Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
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6. Erstgespräch führen<br />
Das wird getan!<br />
Tectrion GmbH<br />
Instandhaltung / Chemie<br />
ca. 1150 Beschäftigte<br />
Durchschnittsalter: 47 Jahre<br />
BEM-(Kern-)Team*: AG, PA, BR, BA, SBV<br />
Einführung des BEM 2006<br />
Betriebsver<strong>ein</strong>barung in Arbeit<br />
Dieses Gespräch soll Hilfe und Unterstützung für den/die Betroffenen s<strong>ein</strong> sowie <strong>ein</strong>e Beschäftigtensicherung und -förderung<br />
Bei der Tectrion GmbH lädt der Betriebsärztliche Dienst die Beschäftigten zum persönlichen Erstgespräch <strong>ein</strong>. Für die Gesprächsführung<br />
im Rahmen des BEM sind die Betriebsärzte geschult worden.<br />
Das Gespräch ist in drei Handlungsfelder gegliedert:<br />
Zunächst gilt zu klären, ob alle notwendigen kurativ-rehabilitativen Behandlungen <strong>ein</strong>geleitet worden sind<br />
ob sich Veränderungen für den Bezug von sozialen Transferleistungen ergeben haben und welche Anträge ggf. zu stellen sind<br />
ob aus Sicht des oder der Beschäftigten <strong>ein</strong>e Fortführung der bisherigen Tätigkeiten möglich ist, welche zusätzlichen Hilfen<br />
erforderlich sind und wer zur Umsetzung der Maßnahmen beitragen kann, ggf. werden alternative Einsatzmöglichkeiten im<br />
Betrieb geprüft<br />
Die Inhalte des Gesprächs sind vertraulich. Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Um die Eingliederung an<br />
den alten oder neuen Arbeitsplatz entsprechend der Fähigkeiten des Beschäftigten optimal gestalten zu können, kann es jedoch<br />
erforderlich s<strong>ein</strong>, dass Teile des Gesprächs beispielsweise über Leistungs<strong>ein</strong>schränkungen oder erforderliche Hilfsmaßnahmen<br />
dem gesamten BEM-Team bekannt sind. Aus diesem Grund werden die Gesprächsergebnisse schriftlich festgehalten. Über die<br />
Inhalte der Dokumentation stimmt sich der Betriebsarzt mit den Beschäftigten ab, d.h., es werden nur Informationen dokumentiert,<br />
die der Beschäftigte dem BEM-Team gegenüber preisgeben möchte. Der Umfang reicht von <strong>ein</strong>er Mitteilung über das<br />
Erstgespräch, bis zu ausführlichen Informationen über die arbeitsrelevanten Folgen der Erkrankung bzw. des Unfalls.<br />
Die Mitglieder des BEM-Teams erhalten die Dokumentation per Hauspost. Des Weiteren erhält der Vorgesetzte je <strong>ein</strong>e Kopie<br />
des Einladungsschreibens zum Erstgespräch und die dokumentierten Ergebnisse mit Zustimmung des/der Betroffenen.<br />
Beteiligte AkteurInnen:<br />
Der/die betroffene Beschäftigte<br />
BEM-Team (Kern-Team)<br />
Arbeitgeber oder Vertreter<br />
Betriebs- bzw. Personalrat<br />
Schwerbehindertenvertretung (insb. bei schwerbehinderten<br />
Beschäftigten)<br />
Erweitertes Team: z.B.<br />
Betriebsarzt<br />
Disability Manager<br />
Datenschutzbeauftragter<br />
Die Themen des Erstgesprächs erfordern <strong>ein</strong> hohes Maß an<br />
Sensibilität des Gesprächsführenden.<br />
Daher sollte vorher überlegt werden, wer aus dem BEM-<br />
Team <strong>ein</strong> vertrauensvolles Gespräch führen kann.<br />
Arbeitsmittel<br />
Im Anhang:<br />
Checkliste – Gesprächsleitfaden<br />
Literaturhinweis<br />
Musterschreiben für alle Personen, die mit personenbezogenen<br />
Daten arbeiten<br />
Ver<strong>ein</strong>barung über die Wahrung des Datenschutzes<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Formblatt zur Datendokumentation und<br />
Datenaufbewahrung mit Beispielen<br />
Tipp<br />
Nutzen vom BEM aufzeigen<br />
Der Arbeitsplatz soll erhalten und die gefährdenden Arbeitsbedingungen<br />
beseitigt bzw. reduziert werden.<br />
Schweigepflichtentbindung klären<br />
Je nach Krankheitsbild kann es sinnvoll s<strong>ein</strong>, Informationen<br />
des behandelnden Arztes in das BEM <strong>ein</strong>zubeziehen. Der<br />
Beschäftigte kann hierzu s<strong>ein</strong>en Haus- oder Facharzt insgesamt<br />
oder teilweise von der Schweigepflicht entbinden, so<br />
dass <strong>ein</strong>e direkte Kommunikation zwischen behandelndem<br />
Arzt und Betriebsarzt möglich wird. Alternativ kann der<br />
Beschäftigte selbst die relevanten Informationen bei s<strong>ein</strong>em<br />
Hausarzt <strong>ein</strong>holen und dem Betriebsarzt zur Verfügung<br />
stellen, so dass <strong>ein</strong>e Schweigepflichtentbindung nicht<br />
erforderlich wird.<br />
28 Arbeitspapier 199 · <strong>Handlungsleitfaden</strong> für <strong>ein</strong> <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>