1 Thomas Huck Die ur- und frühgeschichtliche Besiedlung (100.000 ...
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Den Zweck in dieser Verordnung sah Ernst I. darin, die Anzahl der ges<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
berufstüchtigen Bürger im Lande möglichst zu vergrößern. Für die Heilung von Krankheiten<br />
w<strong>ur</strong>den gelehrte, erfahrene Ärzte <strong>und</strong> geschickte Barbiere empfohlen.<br />
<strong>Die</strong> Bezirksärzte sollten eine systematische Überwachung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes der<br />
Bevölkerung (Seuchenbekämpfung) d<strong>ur</strong>chführen. Den Land-Medicis w<strong>ur</strong>de die Pflicht auferlegt,<br />
die Apotheken zu überwachen. <strong>Die</strong> Apotheken sollten am Sitz der Ärzte errichtet <strong>und</strong> mit allen<br />
erforderlichen guten, vorwiegend einheimischen Materialien <strong>und</strong> Kräutern ausgestattet werden.<br />
<strong>Die</strong> Verordnungen w<strong>ur</strong>den insbesondere z<strong>ur</strong> Bekämpfung des K<strong>ur</strong>pfuschertums <strong>und</strong> des<br />
Aberglaubens ausgerichtet.<br />
Abb. 42: Apothekenzubehör, 17./18.<br />
Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
<strong>Die</strong> erste Feuerordnung<br />
In den Jahren 1656 <strong>und</strong> 1666<br />
erließ Herzog Ernst I. eine<br />
Feuerordnung, die die erste<br />
Gr<strong>und</strong>lage der organisierten<br />
Brandverhütung <strong>und</strong><br />
Brandbekämpfung im<br />
Herzogtum Sachsen-Gotha<br />
bildete. Es w<strong>ur</strong>den zum<br />
Beispiel veranlaßt:<br />
Errichtung von Brandmauern<br />
zwischen je dem dritten <strong>und</strong> vierten Haus;<br />
Bedeckung der Dächer mit Ziegeln statt Holzschindeln;<br />
Verlegung der Scheunen vor die Stadt;<br />
Anlage weiterer Abzweigungen des Leinakanals <strong>und</strong> der Schwemmen innerhalb der Stadt.<br />
D<strong>ur</strong>ch diese Brandschutzmaßnahmen w<strong>ur</strong>den nach 1665 größere Brände in der Residenzstadt<br />
Gotha verhindert.<br />
Das ernestinische Staatserziehungsprogramm<br />
Für die innere Stabilität des Herzogtums sowie eine Anhebung der gesunkenen Sitten <strong>und</strong><br />
Lebensarten der Bevölkerung w<strong>ur</strong>de von Ernst I. ein Staatserziehungssystem für alle Untertanen<br />
ausgearbeitet. <strong>Die</strong> Religion diente als wichtiges Mittel für die Verwirklichung dieser Ziele. <strong>Die</strong><br />
Erwachsenen w<strong>ur</strong>den mit dem sogenannten Informationswerk, wie Unterricht im Katechismus,<br />
qualifiziert; die Kinder w<strong>ur</strong>den verpflichtet, die Volksschulen zu besuchen.<br />
<strong>Die</strong> Entwicklung der Allgemeinbildung stand auf dem ersten Platz im herzoglichen Programm.<br />
Das Schulwesen sollte nach Meinung von Ernst I. die Gr<strong>und</strong>pfeiler des Staates bilden. D<strong>ur</strong>ch<br />
veraltete Lehrmethoden bestand eine akute Notwendigkeit der Neugestaltung des Schulwesens<br />
im Land. <strong>Die</strong> Schulgebäude befanden sich in schlechtem Zustand; der Unterricht beschränkte<br />
sich auf das mechanische Auswendiglernen der Worte des Katechismus, auf Lesen <strong>und</strong><br />
Schreiben. <strong>Die</strong> Schulen w<strong>ur</strong>den nicht als Erziehungsstätten, sondern als Strafanstalten<br />
angesehen. Bei der Lösung dieser schweren Aufgabe stand dem Herzog der fortschrittliche<br />
Schulreformer Andreas Reyher z<strong>ur</strong> Seite; er war seit 1641 als Rektor des Gothaer Gymnasiums<br />
tätig. Eine der Hauptmaßnahmen, die z<strong>ur</strong> Förderung <strong>und</strong> zum Aufschwung des Schulwesens im<br />
Herzogtum Gotha führten, war eine von Reyher entworfene Schulordnung, die im Jahre 1642<br />
unter dem Titel „Spezial- <strong>und</strong> sonderbahrer Bericht...“ erschien, der berühmte <strong>und</strong> für seine Zeit<br />
umwälzende „Gothaer Schulmethodus“. <strong>Die</strong>s war die erste staatliche Schulordnung des<br />
Herzogtums Sachsen-Gotha für Elementarschulen. Der „Schulmethodus“ stellte die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für das einheitliche Bildungswesen der Volksschulen dar <strong>und</strong> beinhaltete:<br />
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