Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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11 <br />
Nationale Fahrerlaubnisklassen für Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen<br />
4: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis M:: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor<br />
50 cm 3 / bis 50 km/h bis 50 cm 3 /45 km/h<br />
5: Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, S: dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige<br />
Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg/50 cm 3 /<br />
25 km/h 4kW/45 km/h<br />
L: selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis<br />
25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />
bis 32 km/h, mit Anhängern bis<br />
25 km/h<br />
T: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />
bis 60 km/h, selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche<br />
Arbeitsmaschinen bis 40 km/h<br />
(auch mit Anhängern)<br />
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxis, Mietwagen,<br />
Krankenkraftwagen sowie in Pkw bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten<br />
und Ferienzielreisen in Pkw<br />
Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h<br />
bleibt unverändert; zusätzlich für Pkw im Linienverkehr<br />
(§ 48 FeV)<br />
Mofa bleibt unverändert. Krankenfahrstühle bis 25 km/h<br />
werden Mofas gleichgestellt.<br />
1.3 Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen<br />
Für die Zwecke dieser Begutachtungs-Leitlinien werden die Klassen entsprechend des<br />
Anhangs III der EG-Richtlinie und der Anlage 4 der FeV in zwei Gruppen eingeteilt:<br />
Gruppe 1: Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T.<br />
Gruppe 2:<br />
Führer von Fahrzeugen der Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E<br />
und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung<br />
1.4 Entstehung der Leitlinien<br />
Nach Übernahme des Gutachtenauftrages durch den Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin<br />
beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend,<br />
Familie und Gesundheit wurden für die einzelnen Abschnitte des Gutachtens Arbeitsgruppen<br />
berufen. Unter Einbeziehung weiterer Fachkollegen und Institutionen hat der<br />
Beirat für Verkehrsmedizin die 1. Auflage des Gutachtens im Jahr 1973 verabschiedet.<br />
Im Jahr 1978 wurde die zweite, 1984 die dritte, 1991 die vierte und 1996 die fünfte<br />
Fassung vom Gemeinsamen Beirat verabschiedet. Ab September 1995 fanden 13 Sitzungen<br />
eines sogenannten Paritätischen Ausschusses beim Bundesministerium für<br />
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen statt, um die Begutachtungs-Leitlinien "Krankheit<br />
und Kraftverkehr" mit dem "Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung" zusammenzuführen.<br />
An den Beratungen dieses Ausschusses nahmen neben den Vertretern<br />
zweier Bundesländer paritätisch vier Vertreter der Medizin und der Psychologie teil. Die<br />
sechste Auflage erschien daraufhin im Jahr 2000. Um der zunehmenden Spezialisierung<br />
Rechnung zu tragen und auf wissenschaftliche Erkenntnisse und die Änderung<br />
rechtlicher Grundlagen schneller reagieren zu können, beauftragte das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen, die<br />
Überarbeitung der Leitlinien kapitelweise unter Einbeziehung zuständiger Expertinnen<br />
und Experten sowie der jeweiligen Fachgesellschaften zu leiten und nach Genehmigung<br />
durch das Ministerium zu veröffentlichen. Die Überarbeitung erfolgt kontinuierlich<br />
durch eine Expertengruppe für jedes Kapitel. Die Fertigstellung eines Kapitels wird jeweils<br />
im Internet veröffentlicht. Wenn der Umfang der Überarbeitung es erfordert, wird<br />
eine neue Printversion aufgelegt.