Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
17 <br />
Gruppe 1<br />
- Der Prozentrang 16 1 wurde, bezogen auf altersunabhängige Normwerte, in allen<br />
eingesetzten Leistungstests erreicht oder überschritten.<br />
- Grenzwertunterschreitungen (Prozentrang < 16) sind nur situationsbedingt (störende<br />
Faktoren bei der Testdurchführung, Unausgeruhtsein nach Nachtarbeit o. ä.)<br />
und damit nicht aussagefähig.<br />
- Grenzwertunterschreitungen sind zwar nicht als situationsbedingt anzusehen, werden<br />
aber durch stabile Leistungen in den anderen Verfahren ausgeglichen, so dass<br />
eine Mängelkumulation ausgeschlossen ist.<br />
- Bei Grenzwertunterschreitungen kann durch Ergebnisse weiterer Verfahren (Ergänzungsverfahren,<br />
Verhaltensbeobachtung, Wiederholungsuntersuchung) nachgewiesen<br />
werden, dass das aus den Leistungsresultaten zu erschließende Risiko<br />
durch das Kompensationspotential (vorausschauendes Denken, ausgeprägtes Risikobewusstsein,<br />
sicherheitsbetonte Grundhaltung) angemessen gemindert werden<br />
kann.<br />
- Auch wenn von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich bereits in der Fahrpraxis<br />
bewährt hat, in den Leistungsprüfverfahren insgesamt unzureichende Leistungen<br />
erzielt wurden, konnte der Betreffende aber doch in einer Fahrverhaltensprobe<br />
nachweisen, dass die in der (ungewohnten) Testsituation festgestellten Minderleistungen<br />
sich auf das gelernte Fahrverhalten nicht entscheidend negativ auswirken.<br />
- Es liegen keine Hinweise auf verkehrsmedizinisch relevante eignungseinschränkende<br />
oder eignungsausschließende Eignungsmängel vor, z. B. Mängel des Sehvermögens<br />
(siehe Kapitel 3.1), Bewegungsbehinderungen (siehe Kapitel 3.3),<br />
Herz- und Gefäßkrankheiten (siehe Kapitel 3.4).<br />
Früheres verkehrsgefährdendes Verhalten ist in die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />
einzubeziehen.<br />
Ein Kraftfahrer bzw. ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis kann trotz psychischer Leistungsmängel<br />
gemäß § 11 Abs. 2 FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt geeignet<br />
sein.<br />
Die Feststellung der bedingten Eignung kommt in Betracht, wenn zwar gravierende<br />
Leistungsbeeinträchtigungen bestehen und deshalb eine uneingeschränkte Fahrtätigkeit<br />
im Rahmen der beantragten oder bereits erteilten Fahrerlaubnisklasse nicht in<br />
Frage kommt, aber das Risiko durch geeignete Auflagen und Beschränkungen auf ein<br />
vertretbares Maß zu reduzieren ist.<br />
Geeignete Auflagen und Beschränkungen sind:<br />
- die Fahrtätigkeit wird nur unter bestimmten Auflagen (z. B. Einhaltung einer<br />
Höchstgeschwindigkeit, Fahren nur innerhalb festgelegter Lenkzeiten) ausgeübt,<br />
- die Fahrtätigkeit wird nur innerhalb eines begrenzten Umkreises gestattet,<br />
- die Fahrtätigkeit wird auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug<br />
beschränkt (z. B. auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten reduzierten<br />
Höchstgeschwindigkeit).<br />
1 Die Ergebnisse für die Leistungstests sind in Prozenträngen (PR) ausgedruckt. Ein Prozentrang sagt aus, wieviele<br />
Personen einer vergleichbaren Stichprobe schlechtere Leistungen erzielen als der Untersuchte. Der PR für die bestmögliche<br />
Leistung ist 100, für die geringste Leistung 0. Ein PR von 70 bedeutet, 30 % sind besser, 70 % sind<br />
schlechter.