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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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32 <br />

Gültig ab: 1. Februar 2000<br />

3.4.5 Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler<br />

oder sonstige Ursachen<br />

Leitsätze<br />

Wer in Ruhe unter den Zeichen einer Herzleistungsschwäche leidet, ist nicht in der Lage,<br />

den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht<br />

zu werden.<br />

Wer bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen unter den Zeichen einer Herzleistungsschwäche<br />

leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von<br />

Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.<br />

Er kann als Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 bedingt<br />

geeignet sein.<br />

Auflagen und Beschränkungen sind vom Gesamtzustand des Erkrankten abhängig zu<br />

machen (z. B. regelmäßige ärztliche Überwachung, Nachuntersuchung in bestimmten<br />

Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen<br />

etc.).<br />

Wer bei besonderen Belastungen (Treppensteigen, Laufen, Lastentransport etc.) unter<br />

den Zeichen einer Herzleistungsschwäche leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten<br />

Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.<br />

Auch der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 ist nur<br />

bedingt in der Lage, den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges gerecht zu<br />

werden (Auflagen und Beschränkungen siehe Kapitel 2.1 Grundsätzliche Beurteilungshinweise).<br />

Die Beurteilung lehnt sich an die entsprechenden Kriterien an, wie sie für den Herzinfarkt<br />

aufgestellt wurden.<br />

Ein gesicherter Herzfehler, der auch unter stärkeren körperlichen Belastungen kompensiert<br />

bleibt, ist ohne Einfluss auf die Leistung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen,<br />

sofern in Abständen von 2 bis 3 Jahren eine internistisch-kardiologische Nachuntersuchung<br />

die Kompensation bestätigt (Ausnahme: Aortenstenose des Schweregrades<br />

III und IV sowie solche Personen, bei denen unter Belastung Synkopen aufgetreten<br />

sind).<br />

Eine Herzoperation beseitigt insbesondere einen Großteil der angeborenen Herzfehler,<br />

so dass der Betreffende als gesund zu bezeichnen ist. Auch bei den erworbenen Herzfehlern<br />

mit oder ohne Einsatz von künstlichen Klappen können die Ergebnisse sehr<br />

günstig sein, so dass die bedingte Belastungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />

gegeben sein kann.<br />

Begründung<br />

Die besondere Gefahrenlage bei allen schweren Herzerkrankungen ergibt sich durch<br />

die stets vorhandene Möglichkeit des plötzlichen körperlichen Leistungszusammenbruchs<br />

infolge vorübergehender Mangeldurchblutung des Gehirns. Außerdem entstehen<br />

bei nachlassender Herzkraft Gefahren durch die allgemeine Niveausenkung der<br />

körperlich-geistigen (psychischen) Leistungsfähigkeit.

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