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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Erstgespräch führen<br />

Ziele<br />

Die individuelle Situation des Beschäftigten ist auf <strong>ein</strong>er<br />

vertrauensvollen Basis analysiert worden. Das BEM-Team<br />

hat die wichtigsten Informationen, um gezielte Maßnahmen<br />

zu entwickeln.<br />

Was ist zu tun<br />

mögliche Gesprächsinhalte<br />

y klare Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen<br />

y dieses Gespräch soll Hilfe und Unterstützung für den/<br />

die Betroffene/n s<strong>ein</strong> und <strong>ein</strong>e Beschäftigtensicherung<br />

und -förderung<br />

y mögliche Interessenkonflikte bei der Wahl der Gesprächsführenden<br />

ausschalten<br />

y mögliche betriebliche Ursachen der Erkrankung<br />

ergründen (z.B. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung,<br />

Gestaltung des Arbeitsplatzes)<br />

y Probleme aus Sicht des/r Beschäftigten<br />

erfassen<br />

y Mitwirkung der Beschäftigten fördern<br />

y Einschränkungen ermitteln<br />

y Leistungspotenzial erkennen<br />

y Ziele des BEM benennen<br />

y Konsens über Art und Umfang der benötigten Daten<br />

herstellen<br />

y Ziele und Lösungsideen entwickeln<br />

y Perspektiven aufzeigen<br />

y Vertrauensbasis durch <strong>ein</strong>en fürsorglichen und fachkompetenten<br />

„Kümmerer“ stärken<br />

y weitere Schritte ver<strong>ein</strong>baren<br />

In manchen Fällen werden Betroffene über ihre gesundheitliche<br />

Situation sehr freimütig informieren, in anderen<br />

Fällen werden sie nur das Notwendigste preisgeben. Für<br />

die erfolgreiche Eingliederung ist <strong>ein</strong>e solide Datenbasis<br />

erforderlich. In manchen Fällen ist <strong>ein</strong> klärendes Gespräch<br />

mit dem beteiligten Arzt und die Entbindung der ärztlichen<br />

Schweigepflicht sinnvoll. Dies darf natürlich immer nur<br />

mit der Einwilligung der/des Betroffenen stattfinden.<br />

Wichtig ist, dass das BEM-Team bei diesem Erstgespräch<br />

<strong>ein</strong>en Eindruck über die gesundheitlichen Einschränkungen<br />

und deren Auswirkungen auf die Leistungen der/<br />

des Betroffenen erhält. Nur so kann <strong>ein</strong>e konkrete Lösung<br />

gefunden werden.<br />

Auch bei diesem Schritt gilt:<br />

Lehnt der/die Beschäftigte das BEM ab, so ist es an diesem<br />

Punkt bereits beendet. Dies darf nicht zu Lasten des/r<br />

Beschäftigten gewertet werden.<br />

Thema Datenschutz<br />

Ein wirksamer Datenschutz ist <strong>ein</strong>e Grundvoraussetzung<br />

für das BEM.<br />

y Die Weitergabe personenbezogener Daten darf nach<br />

§ 4 BDSG nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen<br />

erfolgen.<br />

y Er muss zuvor über die Ziele des BEM (gem. § 84 (2)<br />

SGB IX) sowie über Art und Umfang der Daten, die<br />

hierfür erhoben und verwendet werden können, aufgeklärt<br />

werden.<br />

Erforderlich ist <strong>ein</strong> Hinweis<br />

6<br />

y auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung (z.B.<br />

Daten, BEM-Maßnahme, vorzeitiger Abbruch)<br />

y auf Verbleib und Verwendung der erhobenen Daten<br />

(Aufbewahrungsort und Dauer etc.).<br />

y auf das Recht, in die Personalakte <strong>ein</strong>zusehen und evtl.<br />

Vermerke zum BEM als Kopie zu erhalten<br />

y auf das Recht, <strong>ein</strong>e Kopie der BEM Akte zu<br />

erhalten<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

§ 84 Abs. 2 SGB IX:<br />

(…)<br />

klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung<br />

im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen<br />

außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit<br />

Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die<br />

Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden<br />

werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen<br />

erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz<br />

erhalten werden kann (betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong>).<br />

Soweit erforderlich, wird der Werks- oder<br />

Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person<br />

oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele<br />

des betrieblichen <strong>Eingliederungsmanagement</strong>s sowie<br />

auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten<br />

Daten hinzuweisen.<br />

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