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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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37 <br />

Gültig ab: 1. Februar 2000<br />

3.6 Nierenerkrankungen<br />

Leitsätze<br />

Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens<br />

und beträchtlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit leidet, ist<br />

nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider<br />

Gruppen gerecht zu werden.<br />

Wer unter einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist in der Regel<br />

nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges<br />

der Gruppe 2 gerecht zu werden. Unter besonders günstigen Bedingungen kann nach<br />

individueller Begutachtung durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie) besonders erfahrenen<br />

Arzt angenommen werden, dass die Voraussetzungen zum Führen eines<br />

Kraftfahrzeugs dieser Gruppe noch oder wieder vorliegen. Eine eingehende Begründung<br />

ist erforderlich.<br />

Wer wegen einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist unter besonderen<br />

Bedingungen in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von<br />

Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, sofern nicht bestimmte Komplikationen<br />

und/oder Begleiterkrankungen ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am motorisierten<br />

Straßenverkehr einschränken oder ausschließen.<br />

Die Annahme, ein Betroffener könnte sich sicher beim Führen eines Kraftfahrzeuges<br />

im Straßenverkehr verhalten, setzt eine entsprechend positive Begutachtung voraus<br />

und ist außerdem mit der Bedingung einer ständigen ärztlichen Betreuung und Kontrolle<br />

zu verbinden.<br />

Wurde eine erfolgreiche Nierentransplantation vorgenommen und ist damit eine normale<br />

oder annähernd normale Nierenfunktion gegeben, so kann angenommen werden,<br />

dass ein Betroffener unter besonderen Bedingungen wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge<br />

beider Gruppen zu führen. Zur Bedingung müssen die ständige ärztliche Betreuung<br />

und Kontrolle durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie) besonders erfahrenen<br />

Arzt sowie die jährliche Nachbegutachtung gemacht werden, in besonders begründeten<br />

Fällen eine halbjährliche.<br />

Liegen Komplikationen oder Begleiterkrankungen vor (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz,<br />

Rhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus, Sehstörungen etc.),<br />

so ist ihre Beurteilung nach den hierfür vorgesehenen Grundsätzen regelmäßig vorzunehmen,<br />

insbesondere unter Beachtung der Kombinationen.<br />

Begründung<br />

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es einen zuverlässigen blutchemischen Parameter zur<br />

Beurteilung einer Einschränkung der erforderlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang<br />

mit chronischen Nierenerkrankungen nicht gibt. Darum wurde die Bindung des<br />

Eignungsurteils, z. B. an einen bestimmten Serum-Kreatininwert, aufgegeben.<br />

Die Leistungsfähigkeit des einzelnen Kranken hängt von vielen Faktoren ab, die sich<br />

günstig oder auch ungünstig auswirken. Mit der Krankheit selbst können sich Komplikationen<br />

oder Begleitkrankheiten, wie z. B. Bluthochdruck, Blutarmut, Sehstörungen,<br />

Herzversagen mit und ohne Rhythmusstörungen, Elektrolytentgleisungen, Überwässerungen,<br />

Knochen- oder Nervenstörungen und auch medikamentbedingte Störungen<br />

der Reaktionsfähigkeit, entwickeln. Die individuelle Verträglichkeit der angewandten

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