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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Prävention:<br />

Durchführung <strong>ein</strong>er Gefährdungsbeurteilung<br />

von körperlichen und psychischen Belastungen<br />

Ziele<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist standardmäßig an jedem<br />

Arbeitsplatz im Betrieb durchgeführt worden. Die körperlichen<br />

und psychischen Gefährdungsfaktoren sind dabei<br />

gleichermaßen erfasst. Die Arbeitsbedingungen verbessern<br />

sich im kontinuierlichen Prozess der Gefährdungsbeurteilung.<br />

Was ist zu tun<br />

1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung<br />

2. Ermitteln der körperlichen und psychischen<br />

Gefährdungen – Individuelle Faktoren sind zu berücksichtigen:<br />

z.B. Alter, Qualifikation, Arbeitsplatz, Strukturen,<br />

Geschlecht<br />

3. Beurteilen der Gefährdungen<br />

4. Festlegung konkreter Maßnahmen<br />

5. Durchführen der Maßnahmen<br />

6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, evtl.<br />

Evaluation<br />

7. Umfassende Dokumentation<br />

Die Gefährdungsbeurteilung wird kontinuierlich fortgeführt.<br />

2<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Pflichten des Arbeitgebers:<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

• § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers<br />

• § 4 Allgem<strong>ein</strong>e Grundsätze<br />

• § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

• § 6 Dokumentation<br />

• § 7 Übertragen von Aufgaben<br />

• § 12 Unterweisung u.a.<br />

menschengerechte Gestaltung der Arbeit<br />

erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />

treffen<br />

Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit<br />

§ 80 BetrVG/ § 68 BPersVG<br />

Überwachungspflicht über die Einhaltung der Gesetze<br />

§ 87 (1) Nr. 7 BetrVG<br />

§ 75 Abs. 3 Nr. 11, 16 BPersVG<br />

Mitbestimmung bei Regelung zur Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten sowie über den betrieblichen<br />

Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.<br />

§ 88 BetrVG/ § 73 BPersVG<br />

Freiwillige Betriebs- bzw. Dienstver<strong>ein</strong>barungen für<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

§ 89 BetrVG/ § 81 BPersVG<br />

Mitwirkung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen<br />

Akteuren.<br />

Unfallversicherungsträger:<br />

Sozialgesetzbuch VII, §§ 15 - 18<br />

Überwachung der geltenden Gesetze, Prävention/Verhütung<br />

von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren. Beratung der Betriebe<br />

Berufskrankheitenverordnung, § 3:<br />

Der Gefahr <strong>ein</strong>er Berufskrankheit mit allen geeigneten<br />

Mitteln entgegenzuwirken<br />

Gesetzliche Krankenversicherung<br />

Sozialgesetzbuch V, § 20a Betriebliche Gesundheitsförderung,<br />

§ 20b Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />

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