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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1.2 Muster – Betriebs-/Dienstver<strong>ein</strong>barung<br />

Musterbetriebsver<strong>ein</strong>barungen gibt es überall. Sie sind fertig formuliert und sch<strong>ein</strong>bar <strong>ein</strong>fach auf den<br />

eigenen Betrieb zu übertragen. Als Anregung sind sie nützlich. Doch dann Vorsicht: Jeder Betrieb hat<br />

s<strong>ein</strong>e eigenen Verhältnisse. Wird die Betriebsver<strong>ein</strong>barung darauf nicht ausgerichtet, gehen schnell wichtige<br />

Gestaltungsspielräume verloren.<br />

Die 10 Schritte zum Ziel (Prozesskette zum BEM) sowie Anschreiben, Regelungen, Eingliederungsplan,<br />

datenschutzrelevante Regelungen, die im Prozess verwendet werden, sind in dieser Broschüre exemplarisch<br />

aufgeführt und sind Teil dieser Musterbetriebsver<strong>ein</strong>barung.<br />

Quelle:<br />

– Modifiziert- IG Metall, ver.di, ISO Institut 2006<br />

Entwurf<br />

Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung<br />

„Betriebliche Prävention und <strong>Eingliederungsmanagement</strong>“<br />

Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle<br />

(Stand XX.XX.200X)<br />

zwischen<br />

der Unternehmensleitung der Fa. Musterbetrieb/Leitung der Musterdienststelle,<br />

vertreten durch:<br />

und<br />

dem Betriebsrat/Personalrat der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle,<br />

vertreten durch:<br />

und<br />

der Schwerbehindertenvertretung der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle,<br />

vertreten durch:<br />

wird auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG/§ 75 Abs. 3 Ziffer 11 BPersVG folgende<br />

Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung geschlossen:<br />

Präambel<br />

Es ist das gem<strong>ein</strong>same Ziel der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle, des Betriebsrats/Personalrats und der<br />

Schwerbehindertenvertretung, die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu erhalten und zu fördern.<br />

Auf der Basis der gem<strong>ein</strong>samen Zielsetzung erarbeiten Unternehmensleitung, Betriebsrat/Personalrat und<br />

Schwerbehindertenvertretung im gem<strong>ein</strong>samen Dialog Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

Gemäß § 84 SGB IX Abs. 2 wird <strong>ein</strong> betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong> <strong>ein</strong>geführt, um die<br />

die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen,<br />

die betrieblich be<strong>ein</strong>flussbaren Fehlzeiten und Krankheitskosten zu reduzieren.<br />

Damit soll <strong>ein</strong>e möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden.<br />

1. Ziele<br />

Das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong> b<strong>ein</strong>haltet folgende Ziele:<br />

Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten,<br />

Erhalt und Förderung der Gesundheit,<br />

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