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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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tung der Beteiligung des Treugebers und zu seinerBetreuung verwendet und nach Beendigung seinerBeteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrungnach gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist.Dies schließt auch erforderliche Übermittlungen vonDaten an die zuständigen Finanzbehörden (beispielsweiseeine erforderliche Meldung der Beteiligungnach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamtdes Treugebers durch den Steuerberater derFondsgesellschaft) ein. Der Treugeber erklärt sichdamit einverstanden, dass der vermittelnde Vertriebspartnerihm mitgeteilte Änderungen bezüglichder Daten des Treugebers an den Treuhänder und andie Fondsgesellschaft und den Geschäftsbesorgerder Fondsgesellschaft übermittelt. Der Treugeber hatkeinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten andererTreugeber.10.2.2.5 Freistellung des TreuhandkommanditistenDer Treugeber stellt den Treuhandkommanditistenvon allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhangmit Erwerb und Halten der treuhänderischgehaltenen Kommanditbeteiligung stehen. DerTreugeber haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeitenanderer Treugeber (§ 4 Abs. 2 Treuhandvertrag).10.2.2.6 Übertragung der BeteiligungTreugeber können ihre Beteiligung zu den gleichenZeitpunkten und unter den gleichen Voraussetzungenübertragen wie Kommanditisten (vgl. § 23Gesellschaftsvertrag und § 8 Treuhandvertrag). DerTreuhandkommanditist hat jeder zulässigen Verfügungzuzustimmen (§ 8 Abs. 1 Treuhandvertrag).10.2.2.7 Dauer, KündigungDer Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.Der Treugeber kann den Treuhandvertragjederzeit kündigen, indem er seine Beteiligung gemäߧ 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags in eine direkteBeteiligung als Kommanditist umwandelt. Darüberhinaus kann der Treugeber den Treuhandvertragordentlich erstmals zum 31.12.2030 mit einer Frist vonsechs Monaten kündigen, danach mit gleicher Fristjeweils zum Ende eines Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft.Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibthiervon unberührt (§ 9 Abs. 1 Treuhandvertrag).Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wennder Treuhandkommanditist vom Treuhandvertragzurücktritt, der Treuhandkommanditist ohne einenNachfolger aus der Fondsgesellschaft ausscheidetund / oder der Treuhandkommanditist gegenüberdem Treugeber schriftlich feststellt, dass in der Persondes Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund dessenein Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis g)des Gesellschaftsvertrags aus der Fondsgesellschaftausscheiden würde (§ 9 Abs. 2 Treuhandvertrag).Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertragmit seinen Erben oder mit einem seiner Erbenfortgesetzt (§ 10 Treuhandvertrag). Der Treuhandkommanditistist berechtigt, den Übergang desTreuhandanteils entsprechend § 24 Abs. (2) desGesellschaftsvertrags zu untersagen. In diesem Fallendet dieser Treuhandvertrag. Im Übrigen gelten dieRegelungen bei Tod eines Gesellschafters in § 24 desGesellschaftsvertrags auch im Rahmen des Treuhandvertragsentsprechend.Im Detail siehe zur Beendigung des Treuhandvertragsund Tod eines Treugebers in Tz. 14 die §§ 9 bis12 des Treuhandvertrags.10.3 Finanzierungsverträge10.3.1 LangfristfinanzierungZur anteiligen langfristigen Finanzierung des Kaufpreisesfür das Fondsobjekt hat die Fondsgesellschaftmit der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft),Hannover (nachstehend auch „Bank“ oder„Darlehensgeber“ genannt), einen Darlehensvertragüber eine langfristige Finanzierung in Höhe von17.3<strong>25</strong>.000 Euro abgeschlossen („Langfristfinanzierung“),wobei die Darlehenssumme im Rahmen derKaufpreiszahlung für das Fondsobjekt von der Bankbereits ausbezahlt wurde. Die Konditionen ergebensich aus dem langfristigen Darlehensvertrag vom19.12.2012. Die Gesamtlaufzeit der Langfristfinanzierungendet am 14.01.2023. Die Bank berechnetZusageprovisionen von 0,5 Prozent p. a. für nicht ausgezahlteDarlehensbeträge, beginnend – unabhängigvon einer Konditionenfestlegung – einen Monatnach Zustandekommen des Darlehensvertrags. ImZusammenhang mit der Langfristfinanzierung wurdeeine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,35 Prozent,gerechnet auf den Darlehensbetrag, von der Fondsgesellschaftals Darlehensnehmer an die Bank alsDarlehensgeber geleistet. Weitere der Bank entstehendeKosten, z. B. für Gutachten, sind der Bank zuerstatten; die Erstattung von Kosten für den Wertgutachterist jedoch auf 12.000 Euro begrenzt.121

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