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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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11 <br />

Nationale Fahrerlaubnisklassen für Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen<br />

4: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis M:: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor<br />

50 cm 3 / bis 50 km/h bis 50 cm 3 /45 km/h<br />

5: Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, S: dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige<br />

Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg/50 cm 3 /<br />

25 km/h 4kW/45 km/h<br />

L: selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis<br />

25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />

bis 32 km/h, mit Anhängern bis<br />

25 km/h<br />

T: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen<br />

bis 60 km/h, selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche<br />

Arbeitsmaschinen bis 40 km/h<br />

(auch mit Anhängern)<br />

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxis, Mietwagen,<br />

Krankenkraftwagen sowie in Pkw bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten<br />

und Ferienzielreisen in Pkw<br />

Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h<br />

bleibt unverändert; zusätzlich für Pkw im Linienverkehr<br />

(§ 48 FeV)<br />

Mofa bleibt unverändert. Krankenfahrstühle bis 25 km/h<br />

werden Mofas gleichgestellt.<br />

1.3 Zuordnung der Fahrerlaubnisklassen<br />

Für die Zwecke dieser Begutachtungs-Leitlinien werden die Klassen entsprechend des<br />

Anhangs III der EG-Richtlinie und der Anlage 4 der FeV in zwei Gruppen eingeteilt:<br />

Gruppe 1: Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T.<br />

Gruppe 2:<br />

Führer von Fahrzeugen der Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E<br />

und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung<br />

1.4 Entstehung der Leitlinien<br />

Nach Übernahme des Gutachtenauftrages durch den Gemeinsamen Beirat für Verkehrsmedizin<br />

beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend,<br />

Familie und Gesundheit wurden für die einzelnen Abschnitte des Gutachtens Arbeitsgruppen<br />

berufen. Unter Einbeziehung weiterer Fachkollegen und Institutionen hat der<br />

Beirat für Verkehrsmedizin die 1. Auflage des Gutachtens im Jahr 1973 verabschiedet.<br />

Im Jahr 1978 wurde die zweite, 1984 die dritte, 1991 die vierte und 1996 die fünfte<br />

Fassung vom Gemeinsamen Beirat verabschiedet. Ab September 1995 fanden 13 Sitzungen<br />

eines sogenannten Paritätischen Ausschusses beim Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen statt, um die Begutachtungs-Leitlinien "Krankheit<br />

und Kraftverkehr" mit dem "Psychologischen Gutachten Kraftfahreignung" zusammenzuführen.<br />

An den Beratungen dieses Ausschusses nahmen neben den Vertretern<br />

zweier Bundesländer paritätisch vier Vertreter der Medizin und der Psychologie teil. Die<br />

sechste Auflage erschien daraufhin im Jahr 2000. Um der zunehmenden Spezialisierung<br />

Rechnung zu tragen und auf wissenschaftliche Erkenntnisse und die Änderung<br />

rechtlicher Grundlagen schneller reagieren zu können, beauftragte das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen, die<br />

Überarbeitung der Leitlinien kapitelweise unter Einbeziehung zuständiger Expertinnen<br />

und Experten sowie der jeweiligen Fachgesellschaften zu leiten und nach Genehmigung<br />

durch das Ministerium zu veröffentlichen. Die Überarbeitung erfolgt kontinuierlich<br />

durch eine Expertengruppe für jedes Kapitel. Die Fertigstellung eines Kapitels wird jeweils<br />

im Internet veröffentlicht. Wenn der Umfang der Überarbeitung es erfordert, wird<br />

eine neue Printversion aufgelegt.

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