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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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6 <br />

Gültig ab: 2. November 2009<br />

Präambel<br />

Die Begutachtungs-Leitlinien basieren auf den Ausführungen der Europäischen Führerscheinrichtlinie<br />

sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie tragen sowohl der Entwicklung<br />

der Eignungsbegutachtung auf medizinischem Gebiet als auch der Entwicklung<br />

auf psychologischem Gebiet Rechnung. Sie geben auch Anregungen für die interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit von Ärzten und Psychologen. Die Leitlinien dienen der Einzelfallgerechtigkeit<br />

und tragen so dazu bei, die Mobilität zu sichern.<br />

Gültig ab: 2. November 2009<br />

1 Einführung<br />

Das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" wurde erstmals 1973 publiziert, die fünfte<br />

Auflage erfolgte 1996. Das "Psychologische Gutachten Kraftfahreignung" wurde 1995<br />

veröffentlicht. Als Zusammenführung dieser beiden Gutachten erschienen im Jahr<br />

2000 die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung als 6. Auflage. In den darauffolgenden<br />

Jahren zeigte sich zunehmend die Notwendigkeit, auf neue wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse und Änderungen rechtlicher Grundlagen zeitnah reagieren zu können.<br />

Daher werden die Leitlinien nunmehr in einzelnen Kapiteln überarbeitet und im<br />

Internet veröffentlicht. Eine Printversion erscheint jeweils, wenn der Umfang der Überarbeitungen<br />

dies rechtfertigt.<br />

1.1 Entwicklung und Situation<br />

Im Jahre 1956 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Vorarbeiten durch eine<br />

Beratergruppe die "Richtlinien für medizinische Untersuchung von Bewerbern um<br />

eine Kraftfahrerlaubnis" herausgegeben und sie unter den Regierungen der Mitgliedstaaten<br />

in Umlauf gesetzt. Schon 1965 erschienen die Richtlinien nicht mehr in jeder<br />

Hinsicht zeitgemäß. Sie wurden überarbeitet und nach Beratung in einer Gruppe zwischenstaatlicher<br />

oder nichtstaatlicher Repräsentanten bzw. Beobachter durch den Unterausschuss<br />

Straßenverkehr des Binnenverkehrsausschusses der UN-Wirtschaftskommission<br />

für Europa (ECE) - in Genf - im Entwurf den Regierungen neu vorgelegt. In<br />

diesem "vorläufigen Entwurf für eine Resolution über die Tauglichkeit der Fahrer"<br />

(W/TRANS-WP 20/180) empfahl die ECE den Regierungen, in ihre nationale Gesetzgebung<br />

solche Bestimmungen aufzunehmen, die im Wesentlichen nicht weniger zwingend<br />

sind als jene der aufgestellten Tauglichkeitsnormen im vorgelegten Resolutionsentwurf.<br />

Eine Stellungnahme der Regierungen im Hinblick auf die Annahme des Entwurfs<br />

wurde ebenso erwartet wie eine Mitteilung der ggf. einschlägigen Teile der Gesetzgebung.<br />

Der Entwurf der ECE-Resolution ist auf der Grundlage einer im Jahre<br />

1965 durchgeführten Umfrage, an der sich 17 Staaten beteiligten, entstanden. Mit dem<br />

Resolutionsentwurf wurde ein Kompromissvorschlag vorgelegt, der einem mittleren Anforderungsniveau<br />

entspricht.<br />

Im Zuge der weiteren Entwicklung ist von der Wirtschaftskommission für Europa im April<br />

1975 ein Übereinkommen über die Mindestanforderungen für die Erteilung und die<br />

Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (APC: Accord sur les exigences minimales pour la délivrance<br />

et la validité des permis de conduire) erarbeitet worden. Der Inhalt dieses<br />

Übereinkommens ist im Wesentlichen in die Erste Richtlinie des Rates vom 4. Dezem­

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