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Gesundheitspolitik in Industrieländern 11 - Health Policy Monitor

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¾rzte, die selbstständig s<strong>in</strong>d und vornehmlich <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelpraxen<br />

arbeiten. Seit 2001 s<strong>in</strong>d Gruppenpraxen rechtlich möglich, doch<br />

nur zwei Prozent der Vertragsärzte arbeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen.<br />

Den zweiten Pfeiler der ambulanten Versorgung <strong>in</strong> Österreich<br />

bilden die sogenannten Spitalsambulanzen. Be<strong>in</strong>ahe alle öffentlichen<br />

und privaten geme<strong>in</strong>nützigen Akutspitäler betreiben ±<br />

zumeist fachspezifische ± Ambulanzen. Diese dienen grundsätzlich<br />

primär der Notfallversorgung und der Leistung von Erster<br />

Hilfe sowie zur Vor- und Nachbehandlung im Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>em stationären Aufenthalt (Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit,<br />

Familie und Jugend 2008: 6).<br />

Drittens existieren rund 840 Ambulatorien, die e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation<br />

von Spital und Arztpraxis darstellen und sich zumeist im Besitz<br />

von E<strong>in</strong>zelpersonen oder Sozialversicherungen bef<strong>in</strong>den. Sie<br />

können ¾rzte anstellen, s<strong>in</strong>d jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Rund-um-die-<br />

Uhr-Versorgung und damit nicht zur Notfallversorgung verpflichtet.<br />

Ambulatorien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Diagnose- und Behandlungssegmenten<br />

etabliert, die entweder e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är zusammengesetztes<br />

¾rzteteam erfordern oder e<strong>in</strong>e gröûere Zahl an<br />

nicht ärztlichen Fachkräften. 64 Prozent der Ambulatorien s<strong>in</strong>d<br />

ambulante Zahnkl<strong>in</strong>iken.<br />

Im Oktober 2007 kam e<strong>in</strong> nunmehr verh<strong>in</strong>derter Referentenentwurfaus<br />

dem österreichischen Gesundheitsm<strong>in</strong>isterium an die<br />

Öffentlichkeit, der die Schaffung von neuen ambulanten Versorgungszentren<br />

(AVZs) vorsah. Die geplanten AVZs wurden als neue<br />

Ausprägungen von Ambulatorien angesehen und zählen somit<br />

zum Verantwortungsbereich des Staates. Nur Mediz<strong>in</strong>er mit Krankenkassenverträgen<br />

sollten Anteile an e<strong>in</strong>em ambulanten Versorgungszentrum<br />

kaufen können. Ermöglicht werden sollte auch, Spitalsambulanzen<br />

<strong>in</strong> ambulante Versorgungszentren umzuwandeln.<br />

Mit der Initiative zur E<strong>in</strong>richtung von ambulanten Versorgungszentren<br />

verfolgte die Politik im Wesentlichen drei Ziele:<br />

± die Kooperation zwischen den Krankenkassen und den Landesgesundheitsfonds<br />

sollte gestärkt werden,<br />

± die gesundheitliche Versorgung sollte mehr an den Bedürfnissen<br />

der Patienten orientiert werden und<br />

± der Zugang zu den Gesundheitsdienstleistungen sollte über<br />

verlängerte Sprechstunden, die Integration verschiedener Gesundheitsberufe<br />

und e<strong>in</strong>e Kommunikation zwischen den Leis-<br />

29<br />

Ambulante<br />

Versorgung auf<br />

drei Säulen:<br />

Arztpraxen, . . .<br />

. . . Spitalsambulanzen,<br />

. . .<br />

. . . Ambulatorien<br />

Versorgungszentren<br />

nur für<br />

Vertragsärzte<br />

Zentrales Ziel:<br />

Weniger Kl<strong>in</strong>ike<strong>in</strong>weisungen

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