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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Von der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung wird die Betriebs-/<br />

Dienstver<strong>ein</strong>barung <strong>ein</strong>mal jährlich auf ihre Wirksamkeit und Verbesserungsfähigkeit überprüft.<br />

8. Streitigkeiten<br />

Erreichen die Beteiligten bezüglich der Auslegung und Anwendung dieser Ver<strong>ein</strong>barung oder auch <strong>ein</strong>zelner<br />

Bestimmungen dieser Ver<strong>ein</strong>barung k<strong>ein</strong>e Einigung, entscheidet die Einigungsstelle gem. § 76 BetrVG.<br />

Sie besteht aus <strong>ein</strong>er gleichen Anzahl von BeisitzerInnen der Unternehmensleitung und der betrieblichen<br />

Interessenvertretung. Beide Seiten müssen sich auf <strong>ein</strong>e/n unparteiische/n Vorsitzende/n für das Verfahren<br />

<strong>ein</strong>igen.<br />

9. Datenschutz<br />

Das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong> erfolgt unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden müssen, hat die Ansprechperson die Arbeitnehmer<br />

darüber aufzuklären und ihre schriftliche Einwilligung <strong>ein</strong>zuholen (s. Anhang xxx). Wenn Ärzte<br />

angehört und eventuelle gesundheitliche Informationen erörtert werden sollen, dürfen die Ärzte ihnen<br />

bekannt gewordene gesundheitliche Informationen erst weitergeben, wenn die Arbeitnehmer sie schriftlich<br />

von der Schweigepflicht entbunden haben. (Achtung – Möglichkeit der teilweisen Schweigepflichtentbindung<br />

beachten)<br />

Bevor <strong>ein</strong>e Unterschrift geleistet wird, ist die Schwerbehindertenvertretung und/oder der Betriebs- bzw.<br />

Personalrat <strong>ein</strong>zuschalten. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die in der Ver<strong>ein</strong>barung benannten<br />

Ziele des BEM verwandt werden. Sie dienen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes. Zu<br />

anderen Zwecken ist ihre Verwendung untersagt. Gesundheitsdaten sind getrennt von der Personalakte<br />

aufzubewahren. Die BEM Akte wird beim Betriebsarzt aufbewahrt. Die BEM Akte ist spätestens nach drei<br />

Jahren zu vernichten oder an die Betroffenen auszuhändigen.<br />

Bei Bedenken gegen <strong>ein</strong>en umfassenden Datenschutz kann externer Rat hinzugezogen werden.<br />

10. Geltungsdauer<br />

Diese Ver<strong>ein</strong>barung tritt am XX.XX.XXXX in Kraft. Sie kann von jeder Seite unter Einhaltung <strong>ein</strong>er Frist von 3<br />

Monaten zum Jahresende – erstmals zum XX.XX.XX – schriftlich gekündigt werden. Sie wirkt nach bis zum<br />

Abschluss <strong>ein</strong>er neuen Ver<strong>ein</strong>barung.<br />

>Sofern vorhanden: Die derzeit bestehende Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung über „Krankenrückkehrgespräche“<br />

wird im Zuge dieser Ver<strong>ein</strong>barung <strong>ein</strong>vernehmlich aufgehoben und unterliegt k<strong>ein</strong>er Nachwirkung.<<br />

Widerspricht <strong>ein</strong>e Vorschrift dieser Ver<strong>ein</strong>barung höherrangigem Recht, so bleibt die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien der Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung verpflichten<br />

sich, die unwirksame Vorschrift durch <strong>ein</strong>e ihr inhaltlich möglichst entsprechend wirksame Vorschrift zu<br />

ersetzen.<br />

>Alternative: Hier könnte <strong>ein</strong>e Pilotver<strong>ein</strong>barung abgeschlossen werden, nach erfolgter Evaluation oder<br />

<strong>ein</strong>er Frist von zwei Jahren sollte diese Ver<strong>ein</strong>barung angepasst und neu abgeschlossen werden.<<br />

Ort, den ________________________<br />

für die Unternehmensleitung für den Betriebsrat für die Schwerbehindertenvertretung<br />

____________________________ _______________________ _______________________________<br />

(Name) (Name) (Name)<br />

51

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