Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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2.13.1 Krafträder<br />
Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich.<br />
2.13.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />
Bei vollständigem Ausfall eines Armes und eines Beines ist das Führen dieser Kfz nur möglich,<br />
wenn diese mit automatischer Kraftübertragung ausgerüstet sind. Hinzu kommen sinngemäß<br />
die Beschränkungen und Auflagen, wie sie für die jeweils fehlenden Gliedmaßen bei<br />
diesen Kfz vorgesehen sind.<br />
Bei teilweisem Ausfall eines Armes und eines Beines erwägen, ob auf eine automatische<br />
Kraftübertragung verzichtet werden kann.<br />
Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />
MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />
Fahrprobe durch einen aaSoP erforderlich.<br />
2.13.3 Mehrspurige Kfz über 3,5 t zGG<br />
Bei vollständigem Ausfall eines Armes und eines Beines ist das Führen dieser Kfz nur möglich,<br />
wenn diese mit automatischer Kraftübertragung ausgerüstet sind. Hinzu kommen sinngemäß<br />
die Beschränkungen und Auflagen, wie sie für die jeweils fehlenden Gliedmaßen bei<br />
diesen Kfz vorgesehen sind.<br />
Bei teilweisem Ausfall eines Armes und eines Beines erwägen, ob auf eine automatische<br />
Kraftübertragung verzichtet werden kann.<br />
Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />
MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />
Intensive Fahrprobe mit einem entsprechenden Fahrzeug ggf. mit Anhänger durch einen aa-<br />
SoP erforderlich.<br />
2.13.4 lof Zugmaschinen (Ackerschlepper)<br />
Bei vollständigem Ausfall eines Armes und eines Beines ist das Führen dieser Kfz nur möglich,<br />
wenn diese mit automatischer Kraftübertragung ausgerüstet sind. Hinzu kommen sinngemäß<br />
die Beschränkungen und Auflagen, wie sie für die jeweils fehlenden Gliedmaßen bei<br />
diesen Kfz vorgesehen sind.<br />
Bei teilweisem Ausfall eines Armes und eines Beines erwägen, ob auf eine automatische<br />
Kraftübertragung verzichtet werden kann.<br />
Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />
MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />
Intensive Fahrprobe mit einem entsprechenden Fahrzeug ggf. mit beladenen Anhängern<br />
durch einen aaSoP erforderlich.<br />
2.14 Ausfall oder Behinderung der Beweglichkeit von Wirbelsäule, Rumpf oder<br />
Gliedmaßen<br />
Ausfall infolge hochgradiger Verformung (z. B. Skoliose), Versteifung (z. B. Bechterew) oder<br />
Lähmung (schlaffe Lähmung, Krampflähmung, Querschnittslähmung oder eine einer Lähmung<br />
gleichzusetzende Behinderung).