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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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2. Prävention:<br />

Durchführung <strong>ein</strong>er<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Das wird getan!<br />

Anonymisiertes Unternehmen<br />

Metallbranche<br />

4500 Beschäftigte<br />

BEM- (Kern-) Team: PA,BR,SBV<br />

Betriebsver<strong>ein</strong>barung vorhanden<br />

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an allen Arbeitsplätzen sind Betriebe nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet.<br />

Sie gilt als wichtiges Instrument, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern.<br />

In diesem Betrieb ist die Fachabteilung für Arbeitssicherheit mit der Umsetzung betraut. In diesem Betrieb ist die Fachabteilung<br />

für Arbeitssicherheit mit der Umsetzung betraut, imm Zuge der Gefährdungsbeurteilung wird bisher von der Fachabteilung für<br />

Arbeitssicherheit <strong>ein</strong>geschätzt.<br />

y an welchen Arbeitsplätzen welche Gefährdungen auftreten können<br />

y welche Beschäftigtengruppen von welchen Gefährdungen betroffen s<strong>ein</strong> können<br />

y ob die Bedingungen am Arbeitsplatz den technischen Standards und Normvorgaben entsprechen<br />

y wie dringlich und welcher Art von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu treffen sind<br />

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können die örtlichen BEM-Basisteams bei der Abteilung für Arbeitssicherheit anfordern<br />

und darüber hinaus den Anstoß für weitergehende Gefährdungsbeurteilung geben. Die Basisteams sind mit örtlichen Personalreferenten,<br />

Betriebsräten und ggf. Schwerbehindertenvertretern besetzt. Sie unterstützen das formal steuernde BEM-Team<br />

bei der Planung und Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen. Bei Bedarf nimmt <strong>ein</strong> Vertreter der Arbeitssicherheit an den<br />

Teamsitzungen teil, um die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Entlastungen und geeignete Eingliederungsmaßnahmen<br />

zu erörtern.<br />

Beteiligte AkteurInnen<br />

y Arbeitgeber, Führungskräfte<br />

y Betriebs-/Personalrat<br />

y Beschäftigte<br />

y Schwerbehindertenvertretung<br />

y Betriebsarzt<br />

y Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

y Sicherheitsbeauftragte<br />

y Gleichstellungsbeauftragte<br />

y Datenschutzbeauftragte<br />

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe<br />

des Arbeitgebers. Er ist verpflichtet, im Einzelfall alle Maßnahmen<br />

zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu<br />

ergreifen. Der Betriebs-/Personalrat hat hier <strong>ein</strong>en Überwachungsauftrag<br />

und umfassende Mitbestimmungsrechte.<br />

Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollten<br />

Zeitvorgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt werden.<br />

Im Arbeitsschutzausschuss (s. Arbeitssicherheitsgesetz<br />

– ASiG) sitzen alle AkteurInnen an „<strong>ein</strong>em Tisch“. Dieses<br />

Gremium hat die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung<br />

zu steuern bzw. zu begleiten.<br />

Außerbetriebliche AkteurInnen:<br />

y Krankenkassen<br />

y Unfallversicherungsträger<br />

(Beratung u. Kontrolle)<br />

y Ämter für Arbeitsschutz (Beratung u. Kontrolle)<br />

y Gewerkschaften<br />

Die außerbetrieblichen Instanzen können zur Beratung und<br />

Unterstützung hinzugezogen werden.<br />

Arbeitsmittel<br />

Die Gefährdungsbeurteilung wird dokumentiert. Die Erfahrungen,<br />

Beobachtungen, Sichtweisen und Vorschläge der<br />

Beschäftigten werden dabei systematisch mit <strong>ein</strong>bezogen.<br />

Hilfsmittel können dabei s<strong>ein</strong>:<br />

y Checklisten zur Erhebung von psychischen und physischen<br />

Belastungen<br />

y Belegschaftsbefragungen, Beschwerden<br />

y Videodokumentationen<br />

y Begehungen<br />

y Betriebliche Gesundheitsberichterstattung<br />

y Jahresberichte des Betriebsarztes<br />

y Jahresberichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

y Tätigkeitsbeschreibungen<br />

y Arbeitsunfähigkeitsdaten<br />

y Jahresberichte der Krankenkasse<br />

Tipp<br />

Zusammenarbeit fördert den Erfolg<br />

Eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsakteure<br />

im Betrieb verbessert die Qualität der Maßnahmen<br />

des BEM. Um die Ergebnisse der Gesundheitsgefährdungen<br />

für das BEM-Team sichtbar, nachvollziehbar und damit<br />

nutzbar zu machen, ist <strong>ein</strong>e systematische Dokumentation<br />

der potenziellen und aktuellen Gefährdungen/ Belastungen<br />

je Arbeitsplatz erforderlich, die bei Bedarf angefordert<br />

werden kann.<br />

Psychische Erkrankungen prägen zunehmend das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen.<br />

Daher ist es notwendig, Arbeitsplatzbedingungen<br />

unter dem Aspekt ihrer Wirkung auf das<br />

seelische Gleichgewicht der Beschäftigten verstärkt in die<br />

Gefährdungsbeurteilung <strong>ein</strong>zubeziehen. Bislang werden<br />

primär körperliche Gefährdungsfaktoren erfasst.<br />

20 Arbeitspapier 199 · <strong>Handlungsleitfaden</strong> für <strong>ein</strong> <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>

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