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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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83 <br />

10.3 Heckscheibe<br />

10.4 Seitenfenster<br />

10.5 Umsturzschutzvorrichtung<br />

10.6 Beinstütze<br />

B. Auflagen<br />

1 Prothese, Stützapparat<br />

-<br />

2 Außenspiegel <br />

Rechts und links elektrisch verstellbar. <br />

3 Schuhe <br />

Festsitzenden, geschlossenen, an Lenkpedal angepassten Schuh tragen. <br />

4 Absichern liegengebliebener Fahrzeuge <br />

Allgemeines Ziffer (6) 13<br />

5 Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />

-<br />

6 Funkgerät<br />

-<br />

2.1.3 Mehrspurige Kfz über 3,5 t zGG<br />

(Schlüsselzahl 50 oder 51; s. a. 2.1.2)<br />

Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer <br />

MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen. <br />

Intensive Fahrprobe mit entsprechendem Fahrzeug durch einen aaSoP erforderlich.<br />

Sämtliche Bedienungselemente des Kfz sind auf Bein- bzw. Fußbedienung umzurüsten. <br />

2.1.4 lof Zugmaschinen (Ackerschlepper)<br />

Das Führen dieser Kfz ist nicht möglich.<br />

2.2 Ausfall beider Unterarme oder Hände<br />

Ausfall infolge Amputation sowie völlige Gebrauchsunfähigkeit durch Lähmung, Versteifung,<br />

Fehlstellung oder entsprechende angeborene oder erworbene Leiden.<br />

2.2.1 Krafträder<br />

Das Führen von Krafträdern ist nicht möglich.<br />

2.2.2 Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zGG<br />

Fachärztlich-orthopädisches oder chirurgisches Gutachten; zusätzliches Gutachten einer<br />

MPU nur, wenn Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen.<br />

Fahrprobe durch einen aaSoP erforderlich.<br />

A. Beschränkungen<br />

13<br />

Allgemeine Ziffer (6): Behinderte, die nicht in der Lage sind, ihr Fahrzeug gemäß § 15 Satz 2 StV0 mit Warndreieck abzusichern,<br />

benötigen hiervon eine Einzelausnahmegenehmigung. Fährt der Behinderte ohne Begleitperson, so ist z. B. eine<br />

Warnleuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO mitzuführen, die im Bedarfsfall unverzüglich am oder im Fahrzeug an deutlich sichtbarer<br />

Stelle angebracht und in Betrieb genommen werden muss. Am Heck des Fahrzeugs bzw. des Zuges oben angebrachte<br />

Blinkleuchten erfüllen den gleichen Zweck.

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