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Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in ...

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- 216 -<br />

bestanden zu haben. 125 Es ist anzunehmen, dass das Unternehmen <strong>in</strong> der Endphase des E<strong>in</strong>satzes nur<br />

noch wenige Gefangene an mehreren E<strong>in</strong>satzstellen beschäftigte, da das Kommando im März 1941<br />

mit der Begründung „Wachtpostenmangel“ e<strong>in</strong>gestellt wurde. 126 Von April 1940 bis März 1941 leisteten<br />

<strong>die</strong> Esterweger Häftl<strong>in</strong>ge 20.412,5 Gefangenentagewerke 127 – e<strong>in</strong> erheblicher Anteil an der gesamten<br />

Arbeitsleistung <strong>die</strong>ser Zeit. Daher und wohl auch aufgrund der körperlichen Schwere der Tätigkeiten<br />

wird auch <strong>in</strong> dem Bericht des Esterweger Lagervorstehers an e<strong>in</strong> Militärgericht im Februar 1941<br />

berichtet, <strong>die</strong> Insassen der ELL würden neben »Kuhlarbeiten« »mit Straßen- und Wegebau, Legen von<br />

Fernkabeln und anderen schweren und gefährlichen Arbeiten beschäftigt«. 128<br />

Vertragsgemäß mussten <strong>die</strong> Strafgefangenen <strong>in</strong> den Kabelverlegungs-Kolonnen von 6.00 Uhr bis<br />

18.30 Uhr arbeiten, wor<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Stunde Pause enthalten war. 129 Der Transport der Häftl<strong>in</strong>ge<br />

zu den verschiedenen Arbeitsstellen wurde mit Omnibussen der Fa. Pekol (Oldenburger Vorortbahnen)<br />

aus Oldenburg durchgeführt. 130 Das Wachpersonal wurde vom Lager gestellt, ebenso <strong>die</strong> Verpflegung<br />

der Gefangenen. Neben e<strong>in</strong>er strikten Trennung der Häftl<strong>in</strong>ge von freien Arbeitern sollte der Arbeitgeber<br />

auch <strong>für</strong> »e<strong>in</strong>en ordnungsmäßigen Abort, gutes Tr<strong>in</strong>kwasser und e<strong>in</strong>en geeigneten Raum <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> E<strong>in</strong>nahme der Mahlzeiten« sorgen. 131<br />

Im Herbst 1942 und 1943 wollte der Reichsstatthalter <strong>in</strong> Oldenburg und Bremen, der zugleich<br />

„Reichsverteidigungskommissar Weser-Ems“ 132 war, <strong>die</strong> Arbeitskraft von Häftl<strong>in</strong>gen aus den ELL bei<br />

Bauprojekten, primär bei der Errichtung von »Wohnbaracken <strong>für</strong> Bombengeschädigte«, nutzen. Hierzu<br />

wurden speziell Facharbeiter aus dem Bauhandwerk gesucht. 133 Dem Vorhaben liegt der Gedanke<br />

zugrunde, dass <strong>die</strong> Strafgefangenen im W<strong>in</strong>ter nicht mit Außenarbeiten beschäftigt werden könnten<br />

und somit nicht „ausgelastet“ würden. 134 Dieser Ansicht widersprach der Leiter der StMV, Wirtschaftsdirektor<br />

Holland, bereits 1941, als <strong>die</strong> Häftl<strong>in</strong>ge schon e<strong>in</strong>mal »<strong>für</strong> andere kriegswichtige Zwe<br />

Frage kommt, ist anzunehmen, dass <strong>die</strong> Arbeiten <strong>für</strong> Fa. Oevermann – möglicherweise <strong>in</strong> Varel (siehe auch<br />

Kap. 5.1.2.5.3) – ausgeführt wurden.<br />

125<br />

Im November 1940 erklärte sich der Reichsjustizm<strong>in</strong>ister damit e<strong>in</strong>verstanden, dass 120 Häftl<strong>in</strong>ge »auch weiterh<strong>in</strong><br />

bis zum 01.04.1941 <strong>für</strong> <strong>die</strong> Firma Oevermann <strong>in</strong> Münster mit kriegswichtigen Straßenbauarbeiten beschäftigt<br />

werden« (KdSGL an Fa. Oevermann, Münster, 13.01.1941, StA OS, ebd.).<br />

126<br />

KdSGL an Fa. Oevermann, Münster, 07.03.1941, StA OS, ebd. – Die E<strong>in</strong>stellung mehrerer kle<strong>in</strong>erer, vor allem<br />

landwirtschaftlicher Kommandos ist e<strong>in</strong>e Reaktion auf <strong>die</strong> Besprechung im SGL Neusustrum vom 06.03.<br />

1941 (wie Anm. 24).<br />

127<br />

BdRMdJ an RMdJ, 15.08.1941 (wie Anm. 107), S. 931.<br />

128<br />

Vh. SGL VII an Ger. d. Dienststelle Feldpost-Nr. 01037, 11.02.1941, StA OS, ebd. Nr. 726 (abgedruckt bei<br />

AUSLÄNDER 1989, S. 184f., hier S. 185).<br />

129<br />

Wie Anm. 121.<br />

130<br />

Fa. Oevermann, Münster, an KdSGL, 26.04.1940 (wie Anm. 124); vgl. auch Oldenburger Vorortbahnen (Fa.<br />

Pekol), OL, an Straßenbauamt OL-West, 27.05.1940, StA OL, Best. 136 Nr. 17081. – Ob <strong>die</strong> Gef. stets am<br />

gleichen Tag h<strong>in</strong>- und zurückgefahren wurden oder das Kdo. zeitweise e<strong>in</strong> Außenkommando war, ist nicht<br />

bekannt.<br />

131<br />

Wie Anm. 121.<br />

132<br />

BROSZAT (1995, S. 377) bezeichnet <strong>die</strong> Reichsverteidigungskommissare als e<strong>in</strong>es der »mit der Partei verknüpften<br />

Sonderorgane des Führerstaates«. Reichsstatthalter <strong>in</strong> Oldenburg und Bremen und Gauleiter Weser-<br />

Ems war Paul Wegener, der 1942 Nachfolger des verstorbenen Karl Röver wurde (KÜHLING 1980, S. 153f.).<br />

133<br />

KdSGL an Vh. SGL VII, 20.10.1942, StA OS, Rep. 947 L<strong>in</strong> I Nr. 814. – 1943 ist gleichfalls von der »Errichtung<br />

von Kle<strong>in</strong>stwohnungen« <strong>die</strong> Rede. Die Kdos. sollten <strong>in</strong> Gerichtsgefängnissen untergebracht und von lokalen<br />

Aufsichtskräften bewacht werden (Reichsstatthalter <strong>in</strong> OL u. Bremen an RegPräs. OS u. a., 20.09.1943,<br />

StA OL, Best. 137 Nr. 4455).<br />

134<br />

KdSGL an Vh. SGL VII, 20.10.1942 (ebd.).

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