Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Vorwort<br />
Für Beschäftigte, die wegen <strong>ein</strong>er Krankheit längere Fehlzeiten haben, besteht <strong>ein</strong> großes Risiko, den Arbeitsplatz<br />
zu verlieren. Das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong> (BEM) ist deshalb <strong>ein</strong> wichtiges Instrument,<br />
um längerfristig oder wiederholt erkrankte Beschäftigte im Unternehmen zu halten. Es ist gesetzlich<br />
vorgeschrieben, damit der Arbeitgeber sich bemüht, Erkrankungen am Arbeitsplatz vorzubeugen bzw. erkrankte<br />
Beschäftigte nach erfolgreicher Rehabilitation wieder im Unternehmen <strong>ein</strong>zugliedern.<br />
Das betriebliche <strong>Eingliederungsmanagement</strong> ist seit 2004 im § 84 Absatz 2 SGB IX verankert. Dafür haben<br />
sich auch die Gewerkschaften <strong>ein</strong>gesetzt. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Zusammenarbeit mit<br />
den Interessenvertretungen (Betriebs- oder Personalrat bzw. Schwerbehindertenvertretung) mit dem Ziel,<br />
Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten vorzubeugen und Arbeitsplätze zu erhalten.<br />
Dieser <strong>Handlungsleitfaden</strong> soll die Interessenvertretungen dabei unterstützen, <strong>ein</strong> betriebliches <strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
im Unternehmen zu etablieren. Ziel sollte <strong>ein</strong>e Betriebs- bzw. Dienstver<strong>ein</strong>barung s<strong>ein</strong>.<br />
Der <strong>Handlungsleitfaden</strong> bietet <strong>ein</strong>e Übersicht der rechtlichen Grundlagen, Musterver<strong>ein</strong>barungen und <strong>ein</strong>e<br />
Schritt-für-Schritt Anleitung zur Durchführung des BEM.<br />
Das Ziel, Betriebs- bzw. Dienstver<strong>ein</strong>barungen zum betrieblichen <strong>Eingliederungsmanagement</strong> abzuschließen,<br />
ist jedoch nicht immer ganz <strong>ein</strong>fach zu erreichen. Das zeigt die Tatsache, dass es mehrere Jahre nach<br />
Einführung des Gesetzes noch k<strong>ein</strong> flächendeckendes <strong>Eingliederungsmanagement</strong> in den Unternehmen<br />
gibt.<br />
Ziel der Gewerkschaften ist es, dass alle Beschäftigten vom betrieblichen <strong>Eingliederungsmanagement</strong> im<br />
Rahmen <strong>ein</strong>es umfassenden Präventions- und Gesundheitsmanagements im Unternehmen profitieren können.<br />
Die Gewerkschaften setzen bei der Durchsetzung des rechtlichen Anspruchs auf Eingliederungsmaßnahmen<br />
auf die Kompetenz der Interessenvertretungen.<br />
Euer Einsatz für die Umsetzung des BEM hilft, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und dem Verlust<br />
des Arbeitsplatzes vorzubeugen.<br />
Deshalb wünsche ich Euch viel Kraft und gutes Gelingen!<br />
Eure<br />
Annelie Buntenbach<br />
Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB<br />
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