02.04.2015 Aufrufe

Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

98 <br />

4 Absichern liegengebliebener Fahrzeuge<br />

-<br />

5 Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />

Beschränkung auf 130 km/h erwägen. (Schlüsselzahl 05.04)<br />

6 Funkgerät<br />

-<br />

2.6.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />

In der Regel fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; bei Besonderheiten<br />

Gutachten einer MPU.<br />

Fahrprobe durch einen aaSoP erwägen.<br />

A. Beschränkungen<br />

1 Beschränkung der Fahrzeugart, des Fahrzeuggewichts, Anhängerbetrieb u. ä. <br />

-<br />

2 Betriebsbremse <br />

-<br />

3 Feststellbremse<br />

Möglichst Betätigung durch linke Hand oder Stumpf bzw. Prothese rechts, sonst fußbetätigte<br />

Feststellbremse. Bei Betätigung mit Stumpf oder Prothese geeignete Vorrichtung<br />

zum Feststellen und Lösen erforderlich. (Schlüsselzahl 20)<br />

4 Kupplung/Schaltung<br />

Automatische Kraftübertragung erforderlich, wenn Betätigung der Handschaltung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich. (Schlüsselzahl 78)<br />

5 Gas <br />

-<br />

6 Lenkung<br />

Lenkhilfe ist ab 1,2 t zGG zu erwägen und ab 1,5 t zGG erforderlich, wenn rechte<br />

Hand, Stumpf oder Prothese nicht unterstützend eingesetzt werden kann. Drehknopf<br />

erforderlich. (Schlüsselzahl 40)<br />

7 Hupe, Blinker, Warnblinkanlage<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

8 Abblendlichtschalter<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

9 Schalter für Licht, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage<br />

Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />

durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung links von der<br />

Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />

10 Sonstiges<br />

-<br />

B. Auflagen<br />

1 Prothese, Stützapparat<br />

Tragen vorhandener orthopädischer Hilfsmittel in der Regel erforderlich. (Schlüsselzahl<br />

03)<br />

2 Außenspiegel <br />

-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!