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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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3 Maßnahmen bei anderen als in Abschnitt 2 aufgeführten Körperbehinderungen<br />

3.1 Beeinträchtigungen des Sehvermögens<br />

Bei Vorliegen einer Sehminderung sind die "Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und<br />

geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien)" zu § 12<br />

StVZO sowie die Anlage XVII zur StVZO zu beachten.<br />

3.2 Beeinträchtigungen des Hörvermögens<br />

Minderung der Hörleistung schließt die <strong>Fahreignung</strong> nicht grundsätzlich aus. In der Regel ist<br />

ein Gutachten eines Facharztes erforderlich.<br />

Bei erheblicher Minderung der Hörleistung oder vollständiger Taubheit ist ein zusätzlicher<br />

Außenspiegel rechts erforderlich.

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