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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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2.5 Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit<br />

Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit können sich ergeben wegen einer Minderung<br />

der optischen Orientierung, der Konzentrationsfähigkeit, der Aufmerksamkeit,<br />

der Reaktionsfähigkeit und der Belastbarkeit.<br />

Psychische Leistungsmängel können sich folgendermaßen auswirken:<br />

- Optische Informationen werden in ihrem Bedeutungsgehalt nicht ausreichend<br />

schnell und sicher wahrgenommen.<br />

- Die Zielorientierung im jeweiligen optischen Umfeld, d. h. im Verkehrsraum, gelingt<br />

nicht oder nicht sicher oder nur mit einem so deutlich erhöhten Zeitaufwand, dass<br />

daraus in der konkreten Verkehrssituation eine Gefährdung entstehen würde.<br />

- Die Konzentration ist zeitweilig oder dauernd gestört in der Weise, dass die jeweils<br />

anstehende Fahraufgabe aufgrund von Abgelenktsein oder Fehldeutungen verkannt<br />

oder fehlerhaft gelöst wird.<br />

- Die Aufmerksamkeitsverteilung ist unzulänglich, weil nur ein Teilbereich der für den<br />

Kraftfahrer bedeutsamen Informationen erfasst wird und/oder bei Situationswechsel,<br />

z. B. nach einer Phase der Monotonie, neue Informationen der Aufmerksamkeit<br />

entgehen.<br />

- Die Aufmerksamkeitsbelastbarkeit ist zu gering, weil es unter Stress oder nach länger<br />

andauernder Beanspruchung zu fehlerhaften Wahrnehmungen, Interpretationen<br />

oder Reaktionen kommt.<br />

- Notwendige motorische Reaktionen setzen zu spät ein und/oder werden stark verzögert<br />

ausgeführt.<br />

- Reaktionen erfolgen unsicher, eventuell vorschnell und situationsunangemessen,<br />

oder werden unpräzise, motorisch ungeschickt, "überschießend" oder überhastet<br />

ausgeführt.<br />

- Die psychischen Leistungen sind instabil in dem Sinne, dass die erforderliche Ausgewogenheit<br />

zwischen Schnelligkeit und Sorgfaltsleistung fehlt.<br />

Die psychische Leistungsfähigkeit wird mit geeigneten, objektivierbaren psychologischen<br />

Testverfahren untersucht. Ausschlaggebend ist, ob die Mindestanforderungen<br />

erfüllt werden.<br />

Die Frage nach der Verursachung psychischer Leistungsmängel steht dabei nicht im<br />

Vordergrund. Ursächlich kommen u. a. auch psychische Krankheiten in Betracht (siehe<br />

Spezieller Teil), z. B. Demenz, organische Persönlichkeitsveränderung und andere organisch-psychische<br />

Störungen sowie intellektuelle Minderbegabung. Die Verursachung<br />

und die medizinische Diagnose sollen durch den Arzt und speziell durch den Psychiater<br />

möglichst genau erfasst werden, auch weil sich hieraus Hinweise für die Behandlung<br />

(und damit ggf. für die Verbesserung der <strong>Fahreignung</strong>) sowie Hinweise für die<br />

Prognose der Erkrankung und der <strong>Fahreignung</strong> ergeben können. Die Feststellung der<br />

aktuellen psychischen Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsmängel ist aber diagnoseübergreifend<br />

bzw. diagnose-unabhängig, d. h., sie gilt auch dann, wenn eine Diagnose<br />

nicht oder nicht mit Sicherheit gestellt werden kann.<br />

Die Zweifel können in der Regel als ausgeräumt gelten, wenn sich eine der folgenden<br />

Feststellungen treffen lässt:

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