Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Erhalt des Arbeitsplatzes der Betroffenen,<br />
Vermeidung von Behinderungen <strong>ein</strong>schließlich chronischer Erkrankungen und<br />
Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen.<br />
Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet der in § 3.1 genannte Personenkreis vertrauensvoll zusammen. Die<br />
Unternehmensleitung/Dienststellenleistung der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle, der Betriebsrat/Personalrat<br />
und die Schwerbehindertenvertretung bekräftigen, dass erkrankte Beschäftigte nicht wegen ihrer<br />
Krankheit – schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung – benachteiligt<br />
werden dürfen.<br />
2. Geltungsbereich<br />
Die Ver<strong>ein</strong>barung findet auf alle Beschäftigten Anwendung, die mehr als 30 Arbeitstage oder 42 Kalendertage<br />
zusammenhängend oder über das Jahr (12 Monate) verteilt krank gewesen sind und in <strong>ein</strong>em Arbeits-,<br />
Ausbildungs- oder sonstigem Beschäftigungsverhältnis zur Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle stehen.<br />
Beschäftigte haben das Recht, jederzeit <strong>ein</strong> betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong> zu beantragen.<br />
3. Organisation<br />
3.1. Zusammenarbeit der Verantwortlichen<br />
Zur Durchführung der Ver<strong>ein</strong>barung wird [soweit nicht schon aufgrund <strong>ein</strong>er abgeschlossenen Integrationsver<strong>ein</strong>barung<br />
vorhanden] in der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle <strong>ein</strong> BEM-Team gebildet:<br />
BEM-Team (Kern-Team)<br />
Arbeitgeber oder Vertreter<br />
Betriebs- bzw. Personalrat<br />
Schwerbehindertenvertretung (insb. bei schwerbehinderten Beschäftigten)<br />
Erweitertes Team: z.B.<br />
Betriebsarzt<br />
Disability Manager<br />
Datenschutzbeauftragter<br />
Sicherheitsfachkraft<br />
Vorgesetzte<br />
betriebliche Sozialberatung<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Qualitätsmanager<br />
Bei Bedarf werden weitere interne Fachkräfte (z. B. Ausbildungsleitung, Leiter/in des Sozialbetriebes etc.)<br />
und externe Fachkräfte (z. B. Integrationsamt, Servicestelle etc.) zur Beratung hinzugezogen.<br />
Das BEM-Team ist das Steuerungsgremium für das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong>. Es ist verantwortlich<br />
für die Auswertung der Analysen sowie von Arbeitsplatzbegehungen und die darauf aufbauende<br />
Maßnahmenentwicklung und -umsetzung.<br />
Das BEM-Team wählt aus s<strong>ein</strong>er Mitte <strong>ein</strong>e/n Vorsitzende/n (Aufgabenregelung kann mit aufgenommen<br />
werden).<br />
Das BEM-Team arbeitet im Rahmen s<strong>ein</strong>er Aufgabenstellung weisungsungebunden.<br />
Es trifft sich mindestens viermal jährlich zur Erörterung und Überprüfung der in dieser Ver<strong>ein</strong>barung benannten<br />
Ziele und Aufgaben.<br />
Einer Person des BEM-Teams obliegt es, dem Betriebsrat/Personalrat im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen<br />
über die Arbeit zu berichten; dies gilt auch für Betriebs-/Personalversammlungen und Sitzungen des<br />
Arbeitsschutzausschusses.<br />
48 Arbeitspapier 199 · <strong>Handlungsleitfaden</strong> für <strong>ein</strong> <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>