Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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83 <br />
10.3 Heckscheibe<br />
10.4 Seitenfenster<br />
10.5 Umsturzschutzvorrichtung<br />
10.6 Beinstütze<br />
B. Auflagen<br />
1 Prothese, Stützapparat<br />
-<br />
2 Außenspiegel <br />
Rechts und links elektrisch verstellbar. <br />
3 Schuhe <br />
Festsitzenden, geschlossenen, an Lenkpedal angepassten Schuh tragen. <br />
4 Absichern liegengebliebener Fahrzeuge <br />
Allgemeines Ziffer (6) 13<br />
5 Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />
-<br />
6 Funkgerät<br />
-<br />
2.1.3 Mehrspurige Kfz über 3,5 t zGG<br />
(Schlüsselzahl 50 oder 51; s. a. 2.1.2)<br />
Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer <br />
MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen. <br />
Intensive Fahrprobe mit entsprechendem Fahrzeug durch einen aaSoP erforderlich.<br />
Sämtliche Bedienungselemente des Kfz sind auf Bein- bzw. Fußbedienung umzurüsten. <br />
2.1.4 lof Zugmaschinen (Ackerschlepper)<br />
Das Führen dieser Kfz ist nicht möglich.<br />
2.2 Ausfall beider Unterarme oder Hände<br />
Ausfall infolge Amputation sowie völlige Gebrauchsunfähigkeit durch Lähmung, Versteifung,<br />
Fehlstellung oder entsprechende angeborene oder erworbene Leiden.<br />
2.2.1 Krafträder<br />
Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich.<br />
2.2.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />
Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />
MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />
Fahrprobe durch einen aaSoP erforderlich.<br />
A. Beschränkungen<br />
13<br />
Allgemeine Ziffer (6): Behinderte, die nicht in der Lage sind, ihr Fahrzeug gemäß § 15 Satz 2 StV0 mit Warndreieck abzusichern,<br />
benötigen hiervon eine Einzelausnahmegenehmigung. Fährt der Behinderte ohne Begleitperson, so ist z. B. eine<br />
Warnleuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO mitzuführen, die im Bedarfsfall unverzüglich am oder im Fahrzeug an deutlich sichtbarer<br />
Stelle angebracht und in Betrieb genommen werden muss. Am Heck des Fahrzeugs bzw. des Zuges oben angebrachte<br />
Blinkleuchten erfüllen den gleichen Zweck.