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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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8 <br />

Klasse A:<br />

Klasse B:<br />

Krafträder mit oder ohne Beiwagen;<br />

Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht<br />

mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz; hinter dem Kraftwagen dieser Klasse<br />

darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt<br />

werden;<br />

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger<br />

bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg und die zulässige<br />

Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />

Klasse BE:<br />

Klasse C:<br />

Klasse CE:<br />

Klasse D:<br />

Klasse DE:<br />

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger<br />

bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen;<br />

Kraftwagen - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von<br />

mehr als 3.500 kg; hinter dem Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen<br />

Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden;<br />

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger<br />

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen;<br />

Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz;<br />

hinter dem Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse<br />

von höchstens 750 kg mitgeführt werden;<br />

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger<br />

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.<br />

Innerhalb der Klassen A, B, BE, C, CE, D und DE gibt es folgende Unterklassen:<br />

Unterklasse Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm 3 und einer Motorleistung von<br />

A1: nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder);<br />

Unterklasse dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge;<br />

B1: <br />

Unterklasse Kraftwagen - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von<br />

C1: mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg; hinter dem Kraftwagen dieser Unterklasse<br />

kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt<br />

werden;<br />

Unterklasse Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse C1 und einem An­<br />

C1E: hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige<br />

Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des<br />

Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />

Unterklasse Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz,<br />

D1: jedoch mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz; hinter dem Kraftwagen<br />

dieser Unterklasse kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens<br />

750 kg mitgeführt werden;<br />

Unterklasse Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse D1 und einem An­<br />

D1E: hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern<br />

- die zulässige Gesamtmasse der Kombinationen 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse<br />

des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />

- der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird.

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