Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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89 <br />
B. Auflagen<br />
1 Prothese, Stützapparat<br />
Tragen vorhandener orthopädischer Hilfsmittel in der Regel erforderlich. (Schlüsselzahl<br />
03)<br />
2 Außenspiegel<br />
-<br />
3 Schuhe<br />
-<br />
4 Absichern liegengebliebener Fahrzeuge<br />
-<br />
5 Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />
-<br />
6 Funkgerät<br />
-<br />
2.3.4 lof Zugmaschinen (Ackerschlepper)<br />
In der Regel fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; bei Besonderheiten<br />
Gutachten einer MPU.<br />
Fahrprobe mit entsprechendem Fahrzeug ggf. mit Anhänger durch einen aaSoP erforderlich.<br />
A. Beschränkungen<br />
1 Beschränkung der Fahrzeugart, des Fahrzeuggewichts, Anhängerbetrieb u. ä. <br />
-<br />
2 Betriebsbremse <br />
-<br />
3 Feststellbremse<br />
Bei links angeordneter, handbetätigter Feststellbremse geeignete Vorrichtung zum<br />
Feststellen und Lösen erforderlich. (Schlüsselzahl 20)<br />
4 Kupplung/Schaltung<br />
Automatische Kraftübertragung erforderlich. (Schlüsselzahl 78) <br />
5 Gas <br />
-<br />
6 Lenkung<br />
Drehknopf am Lenkrad erforderlich. (Schlüsselzahl 40) <br />
7 Hupe, Blinker, Warnblinkanlage<br />
Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />
durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung rechts von der<br />
Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />
8 Abblendlichtschalter<br />
Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />
durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung rechts von der<br />
Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />
9 Schalter für Licht, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage<br />
Betätigung muss ohne Loslassen des Lenkrades möglich sein. Wenn Betätigung<br />
durch Stumpf oder Prothese nicht möglich, Betätigungseinrichtung rechts von der<br />
Lenksäule oder Fußbetätigung. (Schlüsselzahl 35)<br />
10 Sonstiges<br />
-<br />
B. Auflagen<br />
1 Prothese, Stützapparat