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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Analyse des Arbeitsplatzes<br />

Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung<br />

– Analysen und Begehungen<br />

Ziele<br />

Das BEM-Team erhält die wichtigsten Informationen<br />

über die Arbeitssituation. Mögliche arbeitsplatzbezogene<br />

Ursachen für die Erkrankung der/des Beschäftigten sind<br />

bekannt und werden näher analysiert, um Veränderungen<br />

zu bewirken.<br />

Was ist zu tun<br />

Hilfreich ist bei diesem Schritt die Vernetzung mit dem<br />

Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Eine Gefährdungsbeurteilung<br />

– körperliche und psychische<br />

Belastungen am Arbeitsplatz - muss gemäß Arbeitsschutzgesetz<br />

vorliegen. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung,<br />

aber auch andere Analysen und Protokolle<br />

aus Begehungen geben Aufschlüsse über mögliche<br />

Gefährdungen und deren mögliche Folgen am jeweiligen<br />

Arbeitsplatz sowie über tätigkeitsspezifische Belastungen,<br />

die für die Bewertung des Einzelfalls relevant s<strong>ein</strong> können.<br />

Außerdem gibt sie die Möglichkeit, präventiv wirksam zu<br />

werden (s. Fallbeispiel).<br />

Auch der Jahresbericht des Betriebsarztes bzw. Arbeitsmediziners<br />

sowie der Gesundheitsbericht der Krankenkassen<br />

können über Gefährdungen und ihre möglichen Folgen<br />

Aufschluss geben.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Pflichten des Arbeitgebers:<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

• § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers<br />

• § 4 Allgem<strong>ein</strong>e Grundsätze<br />

• § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

• § 6 Dokumentation<br />

• § 7 Übertragen von Aufgaben<br />

• § 12 Unterweisung u.a.<br />

y menschengerechte Gestaltung der Arbeit<br />

y erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu<br />

treffen<br />

y Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit<br />

y Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der<br />

Beschäftigten u.a.<br />

7Überwachungspflicht über die Einhaltung der Gesetze<br />

Aufgaben des Betriebs-/Personalrats:<br />

§ 80 BetrVG/ § 68 BPersVG<br />

§ 87 (1) Nr. 7 BetrVG<br />

§ 75 Abs. 3 Nr.11, 16 BPersVG<br />

Mitbestimmung bei Regelung zur Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten sowie über den betrieblichen<br />

Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

§ 88 BetrVG/ § 73 BPersVG<br />

Freiwillige Betriebs- bzw. Dienstver<strong>ein</strong>barungen für<br />

Sicherheit und Gesundheit<br />

§ 89 BetrVG/ § 81 BPersVG<br />

Mitwirkung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen<br />

Akteuren<br />

§ 95 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung<br />

Aufgaben der Unfallversicherungsträger:<br />

§ 15 - 18 Sozialgesetzbuch VII<br />

Überwachung der geltenden Gesetze, Prävention/Verhütung<br />

von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren. Beratung der Betriebe<br />

§ 3 Sozialgesetzbuch VII: Berufskrankheitenverordnung<br />

der Gefahr <strong>ein</strong>er Berufskrankheit mit allen geeigneten<br />

Mitteln entgegenzuwirken<br />

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