Epilepsie Fahreignung Beruf - NeuroKopfZentrum
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- eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende intellektuelle<br />
Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine Früherkennung<br />
von Gefahrensituationen ermöglicht,<br />
- mindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische Voraussetzungen,<br />
- (bei Fahrerlaubnisinhabern) Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen,<br />
- eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, die erwarten<br />
lässt, dass die Unzulänglichkeiten der eigenen Leistungsausstattung selbstkritisch<br />
reflektiert wurden und diese beim Fahrverhalten berücksichtigt werden.<br />
Wenn chronische Eignungsmängel einer ständigen Kompensation bedürfen, kann die<br />
Eignung nur noch bedingt gegeben sein. Der betreffende Kraftfahrer darf nur unter<br />
festgelegten Beschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis am motorisierten Verkehr<br />
teilnehmen (siehe Kapitel 2.1 Grundsätzliche Beurteilungshinweise).<br />
Eine risikoarme Verkehrsteilnahme ist bei bedingter Eignung nur dann gewährleistet,<br />
wenn der betreffende Kraftfahrer die erforderliche Sensibilität, Kritikfähigkeit und die<br />
nötige Zuverlässigkeit besitzt, um die geforderte Verfügbarkeit der notwendigen kompensatorischen<br />
Funktionen für eine situationsangepasste Leistung aufrecht zu erhalten<br />
und einsetzen zu können, d. h. die Regeln des Straßenverkehrs und die Auflagen und<br />
Beschränkungen der Fahrerlaubnis zu beachten.<br />
Es ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der zu erwartenden<br />
Verlaufsformen einer vorliegenden Funktionseinschränkung oder Krankheit die Selbstbeobachtung,<br />
Selbstkontrolle und Zuverlässigkeit (compliance) des Fahrerlaubnisbewerbers<br />
ausreichen, um die notwendigen therapeutischen Maßnahmen vor dem Benutzen<br />
eines Kraftfahrzeuges zu beachten oder ggf. das Kraftfahren zu unterlassen.<br />
2.7 Kumulierte Auffälligkeiten<br />
Mehrfache Auffälligkeiten können Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen<br />
rechtfertigen, auch dann, wenn jede Auffälligkeit für sich allein noch keinen<br />
Eignungszweifel auslöst.<br />
Der Gutachter, der ggf. einen weiteren Gutachter hinzuzuziehen hat, muss beachten,<br />
dass es zu einer Summation oder auch Kumulation von Auffälligkeiten auch dann<br />
kommen kann, wenn sie unabhängig voneinander sind oder eine einseitige oder wechselseitige<br />
Abhängigkeit nicht zu vermuten ist. Insofern ist die Frage der Kumulation,<br />
wenn mehrere Auffälligkeiten vorliegen, stets zu prüfen und die Art des Zusammenwirkens<br />
der Auffälligkeiten nachvollziehbar darzustellen. Das gilt erst recht bei Auffälligkeiten,<br />
bei denen wechselseitige Abhängigkeiten schon erkennbar vorliegen oder zumindest<br />
zu vermuten sind.<br />
Es kann erforderlich werden, dass gerade bei Auffälligkeiten oder Mängeln, die unabhängig<br />
voneinander zu sein scheinen, auch mehrere für die Fragestellungen zuständige<br />
Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder eine Begutachtungsstelle für<br />
<strong>Fahreignung</strong> mit der Begutachtung beauftragt werden müssen.