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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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Begründung<br />

Die physische wie auch die psychische Entwicklung des Menschen verläuft nicht mit<br />

einer einheitlichen Geschwindigkeit oder Kontinuität. Daher entspricht auch beim jugendlichen,<br />

heranwachsenden Menschen der zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellende<br />

Entwicklungsstand keineswegs immer dem kalendarischen Alter.<br />

Die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestalters kann sich also nicht am Einzelfall,<br />

sondern nur an einer Norm orientieren, von der es mehr oder weniger starke Abweichungen,<br />

z. B. im Sinne einer Reifeverzögerung oder einer Reifebeschleunigung, gibt.<br />

Die Einzelfallprüfung ist dann erforderlich, wenn jemand die Ausnahme von der Norm<br />

im Sinne einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis wünscht.<br />

Während nach Erreichen des gesetzlichen Mindestalters ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis<br />

einen normgerechten Entwicklungsstand oder eine normgerechte Leistungsausstattung<br />

nicht nachzuweisen hat, muss ihm, wenn es um eine Ausnahmeregelung<br />

geht, dieser Nachweis abverlangt werden. Insofern ist es auch mit der Einzelfallgerechtigkeit<br />

durchaus vereinbar, wenn einem Bewerber etwa aufgrund einer unzureichenden<br />

Leistungsausstattung eine vorzeitige Erteilung verwehrt wird, obgleich die Leistungsfähigkeit<br />

nach Erreichen des Mindestalters üblicherweise nicht geprüft wird.

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