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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Sollte die Belegschaft über das BEM informiert werden<br />

Unbedingt. Für den Erfolg des BEM ist Information und Überzeugung der Belegschaft <strong>ein</strong>e Grundvoraussetzung.<br />

So sollte z.B. bei Unterweisungen, auf Betriebsversammlungen oder in Rundschreiben das Verfahren<br />

erklärt und näher gebracht werden. Die Einführung des BEM ohne entsprechende Aufklärung sorgt nur für<br />

Unsicherheit und Ängste. Daher gilt: Klare Ziele, Strukturen und <strong>ein</strong>e Vertrauensbasis sorgen für die Akzeptanz<br />

des BEM in der Belegschaft. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit ist daher empfehlenswert.<br />

Wo bekomme ich Beratung Kann sich die betriebliche Interessenvertretung<br />

zum Thema BEM schulen und beraten lassen<br />

Information ist wichtig: Daher sollten die betrieblichen Interessenvertretungen und sämtliche Mitglieder des<br />

BEM-Teams umfassend zum Thema BEM geschult s<strong>ein</strong>. Rechtliche Grundlage ist hierfür: § 37.6 BetrVG/ §<br />

46,6 BPersVG<br />

„…Soweit es sich um Schulungs- und Bildungsveranstaltungen handelt, die Kenntnisse vermitteln, die für<br />

die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind“ (und hierzu zählt auch das BEM!),“…hat der Betriebs- bzw.<br />

Personalrat <strong>ein</strong>en Anspruch auf bezahlte Freistellung für diese Schulungs- oder Bildungsveranstaltung.“<br />

Für die Schwerbehindertenvertretung regelt dies der § 96 SGB IX:<br />

„…Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge zu<br />

befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt auch für die Teilnahme<br />

an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit<br />

der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Dies gilt auch für den mit der höchsten Stimmenzahl<br />

gewählten Stellvertreter…“In Bezug auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.<br />

Unterschiedliche Bildungsanbieter bieten auf dieser Rechtsgrundlage Qualifizierungen zu diesem Thema an.<br />

Auch <strong>ein</strong>e Inhouse-Beratung ist möglich. Hier können sich die betrieblichen Interessenvertretungen externe<br />

Beratung zur Umsetzung des BEM heranziehen (§ 80 Abs. 3, BetrVG).<br />

Weitere Informationen bei:<br />

DGB Bildungswerk e.V./IQ Consult gGmbH<br />

Marianne Giesert<br />

Cornelia Wendt-Danigel<br />

Hans-Böckler-Str. 39<br />

40476 Düsseldorf<br />

Tel: 0211/4301-380<br />

Fax: 0211/4301-398<br />

Marianne.Giesert@dgb-bildungswerk.de<br />

Cornelia.Wendt-Danigel@dgb-bildungswerk.de<br />

Wo bekomme ich weitere Informationen über das Thema<br />

Betriebsver<strong>ein</strong>barungen/Dienstver<strong>ein</strong>barungen zum BEM<br />

Die Hans-Böckler-Stiftung hat <strong>ein</strong> umfangreiches Archiv zu Betriebs- und Dienstver<strong>ein</strong>barungen<br />

www.boeckler.de/betriebsver<strong>ein</strong>barungen<br />

Regine Romahn:<br />

Integration von Leistungsveränderten, Auswertung von Betriebs- und Dienstver<strong>ein</strong>barungen<br />

Schriftenreihe Betriebs- und Dienstver<strong>ein</strong>barungen, Frankfurt/Main: Bund-Verlag 2006.<br />

Regine Romahn: <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>, Reihe Betriebs- und Dienstver<strong>ein</strong>barungen,<br />

Hans-Böckler-Stiftung (Hg.), Frankfurt/Main Bund Verlag 2010<br />

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