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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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Im Übrigen ist die Prognose und damit auch das Eignungsurteil abhängig vom Gesamtzustand,<br />

der therapeutischen Beeinflussbarkeit und der Kooperationsbereitschaft<br />

des Erkrankten.<br />

Nach einem zweiten Herzinfarkt ist die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />

der Gruppe 2 in der Regel nicht mehr gegeben.<br />

Auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 ist sie bei Fahrerlaubnisinhabern<br />

nur noch dann gegeben, wenn Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen<br />

durch klinische Untersuchungen und Verlaufsbeobachtungen sicher ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Begründung<br />

Die besondere Gefahr nach einem überstandenen Herzinfarkt liegt zum einen darin,<br />

dass sich ein solches Ereignis wiederholen kann und dann unter Umständen plötzlich<br />

zum Zusammenbruch der Leistungsfähigkeit auch beim Führen eines Kraftfahrzeuges<br />

führt, zum anderen darin, dass der Infarkt Schäden am Herzmuskel setzt, die gefährliche<br />

Rhythmusstörungen nach sich ziehen, oder darin, dass die Leistungsfähigkeit des<br />

Herzens überhaupt erheblich beeinträchtigt wird (Herzinsuffizienz). Alle diese Komplikationen<br />

müssen zunächst einmal ausgeschlossen werden, bevor nach einem durchgemachten<br />

Herzinfarkt ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr<br />

wieder als gegeben angesehen werden kann. In dieser Hinsicht setzt die<br />

Beurteilung des Zustandes voraus, dass man das reaktive Folgestadium nach Infarkt<br />

bis zur Heilung bzw. Narbenbildung abwartet, wobei durch eingehende internistische<br />

Untersuchungen oder durch ein stationäres Rehabilitationsverfahren die Sachlage geklärt<br />

werden kann. Dabei muss unter anderem in besonderen Fällen durch Spezialuntersuchungen<br />

auch ausgeschlossen werden, dass die Infarzierung und Narbenbildung<br />

zu einem Aneurysma des Herzens geführt hat und eine besondere Gefährdung, einen<br />

plötzlichen Herztod zu erleiden, vorliegt.<br />

Bei einem Teil der Patienten mit Herzkranzgefäßerkrankungen stehen anfallsweise<br />

auftretende Schmerzen (Angina pectoris) im Vordergrund. Die internistische Beurteilung<br />

kann sich im Allgemeinen nach den entsprechenden Kriterien, die für den Herzinfarkt<br />

aufgestellt wurden, richten. Dabei sollten aber auch die auslösenden Bedingungen<br />

beachtet werden. So können z. B. Anfälle von Angina pectoris, die unter psychischer<br />

Anspannung beim Führen eines Kraftfahrzeuges auftreten, gefährlicher sein als<br />

Anfälle durch andere Ursachen. In besonderen Fällen sind zur Klärung der Gefährdung<br />

Spezialuntersuchungen durchzuführen.<br />

Nach dem Überstehen eines Herzinfarktes ist das Risiko, dass es zu einem neuen<br />

Ereignis dieser Art kommt, größer als vorher. Es kommt darauf an, dass man die Risikofaktoren<br />

erkennt und behandelt.

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