Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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2.4 Inhalt und Aufgabe der Begutachtungs-Leitlinien<br />
Der Beirat hat es nicht als seine Aufgabe angesehen, den Versuch zu machen, alle<br />
vorkommenden Leistungseinschränkungen eines Menschen zu berücksichtigen und zu<br />
prüfen, ob die festgestellten Beeinträchtigungen ein stabiles oder bedingt stabiles Leistungsniveau<br />
gewährleisten oder u. U. zu einem plötzlichen Leistungszusammenbruch<br />
führen könnten. Es werden nur solche körperlich-geistigen (psychischen) Mängel in die<br />
Begutachtungs-Leitlinien einbezogen, deren Auswirkungen die Leistungsfähigkeit eines<br />
Kraftfahrers häufig längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben. Für Schwächezustände<br />
durch akute, vorübergehende, sehr selten vorkommende oder nur kurzzeitig anhaltende<br />
Erkrankungen (grippale Infekte, akute infektiöse Magen-Darm-Störungen, aber auch<br />
Migräne, Heuschnupfen, Asthma etc.) ist es dem Verantwortungsbewusstsein jedes<br />
Verkehrsteilnehmers aufgegeben, durch kritische Selbstprüfung festzustellen, ob er unter<br />
den jeweils gegebenen Bedingungen noch am Straßenverkehr, insbesondere am<br />
motorisierten Straßenverkehr, teilnehmen kann oder nicht (siehe § 2 Abs. 1 der FeV).<br />
Dies gilt auch für Vigilanzstörungen, z. B. durch schlafbezogene Atmungsstörungen<br />
(Schlafapnoe-Syndrome), deren Bedeutung zunehmend erkannt wird und die unbedingt<br />
einer Behandlung bedürfen (siehe Kapitel 3.8 Lungen- und Bronchialerkrankungen).<br />
In Zweifelsfällen bleibt stets die Möglichkeit, einen Arzt zu befragen, dessen Rat<br />
sich bei eventuellen Komplikationen nach den allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen<br />
(siehe Kapitel 2.1 Grundsätzliche Beurteilungshinweise) richten wird. Die Beurteilung<br />
von Erkrankungen, die sich auf mehrere Organsysteme erstrecken, muss den Begutachtungs-Leitlinien<br />
folgen, die für diese Krankheitsgruppen vorgesehen sind; hierbei ist<br />
zu beachten, dass die Auswirkungen der einzelnen Krankheiten oder Behinderungen<br />
sich gegenseitig ungünstig beeinflussen können. Dies gilt auch für die manifeste AIDS-<br />
Erkrankung und ihre Auswirkungen. Aber auch für alle Auswirkungen der im Folgenden<br />
aufgeführten Leiden hat der Verkehrsteilnehmer stets die Hauptlast der Verantwortung<br />
zu tragen. Nur wenn er selbst die Gefahren nicht sieht oder die erforderlichen Konsequenzen<br />
daraus nicht ziehen kann oder ziehen will, geben diese Leitlinien Gutachtern<br />
und allen verantwortlichen behördlichen Instanzen für ihre Tätigkeit im Rahmen der<br />
vorbeugenden Gefahrenabwehr Entscheidungshilfen.<br />
Die Aufgabe der Begutachtungs-Leitlinien wird erfüllt mit der Zusammenstellung eignungsausschließender<br />
oder eignungseinschränkender körperlich-geistiger (psychischer)<br />
und charakterlicher Mängel beim Fahrerlaubnisbewerber und Fahrerlaubnisinhaber.<br />
Es sind die ärztlichen und verkehrspsychologischen Erkenntnisse und Erfahrungen,<br />
die hier ihren Niederschlag finden und die in der Abstimmung mit der FeV die<br />
Praxis der Begutachtung des Einzelfalles erleichtern sollen. Da alle aufgeführten Beurteilungsleitsätze<br />
und -begründungen sehr eingehende Beratungen unter Einbeziehung<br />
aktueller Stellungnahmen aller relevanten medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften<br />
und gutachtliche Erfahrungen zur Grundlage haben, kann sich der Gutachter<br />
im Einzelfall auf diese Begutachtungs-Leitlinien beziehen und muss nicht jede<br />
gutachtliche Schlussfolgerung eingehend erläutern. Die Leitsätze der Begutachtungs-<br />
Leitlinien ersetzen nicht die Begründung des Gutachtens im Einzelfall. Es bleibt eine<br />
Aufgabe des Gutachters, den Mangel individuell zu interpretieren und so einen Bezug<br />
des Mangels zu den Begutachtungs-Leitlinien in verständlicher Weise herzustellen.<br />
Wenn der Gutachter jedoch unter besonderen, von der Regel abweichenden Umständen<br />
des Einzelfalls ein Abweichen von den aufgeführten Beurteilungsleitsätzen für gerechtfertigt<br />
hält, muss er seine Beurteilung sehr ausführlich und mit entsprechenden<br />
Hinweisen auf die zugrunde gelegte Fachliteratur begründen.