1 Thomas Huck Die ur- und frühgeschichtliche Besiedlung (100.000 ...
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Gotha unter der Vorherrschaft der Wettiner<br />
1247-1500<br />
Mit dem Tod Heinrich Raspes 1247 erlosch das Thüringer Landgrafengeschlecht der<br />
Ludowinger im Mannesstamme.<br />
Um das ludowingische Erbe stritten sich die Dynastien Wettin <strong>und</strong> Hessen-Brabant. Im Ergebnis<br />
dieser politisch-militärischen Auseinandersetzungen verlor die Landgrafschaft Thüringen ihre<br />
regionale Führungsspitze, indem die Landgrafschaft Thüringen - nach dem Sieg Heinrich des<br />
Erlauchten 1263/64 - zu einem Bestandteil des wettinischen Territorialstaates w<strong>ur</strong>de.<br />
Unter der Herrschaft Heinrich des Erlauchten als Markgraf von Meißen <strong>und</strong> Landgraf von<br />
Thüringen w<strong>ur</strong>de 1264/65 die dynastisch-territoriale Vereinigung der Landgrafschaft Thüringen<br />
mit der Markgrafschaft Meißen zum Abschluß gebracht.<br />
Seitdem gehörte die Stadt Gotha zu den bedeutenden Territorien der Markgrafen von Meißen,<br />
die im Jahre 1423 mit dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg <strong>und</strong> der K<strong>ur</strong>würde belehnt w<strong>ur</strong>den.<br />
<strong>Die</strong> Gebiete der K<strong>ur</strong>lande um Wittenberg, die Markgrafschaft Meißen <strong>und</strong> die Landgrafschaft<br />
Thüringen w<strong>ur</strong>den unter dem Namen “Sachsen“ zusammengefaßt. Seit jener Zeit führten alle<br />
Wettiner den Beititel „Herzog von Sachsen“. Nach der Hauptteilung des Gesamthauses Wettin,<br />
die am 26. August 1485 zu Leipzig zwischen zwei (für ihre Linien zugleich namengebenden)<br />
Brüdern, K<strong>ur</strong>fürst Ernst <strong>und</strong> Herzog Albrecht, vorgenommen w<strong>ur</strong>de, fiel das Gothaer Land an<br />
die ältere, ernestinische Linie.<br />
<strong>Die</strong> wettinischen K<strong>ur</strong>fürsten bestätigten die städtischen Privilegien der Gothaer <strong>und</strong> statteten sie<br />
weitgehend mit kommunal-politischen Freiheiten aus, so daß die Entwicklung der<br />
Stadtgemeinde entscheidend gefördert w<strong>ur</strong>de. Trotzdem blieb die Stadt politisch von den<br />
Landesherren abhängig. Mit der D<strong>ur</strong>chsetzung der K<strong>ur</strong>fürstlichen Reformation im Jahre 1488<br />
aufgr<strong>und</strong> der innerstädtischen Auseinandersetzungen zwischen dem Rat <strong>und</strong> der Bürgerschaft,<br />
nahm der landesherrliche Einfluß auf die städtische Verfassung <strong>und</strong> die Verwaltung zu.<br />
Abb. 31: Ansicht der Stadt<br />
Gotha <strong>und</strong> der Festung<br />
Grimmenstein, Kupferstich<br />
von Petrus Kaerius, 1616<br />
Der Aufbau der<br />
Stadtverwaltung<br />
Seit der Mitte des<br />
13. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
begannen die Bürger<br />
der Stadt Gotha, im<br />
Innern ihre<br />
gemeinsamen<br />
Angelegenheiten<br />
wie Marktaufsicht,<br />
Zölle, Steuern,<br />
Mauerbau,<br />
Stadtverteidigung <strong>und</strong> Rechtsprechung d<strong>ur</strong>ch eigene Beauftragte, Bürgermeister <strong>und</strong> Ratsherren<br />
zu regeln <strong>und</strong> nach außen als rechtlich handlungsfähige Einheit aufzutreten. Alles dieses war<br />
vorher die Sache des Stadtherren gewesen. Seit 1256 verwendeten die Ratsherren ein eigenes<br />
Stadtsiegel als Signum der städtischen Unabhängigkeit. St. Godehardus oder Gotthard (961-<br />
1038), ein Abt des Klosters Hersfeld <strong>und</strong> späterer Bischof von Hildesheim (1131 heilig<br />
gesprochen) symbolisiert auch heute noch die Stadt auf dem Siegel. Seit 1350 w<strong>ur</strong>de im Rat ein<br />
Stadtschreiber z<strong>ur</strong> Führung des Schriftverkehrs <strong>und</strong> z<strong>ur</strong> Beratung in Rechtsfragen eingesetzt.<br />
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