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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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Gültig ab: 1. Februar 2000<br />

3.4.6 Periphere Gefäßerkrankungen<br />

Welche Einschränkungen sich für die Leistungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen<br />

infolge arterieller oder anderer Gefäßerkrankungen ergeben, hängt von den<br />

Umständen des Einzelfalles ab.<br />

Betroffene mit arteriellen Verschlussleiden bei Vorliegen von Ruhebeschwerden oder<br />

Gewebsuntergang (Fontaine Stadium III bzw. IV) sind nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug<br />

sicher zu führen.<br />

Betroffene mit arteriellen Verschlussleiden bei Vorliegen von gewöhnlichen Alltagsbelastungen<br />

sind nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug der Gruppe 2 sicher zu führen. Für<br />

Fahrer der Gruppe 1 sind regelmäßige ärztliche Kontrollen und Nachuntersuchungen in<br />

der Regel nach einem Jahr notwendig.<br />

Es gibt gefährliche Gefäßerkrankungen oder Anomalien, wie z. B. Aneurysmen oder<br />

Dissektionen der Brust- und Bauchschlagader oder der Hirngefäßarterien, die durch<br />

eine Ruptur zu plötzlichem Leistungsversagen führen können.<br />

Regelmäßige Nachuntersuchungen in längstens jährlichen Abständen sind zur Risikoabschätzung<br />

notwendig.

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