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Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum

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- eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende intellektuelle<br />

Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine Früherkennung<br />

von Gefahrensituationen ermöglicht,<br />

- mindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische Voraussetzungen,<br />

- (bei Fahrerlaubnisinhabern) Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen,<br />

- eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, die erwarten<br />

lässt, dass die Unzulänglichkeiten der eigenen Leistungsausstattung selbstkritisch<br />

reflektiert wurden und diese beim Fahrverhalten berücksichtigt werden.<br />

Wenn chronische Eignungsmängel einer ständigen Kompensation bedürfen, kann die<br />

Eignung nur noch bedingt gegeben sein. Der betreffende Kraftfahrer darf nur unter<br />

festgelegten Beschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis am motorisierten Verkehr<br />

teilnehmen (siehe Kapitel 2.1 Grundsätzliche Beurteilungshinweise).<br />

Eine risikoarme Verkehrsteilnahme ist bei bedingter Eignung nur dann gewährleistet,<br />

wenn der betreffende Kraftfahrer die erforderliche Sensibilität, Kritikfähigkeit und die<br />

nötige Zuverlässigkeit besitzt, um die geforderte Verfügbarkeit der notwendigen kompensatorischen<br />

Funktionen für eine situationsangepasste Leistung aufrecht zu erhalten<br />

und einsetzen zu können, d. h. die Regeln des Straßenverkehrs und die Auflagen und<br />

Beschränkungen der Fahrerlaubnis zu beachten.<br />

Es ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der zu erwartenden<br />

Verlaufsformen einer vorliegenden Funktionseinschränkung oder Krankheit die Selbstbeobachtung,<br />

Selbstkontrolle und Zuverlässigkeit (compliance) des Fahrerlaubnisbewerbers<br />

ausreichen, um die notwendigen therapeutischen Maßnahmen vor dem Benutzen<br />

eines Kraftfahrzeuges zu beachten oder ggf. das Kraftfahren zu unterlassen.<br />

2.7 Kumulierte Auffälligkeiten<br />

Mehrfache Auffälligkeiten können Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />

rechtfertigen, auch dann, wenn jede Auffälligkeit für sich allein noch keinen<br />

Eignungszweifel auslöst.<br />

Der Gutachter, der ggf. einen weiteren Gutachter hinzuzuziehen hat, muss beachten,<br />

dass es zu einer Summation oder auch Kumulation von Auffälligkeiten auch dann<br />

kommen kann, wenn sie unabhängig voneinander sind oder eine einseitige oder wechselseitige<br />

Abhängigkeit nicht zu vermuten ist. Insofern ist die Frage der Kumulation,<br />

wenn mehrere Auffälligkeiten vorliegen, stets zu prüfen und die Art des Zusammenwirkens<br />

der Auffälligkeiten nachvollziehbar darzustellen. Das gilt erst recht bei Auffälligkeiten,<br />

bei denen wechselseitige Abhängigkeiten schon erkennbar vorliegen oder zumindest<br />

zu vermuten sind.<br />

Es kann erforderlich werden, dass gerade bei Auffälligkeiten oder Mängeln, die unabhängig<br />

voneinander zu sein scheinen, auch mehrere für die Fragestellungen zuständige<br />

Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder eine Begutachtungsstelle für<br />

<strong>Fahreignung</strong> mit der Begutachtung beauftragt werden müssen.

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