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Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Erhalt des Arbeitsplatzes der Betroffenen,<br />

Vermeidung von Behinderungen <strong>ein</strong>schließlich chronischer Erkrankungen und<br />

Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen.<br />

Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet der in § 3.1 genannte Personenkreis vertrauensvoll zusammen. Die<br />

Unternehmensleitung/Dienststellenleistung der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle, der Betriebsrat/Personalrat<br />

und die Schwerbehindertenvertretung bekräftigen, dass erkrankte Beschäftigte nicht wegen ihrer<br />

Krankheit – schwerbehinderte und behinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung – benachteiligt<br />

werden dürfen.<br />

2. Geltungsbereich<br />

Die Ver<strong>ein</strong>barung findet auf alle Beschäftigten Anwendung, die mehr als 30 Arbeitstage oder 42 Kalendertage<br />

zusammenhängend oder über das Jahr (12 Monate) verteilt krank gewesen sind und in <strong>ein</strong>em Arbeits-,<br />

Ausbildungs- oder sonstigem Beschäftigungsverhältnis zur Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle stehen.<br />

Beschäftigte haben das Recht, jederzeit <strong>ein</strong> betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong> zu beantragen.<br />

3. Organisation<br />

3.1. Zusammenarbeit der Verantwortlichen<br />

Zur Durchführung der Ver<strong>ein</strong>barung wird [soweit nicht schon aufgrund <strong>ein</strong>er abgeschlossenen Integrationsver<strong>ein</strong>barung<br />

vorhanden] in der Fa. Musterbetrieb/Musterdienststelle <strong>ein</strong> BEM-Team gebildet:<br />

BEM-Team (Kern-Team)<br />

Arbeitgeber oder Vertreter<br />

Betriebs- bzw. Personalrat<br />

Schwerbehindertenvertretung (insb. bei schwerbehinderten Beschäftigten)<br />

Erweitertes Team: z.B.<br />

Betriebsarzt<br />

Disability Manager<br />

Datenschutzbeauftragter<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

Vorgesetzte<br />

betriebliche Sozialberatung<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Qualitätsmanager<br />

Bei Bedarf werden weitere interne Fachkräfte (z. B. Ausbildungsleitung, Leiter/in des Sozialbetriebes etc.)<br />

und externe Fachkräfte (z. B. Integrationsamt, Servicestelle etc.) zur Beratung hinzugezogen.<br />

Das BEM-Team ist das Steuerungsgremium für das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong>. Es ist verantwortlich<br />

für die Auswertung der Analysen sowie von Arbeitsplatzbegehungen und die darauf aufbauende<br />

Maßnahmenentwicklung und -umsetzung.<br />

Das BEM-Team wählt aus s<strong>ein</strong>er Mitte <strong>ein</strong>e/n Vorsitzende/n (Aufgabenregelung kann mit aufgenommen<br />

werden).<br />

Das BEM-Team arbeitet im Rahmen s<strong>ein</strong>er Aufgabenstellung weisungsungebunden.<br />

Es trifft sich mindestens viermal jährlich zur Erörterung und Überprüfung der in dieser Ver<strong>ein</strong>barung benannten<br />

Ziele und Aufgaben.<br />

Einer Person des BEM-Teams obliegt es, dem Betriebsrat/Personalrat im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen<br />

über die Arbeit zu berichten; dies gilt auch für Betriebs-/Personalversammlungen und Sitzungen des<br />

Arbeitsschutzausschusses.<br />

48 Arbeitspapier 199 · <strong>Handlungsleitfaden</strong> für <strong>ein</strong> <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>

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