Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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Gültig ab: 1. Februar 2000<br />
3.13 Intellektuelle Leistungseinschränkungen<br />
Leitsätze<br />
Gruppe 1<br />
Wer in seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit schwer beeinträchtigt ist, ist in der Regel<br />
nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.<br />
Andere bzw. ältere Bezeichnungen für derartige Beeinträchtigungen sind "lntelligenzstörungen",<br />
"geistige Behinderungen" oder "Oligophrenie".<br />
Anknüpfungstatsachen, die darauf hindeuten, dass die Kraftfahrereignung wegen intellektueller<br />
Minderleistung ausgeschlossen oder zumindest in Zweifel zu ziehen ist, sind<br />
a) Verhaltensweisen, die zeigen, dass klar erkennbare Gefahren oder erhebliche persönliche<br />
Nachteile, deren Eintreten durchaus wahrscheinlich war, nicht erkannt werden,<br />
b) Auffälligkeiten durch extrem desorientiertes Fahrverhalten bzw. Nichterkennen oder<br />
Fehldeutung einer Verkehrssituation.<br />
Andere Ursachen für die genannten Anknüpfungstatsachen sind auszuschließen, z. B.:<br />
- eine stark erhöhte Risikobereitschaft (zu a),<br />
- Fehlleistungen im Sinne einer zeitweilig fehlenden Konzentration auf die Verkehrssituation<br />
oder einer falschen Einschätzung der zeit-räumlichen Verhältnisse (zu a<br />
und b),<br />
- der Einfluss situativer Faktoren, z. B. irritierendes Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer,<br />
vorübergehende Unpässlichkeit (zu a und b),<br />
- körperliche, z. B. sinnesphysiologische Beeinträchtigungen,<br />
- Alzheimer Krankheit oder senile Demenz,<br />
- Psychosen,<br />
- Alkohol und Drogen.<br />
Die Feststellung unzureichender intellektueller Voraussetzungen (Intelligenzbeeinträchtigungen)<br />
zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen lässt sich in der Regel erst nach<br />
einem entsprechenden Ergebnis der Leistungsüberprüfung, ggf. unter Einbeziehung<br />
einer Fahrprobe, treffen.<br />
Eignungsausschließende intellektuelle Leistungseinschränkungen sind nicht gegeben,<br />
wenn der IQ (Intelligenzquotient) über 70 in einem entsprechenden Intelligenztest liegt<br />
(z. B. HAWIE-R).<br />
Eine intellektuelle Leistungseinschränkung kann durch ein ausgeprägtes Risikobewusstsein<br />
und durch eine sicherheitsbetonte Grundhaltung, die in einer langjährigen<br />
Fahrpraxis erworben wurde, kompensiert werden. Die psychischen Leistungen müssen<br />
aber mindestens den Prozentrang von 16 in den eingesetzten Tests erreichen.<br />
Gruppe 2<br />
Die zusätzlichen Risiken und Gefahren, die mit dem Führen von Fahrzeugen dieser<br />
Gruppe verbunden sind, müssen besonders berücksichtigt werden.