Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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Im Übrigen ist die Prognose und damit auch das Eignungsurteil abhängig vom Gesamtzustand,<br />
der therapeutischen Beeinflussbarkeit und der Kooperationsbereitschaft<br />
des Erkrankten.<br />
Nach einem zweiten Herzinfarkt ist die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />
der Gruppe 2 in der Regel nicht mehr gegeben.<br />
Auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 ist sie bei Fahrerlaubnisinhabern<br />
nur noch dann gegeben, wenn Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen<br />
durch klinische Untersuchungen und Verlaufsbeobachtungen sicher ausgeschlossen<br />
sind.<br />
Begründung<br />
Die besondere Gefahr nach einem überstandenen Herzinfarkt liegt zum einen darin,<br />
dass sich ein solches Ereignis wiederholen kann und dann unter Umständen plötzlich<br />
zum Zusammenbruch der Leistungsfähigkeit auch beim Führen eines Kraftfahrzeuges<br />
führt, zum anderen darin, dass der Infarkt Schäden am Herzmuskel setzt, die gefährliche<br />
Rhythmusstörungen nach sich ziehen, oder darin, dass die Leistungsfähigkeit des<br />
Herzens überhaupt erheblich beeinträchtigt wird (Herzinsuffizienz). Alle diese Komplikationen<br />
müssen zunächst einmal ausgeschlossen werden, bevor nach einem durchgemachten<br />
Herzinfarkt ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr<br />
wieder als gegeben angesehen werden kann. In dieser Hinsicht setzt die<br />
Beurteilung des Zustandes voraus, dass man das reaktive Folgestadium nach Infarkt<br />
bis zur Heilung bzw. Narbenbildung abwartet, wobei durch eingehende internistische<br />
Untersuchungen oder durch ein stationäres Rehabilitationsverfahren die Sachlage geklärt<br />
werden kann. Dabei muss unter anderem in besonderen Fällen durch Spezialuntersuchungen<br />
auch ausgeschlossen werden, dass die Infarzierung und Narbenbildung<br />
zu einem Aneurysma des Herzens geführt hat und eine besondere Gefährdung, einen<br />
plötzlichen Herztod zu erleiden, vorliegt.<br />
Bei einem Teil der Patienten mit Herzkranzgefäßerkrankungen stehen anfallsweise<br />
auftretende Schmerzen (Angina pectoris) im Vordergrund. Die internistische Beurteilung<br />
kann sich im Allgemeinen nach den entsprechenden Kriterien, die für den Herzinfarkt<br />
aufgestellt wurden, richten. Dabei sollten aber auch die auslösenden Bedingungen<br />
beachtet werden. So können z. B. Anfälle von Angina pectoris, die unter psychischer<br />
Anspannung beim Führen eines Kraftfahrzeuges auftreten, gefährlicher sein als<br />
Anfälle durch andere Ursachen. In besonderen Fällen sind zur Klärung der Gefährdung<br />
Spezialuntersuchungen durchzuführen.<br />
Nach dem Überstehen eines Herzinfarktes ist das Risiko, dass es zu einem neuen<br />
Ereignis dieser Art kommt, größer als vorher. Es kommt darauf an, dass man die Risikofaktoren<br />
erkennt und behandelt.