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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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94 <br />

4 Absichern liegengebliebener Fahrzeuge<br />

-<br />

5 Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />

-<br />

6 Funkgerät<br />

-<br />

2.5 Ausfall des rechten Armes<br />

Ausfall infolge Amputation im Schultergelenk oder im Oberarm sowie völlige Gebrauchsunfähigkeit<br />

durch Lähmung, Versteifung oder entsprechende angeborene oder erworbene Leiden.<br />

2.5.1 Krafträder<br />

Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich.<br />

2.5.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />

In der Regel fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; bei Besonderheiten<br />

Gutachten einer MPU.<br />

Fahrprobe durch einen aaSoP erwägen.<br />

A. Beschränkungen<br />

1 Beschränkung der Fahrzeugart, des Fahrzeuggewichts, Anhängerbetrieb u. ä. <br />

-<br />

2 Betriebsbremse <br />

-<br />

3 Feststellbremse<br />

Möglichst Betätigung durch linke Hand oder Stumpf bzw. Prothese rechts, sonst fußbetätigte<br />

Feststellbremse. Bei Betätigung mit Stumpf oder Prothese geeignete Vorrichtung<br />

zum Feststellen und Lösen erforderlich. (Schlüsselzahl 20)<br />

4 Kupplung/Schaltung<br />

Automatische Kraftübertragung erforderlich. (Schlüsselzahl 78) <br />

5 Gas <br />

-<br />

6 Lenkung<br />

Lenkhilfe ist ab 1,2 t zGG zu erwägen und ab 1,5 t zGG erforderlich. Drehknopf am<br />

Lenkrad erforderlich. (Schlüsselzahl 40)<br />

7 Hupe, Blinker, Warnblinkanlage<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

8 Abblendlichtschalter<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

9 Schalter für Licht, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

10 Sonstiges<br />

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