Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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37 <br />
Gültig ab: 1. Februar 2000<br />
3.6 Nierenerkrankungen<br />
Leitsätze<br />
Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens<br />
und beträchtlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit leidet, ist<br />
nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider<br />
Gruppen gerecht zu werden.<br />
Wer unter einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist in der Regel<br />
nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges<br />
der Gruppe 2 gerecht zu werden. Unter besonders günstigen Bedingungen kann nach<br />
individueller Begutachtung durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie) besonders erfahrenen<br />
Arzt angenommen werden, dass die Voraussetzungen zum Führen eines<br />
Kraftfahrzeugs dieser Gruppe noch oder wieder vorliegen. Eine eingehende Begründung<br />
ist erforderlich.<br />
Wer wegen einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist unter besonderen<br />
Bedingungen in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von<br />
Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, sofern nicht bestimmte Komplikationen<br />
und/oder Begleiterkrankungen ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am motorisierten<br />
Straßenverkehr einschränken oder ausschließen.<br />
Die Annahme, ein Betroffener könnte sich sicher beim Führen eines Kraftfahrzeuges<br />
im Straßenverkehr verhalten, setzt eine entsprechend positive Begutachtung voraus<br />
und ist außerdem mit der Bedingung einer ständigen ärztlichen Betreuung und Kontrolle<br />
zu verbinden.<br />
Wurde eine erfolgreiche Nierentransplantation vorgenommen und ist damit eine normale<br />
oder annähernd normale Nierenfunktion gegeben, so kann angenommen werden,<br />
dass ein Betroffener unter besonderen Bedingungen wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge<br />
beider Gruppen zu führen. Zur Bedingung müssen die ständige ärztliche Betreuung<br />
und Kontrolle durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie) besonders erfahrenen<br />
Arzt sowie die jährliche Nachbegutachtung gemacht werden, in besonders begründeten<br />
Fällen eine halbjährliche.<br />
Liegen Komplikationen oder Begleiterkrankungen vor (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz,<br />
Rhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus, Sehstörungen etc.),<br />
so ist ihre Beurteilung nach den hierfür vorgesehenen Grundsätzen regelmäßig vorzunehmen,<br />
insbesondere unter Beachtung der Kombinationen.<br />
Begründung<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es einen zuverlässigen blutchemischen Parameter zur<br />
Beurteilung einer Einschränkung der erforderlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang<br />
mit chronischen Nierenerkrankungen nicht gibt. Darum wurde die Bindung des<br />
Eignungsurteils, z. B. an einen bestimmten Serum-Kreatininwert, aufgegeben.<br />
Die Leistungsfähigkeit des einzelnen Kranken hängt von vielen Faktoren ab, die sich<br />
günstig oder auch ungünstig auswirken. Mit der Krankheit selbst können sich Komplikationen<br />
oder Begleitkrankheiten, wie z. B. Bluthochdruck, Blutarmut, Sehstörungen,<br />
Herzversagen mit und ohne Rhythmusstörungen, Elektrolytentgleisungen, Überwässerungen,<br />
Knochen- oder Nervenstörungen und auch medikamentbedingte Störungen<br />
der Reaktionsfähigkeit, entwickeln. Die individuelle Verträglichkeit der angewandten