Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
32 <br />
Gültig ab: 1. Februar 2000<br />
3.4.5 Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler<br />
oder sonstige Ursachen<br />
Leitsätze<br />
Wer in Ruhe unter den Zeichen einer Herzleistungsschwäche leidet, ist nicht in der Lage,<br />
den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht<br />
zu werden.<br />
Wer bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen unter den Zeichen einer Herzleistungsschwäche<br />
leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von<br />
Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.<br />
Er kann als Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 bedingt<br />
geeignet sein.<br />
Auflagen und Beschränkungen sind vom Gesamtzustand des Erkrankten abhängig zu<br />
machen (z. B. regelmäßige ärztliche Überwachung, Nachuntersuchung in bestimmten<br />
Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeitbeschränkungen<br />
etc.).<br />
Wer bei besonderen Belastungen (Treppensteigen, Laufen, Lastentransport etc.) unter<br />
den Zeichen einer Herzleistungsschwäche leidet, ist nicht in der Lage, den gestellten<br />
Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden.<br />
Auch der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 ist nur<br />
bedingt in der Lage, den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges gerecht zu<br />
werden (Auflagen und Beschränkungen siehe Kapitel 2.1 Grundsätzliche Beurteilungshinweise).<br />
Die Beurteilung lehnt sich an die entsprechenden Kriterien an, wie sie für den Herzinfarkt<br />
aufgestellt wurden.<br />
Ein gesicherter Herzfehler, der auch unter stärkeren körperlichen Belastungen kompensiert<br />
bleibt, ist ohne Einfluss auf die Leistung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen,<br />
sofern in Abständen von 2 bis 3 Jahren eine internistisch-kardiologische Nachuntersuchung<br />
die Kompensation bestätigt (Ausnahme: Aortenstenose des Schweregrades<br />
III und IV sowie solche Personen, bei denen unter Belastung Synkopen aufgetreten<br />
sind).<br />
Eine Herzoperation beseitigt insbesondere einen Großteil der angeborenen Herzfehler,<br />
so dass der Betreffende als gesund zu bezeichnen ist. Auch bei den erworbenen Herzfehlern<br />
mit oder ohne Einsatz von künstlichen Klappen können die Ergebnisse sehr<br />
günstig sein, so dass die bedingte Belastungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />
gegeben sein kann.<br />
Begründung<br />
Die besondere Gefahrenlage bei allen schweren Herzerkrankungen ergibt sich durch<br />
die stets vorhandene Möglichkeit des plötzlichen körperlichen Leistungszusammenbruchs<br />
infolge vorübergehender Mangeldurchblutung des Gehirns. Außerdem entstehen<br />
bei nachlassender Herzkraft Gefahren durch die allgemeine Niveausenkung der<br />
körperlich-geistigen (psychischen) Leistungsfähigkeit.