18.11.2012 Aufrufe

Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in ...

Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in ...

Ziviler Strafvollzug für die Wehrmacht. Militärgerichtlich Verurteilte in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 38 -<br />

im Raum Regensburg – bestand. 34 Über <strong>die</strong> zu Gefängnisstrafen verurteilten Soldaten heißt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Erlass vom 30.04.1942, sie würden »<strong>in</strong> den <strong>Wehrmacht</strong>gefängnissen geistig betreut, erzieherisch<br />

ausgerichtet und exerziermäßig straff ausgebildet«; »<strong>in</strong> ihrer äußeren Haltung werden sie durch Arbeitse<strong>in</strong>satz<br />

und straffen Exerzier<strong>die</strong>nst gefestigt«. 35 WÜLLNER bezeichnet <strong>die</strong>s als e<strong>in</strong>en »pathetischen,<br />

ja theatralischen Erguss«, da es »[ü]ber <strong>die</strong> menschenverachtenden Zustände <strong>in</strong> den WM-Gefängnissen<br />

[…] ke<strong>in</strong>en Zweifel geben« könne. Schwere Arbeit <strong>in</strong> Gefängnis-Eigenbetrieben, <strong>in</strong> Rüstungsunternehmen<br />

o. ä. Firmen, das zusätzliche Exerzieren und <strong>die</strong> demütigenden Schikanen des<br />

Wachpersonals machten den meisten Häftl<strong>in</strong>gen dort das Leben schwer. 36<br />

Als e<strong>in</strong>deutige Strafe<strong>in</strong>richtung, und zwar als »<strong>die</strong> schärfste Form des „Vollzuges“ von Freiheitsstrafen«,<br />

wurden kurz nach Kriegsbeg<strong>in</strong>n <strong>die</strong> Straflager der <strong>Wehrmacht</strong> e<strong>in</strong>gerichtet. In <strong>die</strong> Straflager<br />

sollten nur solche Soldaten e<strong>in</strong>gewiesen werden, <strong>die</strong> als »e<strong>in</strong>e Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mannszucht« <strong>in</strong> der<br />

Truppe und als „besserungsunfähig“ beurteilt wurden, vor allem »<strong>Wehrmacht</strong>sschädl<strong>in</strong>ge, Verbrechertypen<br />

und Träger wehrfe<strong>in</strong>dlichen Geistes«. Dies konnte durch den Kommandanten e<strong>in</strong>es <strong>Wehrmacht</strong>gefängnisses<br />

verfügt werden; genauso konnten jedoch auch Richter bzw. Gerichtsherrn bei der Festsetzung<br />

des Strafmaßes auf Gefängnisstrafe plus Straflager erkennen, wenn e<strong>in</strong> besonders abschreckendes<br />

Urteil gefällt werden sollte. Ähnlich wie bei Zuchthausstrafen bzw. „Wehrunwürdigen“ wurde<br />

<strong>die</strong> Strafvollstreckung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Zugehörigkeit zum Straflager, <strong>die</strong> pr<strong>in</strong>zipiell unbefristet<br />

war, ausgesetzt. Wer also beispielsweise zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war, nach<br />

zwei Monaten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Straflager e<strong>in</strong>gewiesen wurde und dort z. B. e<strong>in</strong> Jahr verbrachte – und überlebte!<br />

–, hatte danach noch vier Monate Gefängnisstrafe zu verbüßen – es sei denn, er hätte sich während der<br />

Straflagerverwahrung »hervorragend bewährt oder sich ausgezeichnet geführt«; dann war <strong>die</strong> Anrechnung<br />

der Straflagerzeit auf <strong>die</strong> (Rest-)Strafe möglich. 37 Schon wenige Monate nach Kriegsbeg<strong>in</strong>n<br />

schrieb der Kriegsgerichtsrat Fritz HODES den Straflagern »den Charakter e<strong>in</strong>es „Konzentrationslagers<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Wehrmacht</strong>“« zu. 38<br />

Bis 1942 wurde <strong>die</strong> „Straflagerverwahrung“ <strong>in</strong> mehreren, möglicherweise allen acht <strong>Wehrmacht</strong>gefängnissen<br />

durchgeführt; 39 im Laufe <strong>die</strong>ses Jahres wurden dann <strong>die</strong> Feldstraflager I und II, kurz darauf<br />

auch das Feldstraflager III aufgestellt, <strong>die</strong> zunächst <strong>in</strong> Nordf<strong>in</strong>nland und Norwegen, später an der Ost<br />

34 Verzeichnis d. WMGfgs.se u. WGAs, 13.05.1941 u. 31.01.1942 (ebd.; Zitat S. 825). – Wann das WMGef.-Lager<br />

Donau aufgelöst wurde, ist unbekannt. – Zur Lage von Leipheim siehe Anm. 32.<br />

35 Behandlung der Soldaten nach Entlassung aus dem <strong>Wehrmacht</strong>strafvollzug, OKW, 30.04.1942, zit. n. ABSO-<br />

LON 1952, S. 39.<br />

36 WÜLLNER 1997, S. 820 (Zitat); HAASE – Gefahr 1996, S. 251; AUSLÄNDER 1995, S. 52 - 58; SEIDLER 1991, S.<br />

117 - 122.<br />

37 WÜLLNER 1997, S. 691f. (1. Zitat S. 692); SEIDLER 1991, S. 135f. (2. Zitat S. 135); AV d. ChefHRüst u. BdE,<br />

06.05.1940, zit. n. SEIDLER 1991, S. 136 (3. Zitat); § 106 KStVO, zit. n. SEIDLER 1991, S. 135 (4. Zitat).<br />

38 Fritz HODES – Die Strafvollstreckung im Kriege. In: Zeitschrift <strong>für</strong> Wehrrecht, Bd. 4 (1939/40), S. 407, zit. n.<br />

KLAUSCH – Konzentrationslager 1993, S. 33.<br />

39 WÜLLNER 1997, S. 691; SEIDLER, ebd.; HAASE – Gefahr 1996, S. 254f. – Bei ABSOLON (1952, S. 37) f<strong>in</strong>det<br />

sich <strong>die</strong>sbezüglich e<strong>in</strong>e missverständliche Formulierung: »Straflagerverwahrung wurde <strong>in</strong> den <strong>Wehrmacht</strong>sgefängnissen<br />

bzw. <strong>in</strong> den angegliederten Straflagern (ab 1.1.1943 ausschließlich <strong>in</strong> Feldstraflagern) durchgeführt.<br />

<strong>Wehrmacht</strong>angehörige, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Straflagerverwahrung angeordnet war, waren nur dem <strong>Wehrmacht</strong>gefängnis<br />

Torgau – Fort Z<strong>in</strong>na – zu überweisen.« Geme<strong>in</strong>t ist damit höchstwahrsche<strong>in</strong>lich, dass mit Straflager<br />

belegte Gef. – seitdem es <strong>die</strong> Feldstraflager gab – zunächst dem WMGfgs. Torgau-Fort Z<strong>in</strong>na zugeführt wur-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!