Gesundheitspolitik in Industrieländern 11 - Health Policy Monitor
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¾rzte, die selbstständig s<strong>in</strong>d und vornehmlich <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelpraxen<br />
arbeiten. Seit 2001 s<strong>in</strong>d Gruppenpraxen rechtlich möglich, doch<br />
nur zwei Prozent der Vertragsärzte arbeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er solchen.<br />
Den zweiten Pfeiler der ambulanten Versorgung <strong>in</strong> Österreich<br />
bilden die sogenannten Spitalsambulanzen. Be<strong>in</strong>ahe alle öffentlichen<br />
und privaten geme<strong>in</strong>nützigen Akutspitäler betreiben ±<br />
zumeist fachspezifische ± Ambulanzen. Diese dienen grundsätzlich<br />
primär der Notfallversorgung und der Leistung von Erster<br />
Hilfe sowie zur Vor- und Nachbehandlung im Zusammenhang<br />
mit e<strong>in</strong>em stationären Aufenthalt (Bundesm<strong>in</strong>isterium für Gesundheit,<br />
Familie und Jugend 2008: 6).<br />
Drittens existieren rund 840 Ambulatorien, die e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation<br />
von Spital und Arztpraxis darstellen und sich zumeist im Besitz<br />
von E<strong>in</strong>zelpersonen oder Sozialversicherungen bef<strong>in</strong>den. Sie<br />
können ¾rzte anstellen, s<strong>in</strong>d jedoch nicht zu e<strong>in</strong>er Rund-um-die-<br />
Uhr-Versorgung und damit nicht zur Notfallversorgung verpflichtet.<br />
Ambulatorien s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Diagnose- und Behandlungssegmenten<br />
etabliert, die entweder e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är zusammengesetztes<br />
¾rzteteam erfordern oder e<strong>in</strong>e gröûere Zahl an<br />
nicht ärztlichen Fachkräften. 64 Prozent der Ambulatorien s<strong>in</strong>d<br />
ambulante Zahnkl<strong>in</strong>iken.<br />
Im Oktober 2007 kam e<strong>in</strong> nunmehr verh<strong>in</strong>derter Referentenentwurfaus<br />
dem österreichischen Gesundheitsm<strong>in</strong>isterium an die<br />
Öffentlichkeit, der die Schaffung von neuen ambulanten Versorgungszentren<br />
(AVZs) vorsah. Die geplanten AVZs wurden als neue<br />
Ausprägungen von Ambulatorien angesehen und zählen somit<br />
zum Verantwortungsbereich des Staates. Nur Mediz<strong>in</strong>er mit Krankenkassenverträgen<br />
sollten Anteile an e<strong>in</strong>em ambulanten Versorgungszentrum<br />
kaufen können. Ermöglicht werden sollte auch, Spitalsambulanzen<br />
<strong>in</strong> ambulante Versorgungszentren umzuwandeln.<br />
Mit der Initiative zur E<strong>in</strong>richtung von ambulanten Versorgungszentren<br />
verfolgte die Politik im Wesentlichen drei Ziele:<br />
± die Kooperation zwischen den Krankenkassen und den Landesgesundheitsfonds<br />
sollte gestärkt werden,<br />
± die gesundheitliche Versorgung sollte mehr an den Bedürfnissen<br />
der Patienten orientiert werden und<br />
± der Zugang zu den Gesundheitsdienstleistungen sollte über<br />
verlängerte Sprechstunden, die Integration verschiedener Gesundheitsberufe<br />
und e<strong>in</strong>e Kommunikation zwischen den Leis-<br />
29<br />
Ambulante<br />
Versorgung auf<br />
drei Säulen:<br />
Arztpraxen, . . .<br />
. . . Spitalsambulanzen,<br />
. . .<br />
. . . Ambulatorien<br />
Versorgungszentren<br />
nur für<br />
Vertragsärzte<br />
Zentrales Ziel:<br />
Weniger Kl<strong>in</strong>ike<strong>in</strong>weisungen