Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.2 Muster – Betriebs-/Dienstver<strong>ein</strong>barung<br />
Musterbetriebsver<strong>ein</strong>barungen gibt es überall. Sie sind fertig formuliert und sch<strong>ein</strong>bar <strong>ein</strong>fach auf den<br />
eigenen Betrieb zu übertragen. Als Anregung sind sie nützlich. Doch dann Vorsicht: Jeder Betrieb hat<br />
s<strong>ein</strong>e eigenen Verhältnisse. Wird die Betriebsver<strong>ein</strong>barung darauf nicht ausgerichtet, gehen schnell wichtige<br />
Gestaltungsspielräume verloren.<br />
Die 10 Schritte zum Ziel (Prozesskette zum BEM) sowie Anschreiben, Regelungen, Eingliederungsplan,<br />
datenschutzrelevante Regelungen, die im Prozess verwendet werden, sind in dieser Broschüre exemplarisch<br />
aufgeführt und sind Teil dieser Musterbetriebsver<strong>ein</strong>barung.<br />
Quelle:<br />
– Modifiziert- IG Metall, ver.di, ISO Institut 2006<br />
Entwurf<br />
Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung<br />
„Betriebliche Prävention und <strong>Eingliederungsmanagement</strong>“<br />
Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle<br />
(Stand XX.XX.200X)<br />
zwischen<br />
der Unternehmensleitung der Fa. Musterbetrieb/Leitung der Musterdienststelle,<br />
vertreten durch:<br />
und<br />
dem Betriebsrat/Personalrat der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle,<br />
vertreten durch:<br />
und<br />
der Schwerbehindertenvertretung der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle,<br />
vertreten durch:<br />
wird auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 Ziffer 7 BetrVG/§ 75 Abs. 3 Ziffer 11 BPersVG folgende<br />
Betriebsver<strong>ein</strong>barung/Dienstver<strong>ein</strong>barung geschlossen:<br />
Präambel<br />
Es ist das gem<strong>ein</strong>same Ziel der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle, des Betriebsrats/Personalrats und der<br />
Schwerbehindertenvertretung, die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu erhalten und zu fördern.<br />
Auf der Basis der gem<strong>ein</strong>samen Zielsetzung erarbeiten Unternehmensleitung, Betriebsrat/Personalrat und<br />
Schwerbehindertenvertretung im gem<strong>ein</strong>samen Dialog Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
Gemäß § 84 SGB IX Abs. 2 wird <strong>ein</strong> betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong> <strong>ein</strong>geführt, um die<br />
die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen,<br />
die betrieblich be<strong>ein</strong>flussbaren Fehlzeiten und Krankheitskosten zu reduzieren.<br />
Damit soll <strong>ein</strong>e möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden.<br />
1. Ziele<br />
Das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong> b<strong>ein</strong>haltet folgende Ziele:<br />
Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten,<br />
Erhalt und Förderung der Gesundheit,<br />
47