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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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2.3.4 <strong>Beruf</strong>srechtliche Besonderheiten bei sozialpflegerischen und<br />

sozialpädagogischen <strong>Beruf</strong>en<br />

BGI 585<br />

Nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Erzieherinnen,<br />

Haus- und Familienpflegerinnen und Kinderpflegerinnen<br />

wird die Anerkennung erst nach Ableistung des <strong>Beruf</strong>spraktikums,<br />

einer positiven fachlichen Beurteilung und dem Freisein von körperlichen,<br />

geistigen und seelischen Einschränkungen ausgesprochen.<br />

Die staatliche Anerkennung kann zurückgenommen werden, wenn<br />

es zu erheblichen Einschränkungen bei der Wahrnehmung der<br />

Aufsichtspflicht bzw. zu Eigengefährdung auf Grund von Störungen<br />

im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich kommt. Die<br />

zuständigen Schul-/Fachaufsichtsbehörden prüfen den jeweiligen<br />

Einzelfall.<br />

Auch wenn seitens der staatlichen Aufsichtsbehörde die gesundheitlichen<br />

Voraussetzungen zur <strong>Beruf</strong>sausübung erst am Ende der<br />

Ausbildung überprüft werden, empfiehlt sich eine solche Abklärung<br />

schon vor Ausbildungsbeginn.<br />

41<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag<br />

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