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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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82 <br />

Gültig ab: 1. Februar 2000<br />

Anhang B<br />

Auszug aus dem VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 745, Ausgabe 11.99 ab Seite 6.<br />

Folgende Abkürzungen werden benutzt:<br />

aaSoP Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

Kfz Kraftfahrzeug<br />

lof land- oder forstwirtschaftlich<br />

MPU amtlich anerkannte Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle<br />

TP Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

UVV Unfallverhütungsvorschriften der <strong>Beruf</strong>sgenossenschaften<br />

zGG zulässiges Gesamtgewicht.<br />

2 Maßnahmen bei den einzelnen Fällen einer Körperbehinderung<br />

(Die im Folgenden genannten Schlüsselzahlen ergeben sich aus der Anlage 9 zu § 25 Abs. 3<br />

FeV.)<br />

2.1 Vollständiger Ausfall beider Arme<br />

Ausfall infolge Amputation im Schultergelenk, im Oberarm beiderseits oder eines Ober- und<br />

eines Unterarmes sowie völlige Gebrauchsunfähigkeit durch Lähmung, Versteifung, Fehlstellung,<br />

Missbildung oder entsprechende angeborene oder erworbene Leiden.<br />

2.1.1 Krafträder<br />

Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich.<br />

2.1.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />

Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />

MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />

Fahrprobe durch einen aaSoP erforderlich. Sämtliche Bedienungselemente des Kfz sind auf Beinbzw.<br />

Fußbedienung umzurüsten.<br />

A. Beschränkungen 12 (Schlüsselzahl 50 oder 51; zusätzliche Beschränkungen werden bei der Fahrprobe<br />

festgelegt)<br />

1 Beschränkung der Fahrzeugart, des Fahrzeuggewichts, Anhängerbetrieb u. ä. <br />

2 Betriebsbremse <br />

3 Feststellbremse <br />

4 Kupplung/Schaltung<br />

5 Gas <br />

6 Lenkung<br />

7 Hupe, Blinker, Warnblinkanlage<br />

8 Abblendlichtschalter<br />

9 Schalter für Licht, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage<br />

10 Sonstiges<br />

10.1 Sitz, Sicherheitsgurt<br />

10.2 Sicherungseinrichtungen gemäß § 38a StVZO<br />

12<br />

Technische Hilfen siehe Anlage des VdTÜV Merkblattes Kraftfahrwesen 745, Ausgabe 10.93 oder 11.99

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