Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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Klasse A:<br />
Klasse B:<br />
Krafträder mit oder ohne Beiwagen;<br />
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht<br />
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz; hinter dem Kraftwagen dieser Klasse<br />
darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt<br />
werden;<br />
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger<br />
bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg und die zulässige<br />
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />
Klasse BE:<br />
Klasse C:<br />
Klasse CE:<br />
Klasse D:<br />
Klasse DE:<br />
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger<br />
bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen;<br />
Kraftwagen - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von<br />
mehr als 3.500 kg; hinter dem Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen<br />
Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden;<br />
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger<br />
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen;<br />
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz;<br />
hinter dem Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse<br />
von höchstens 750 kg mitgeführt werden;<br />
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger<br />
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.<br />
Innerhalb der Klassen A, B, BE, C, CE, D und DE gibt es folgende Unterklassen:<br />
Unterklasse Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm 3 und einer Motorleistung von<br />
A1: nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder);<br />
Unterklasse dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge;<br />
B1: <br />
Unterklasse Kraftwagen - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von<br />
C1: mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 7.500 kg; hinter dem Kraftwagen dieser Unterklasse<br />
kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt<br />
werden;<br />
Unterklasse Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse C1 und einem An<br />
C1E: hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige<br />
Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des<br />
Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />
Unterklasse Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz,<br />
D1: jedoch mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz; hinter dem Kraftwagen<br />
dieser Unterklasse kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens<br />
750 kg mitgeführt werden;<br />
Unterklasse Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse D1 und einem An<br />
D1E: hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern<br />
- die zulässige Gesamtmasse der Kombinationen 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse<br />
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen;<br />
- der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird.