10.2.2.2 RechtsverhältnisseDer Treuhandkommanditist tritt nach außen imeigenen Namen auf und wird als Kommanditist indas Handelsregister eingetragen. Im Innenverhältnishandelt der Treuhandkommanditist im Auftrag undfür Rechnung der Treugeber, so dass die Stellung desTreugebers wirtschaftlich der eines Kommanditistender Fondsgesellschaft entspricht. Die Treugeberbilden untereinander keine eigene Innengesellschaftbürgerlichen Rechts.Der Beteiligungsbetrag eines Treugebers ohne Agiosoll mindestens 15.000 Euro betragen; Beteiligungenmüssen jeweils (ohne Berücksichtigung des Agios)durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Treugeberhat die in der Beitrittserklärung bezeichnete Kapitaleinlage(Beteiligungsbetrag) zzgl. 5 Prozent Agiofristgerecht einzuzahlen. Im Verzugsfall gelten dieRegelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend(vgl. § 7 Gesellschaftsvertrag).10.2.2.3 Wesentliche Rechte und Pflichten desTreugebersDer Treugeber ist verpflichtet, den von ihm übernommenenBeteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß denBedingungen der Beitrittsvereinbarung zu erbringen.Der Treuhandkommanditist ist in Abstimmungmit der Fondsgesellschaft zum Rücktritt von demTreuhandvertrag berechtigt, wenn der Treugeber seinerVerpflichtung zur Einzahlung des Beteiligungsbetragsnicht oder nicht vollständig nachkommt.Stattdessen kann die Fondsgesellschaft, vertretendurch den geschäftsführenden Kommanditisten, denBeteiligungsbetrag unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme(§ 1 Abs. 2 Treuhandvertrag) aufden Betrag der geleisteten Zahlung abzgl. 5 ProzentAgio herabsetzen (§ 4 Abs. 5 Treuhandvertrag).Der Treugeber hat im Innenverhältnis entsprechendseinem Beteiligungsbetrag alle Rechte und Pflichtendes Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsvertrag,mit Ausnahme der dort speziell im Hinblickauf den Treuhandkommanditisten vorgesehenenRechte (z. B. Kapitalerhöhung zur Aufnahme weitererAnleger) und Pflichten, zu übernehmen (§ 4 Abs. 1Treuhandvertrag).Der Treuhandkommanditist tritt dem Treugeberseine Ansprüche aus dem für den Treugeber gehaltenenTreuhandkommanditanteil auf den festgestelltenGewinn, die beschlossenen Entnahmen sowieauf dasjenige, was ihm im Fall seines Ausscheidensoder der Beendigung der Fondsgesellschaft zusteht,ab. Die Abtretung, die der Treugeber annimmt,ist aufschiebend bedingt auf die Einzahlung desBeteiligungsbetrags zzgl. Agio durch den Treugeber.Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt, die anden Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenenNamen einzuziehen (§ 5 Abs. 1 Treuhandvertrag).Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungenund an sonstigen Abstimmungen(schriftliches Umlaufverfahren) teilzunehmen.Der Treuhandkommanditist erteilt dem TreugeberVollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus demfür ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteilund der ihm aus diesem Kapitalanteil zustehendenKontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten.Diese Vollmacht kann nur aus wichtigemGrund widerrufen werden. Wenn der Treugeber seinStimmrecht nicht selbst oder durch einen Drittenwahrnimmt oder er nicht für den Einzelfall vorhereine andere Weisung erteilt, wird der Treuhandkommanditistangewiesen, das Stimmrecht entsprechendden Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung derFondsgesellschaft auszuüben. Beim Beschluss derGesellschafterversammlung über Nachschüsse in dieFondsgesellschaft (§ 15 Abs. (3) Gesellschaftsvertrag)wird sich der Treuhänder einer Stimmabgabe für denTreugeber enthalten, sofern der Treugeber keineWeisung hinsichtlich der Stimmabgabe erteilt hat(§ 5 Abs. 7 Treuhandvertrag).10.2.2.4 Treugeberregister und DatenschutzDer Treuhandkommanditist führt ein Register überalle persönlichen und beteiligungsbezogenen Datender Treugeber (§ 3 Abs. 1 Treuhandvertrag).Der Treugeber ist damit einverstanden, dass die inder Beitrittsvereinbarung des Treugebers mitgeteiltenpersonenbezogenen Daten sowie weiterepersonenbezogene Daten, die zukünftig in unmittelbaremZusammenhang mit der Beteiligung desTreugebers erhoben werden (zusammen „Daten“),durch die Fondsgesellschaft, den Treuhänder sowiedie mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligungbefassten Personen (der Vertriebspartner,der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft, zurBerufsverschwiegenheit verpflichtete Steuerberaterund Wirtschaftsprüfer der Fondsgesellschaft unddie finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagengespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Siewerden ausschließlich zur Begründung und Verwal-120
tung der Beteiligung des Treugebers und zu seinerBetreuung verwendet und nach Beendigung seinerBeteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrungnach gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist.Dies schließt auch erforderliche Übermittlungen vonDaten an die zuständigen Finanzbehörden (beispielsweiseeine erforderliche Meldung der Beteiligungnach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamtdes Treugebers durch den Steuerberater derFondsgesellschaft) ein. Der Treugeber erklärt sichdamit einverstanden, dass der vermittelnde Vertriebspartnerihm mitgeteilte Änderungen bezüglichder Daten des Treugebers an den Treuhänder und andie Fondsgesellschaft und den Geschäftsbesorgerder Fondsgesellschaft übermittelt. Der Treugeber hatkeinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten andererTreugeber.10.2.2.5 Freistellung des TreuhandkommanditistenDer Treugeber stellt den Treuhandkommanditistenvon allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhangmit Erwerb und Halten der treuhänderischgehaltenen Kommanditbeteiligung stehen. DerTreugeber haftet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeitenanderer Treugeber (§ 4 Abs. 2 Treuhandvertrag).10.2.2.6 Übertragung der BeteiligungTreugeber können ihre Beteiligung zu den gleichenZeitpunkten und unter den gleichen Voraussetzungenübertragen wie Kommanditisten (vgl. § 23Gesellschaftsvertrag und § 8 Treuhandvertrag). DerTreuhandkommanditist hat jeder zulässigen Verfügungzuzustimmen (§ 8 Abs. 1 Treuhandvertrag).10.2.2.7 Dauer, KündigungDer Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.Der Treugeber kann den Treuhandvertragjederzeit kündigen, indem er seine Beteiligung gemäߧ 5 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrags in eine direkteBeteiligung als Kommanditist umwandelt. Darüberhinaus kann der Treugeber den Treuhandvertragordentlich erstmals zum 31.12.2030 mit einer Frist vonsechs Monaten kündigen, danach mit gleicher Fristjeweils zum Ende eines Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft.Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibthiervon unberührt (§ 9 Abs. 1 Treuhandvertrag).Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wennder Treuhandkommanditist vom Treuhandvertragzurücktritt, der Treuhandkommanditist ohne einenNachfolger aus der Fondsgesellschaft ausscheidetund / oder der Treuhandkommanditist gegenüberdem Treugeber schriftlich feststellt, dass in der Persondes Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund dessenein Gesellschafter gemäß § 26 Abs. (1) lit. b) bis g)des Gesellschaftsvertrags aus der Fondsgesellschaftausscheiden würde (§ 9 Abs. 2 Treuhandvertrag).Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertragmit seinen Erben oder mit einem seiner Erbenfortgesetzt (§ 10 Treuhandvertrag). Der Treuhandkommanditistist berechtigt, den Übergang desTreuhandanteils entsprechend § 24 Abs. (2) desGesellschaftsvertrags zu untersagen. In diesem Fallendet dieser Treuhandvertrag. Im Übrigen gelten dieRegelungen bei Tod eines Gesellschafters in § 24 desGesellschaftsvertrags auch im Rahmen des Treuhandvertragsentsprechend.Im Detail siehe zur Beendigung des Treuhandvertragsund Tod eines Treugebers in Tz. 14 die §§ 9 bis12 des Treuhandvertrags.10.3 Finanzierungsverträge10.3.1 LangfristfinanzierungZur anteiligen langfristigen Finanzierung des Kaufpreisesfür das Fondsobjekt hat die Fondsgesellschaftmit der Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft),Hannover (nachstehend auch „Bank“ oder„Darlehensgeber“ genannt), einen Darlehensvertragüber eine langfristige Finanzierung in Höhe von17.3<strong>25</strong>.000 Euro abgeschlossen („Langfristfinanzierung“),wobei die Darlehenssumme im Rahmen derKaufpreiszahlung für das Fondsobjekt von der Bankbereits ausbezahlt wurde. Die Konditionen ergebensich aus dem langfristigen Darlehensvertrag vom19.12.2012. Die Gesamtlaufzeit der Langfristfinanzierungendet am 14.01.2023. Die Bank berechnetZusageprovisionen von 0,5 Prozent p. a. für nicht ausgezahlteDarlehensbeträge, beginnend – unabhängigvon einer Konditionenfestlegung – einen Monatnach Zustandekommen des Darlehensvertrags. ImZusammenhang mit der Langfristfinanzierung wurdeeine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,35 Prozent,gerechnet auf den Darlehensbetrag, von der Fondsgesellschaftals Darlehensnehmer an die Bank alsDarlehensgeber geleistet. Weitere der Bank entstehendeKosten, z. B. für Gutachten, sind der Bank zuerstatten; die Erstattung von Kosten für den Wertgutachterist jedoch auf 12.000 Euro begrenzt.121
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Die Zimmer sind entsprechend dem Mo
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2AnbieterHotelrezeption im Motel On
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Entsprechende Risiken könnten vor
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Fondsobjekts auf den Markt gelangen
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lenden Kosten ausgeht. In diesem Fa
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Auch der Verlust des eingesetzten K
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Hamburg - internationales Reiseziel
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Schleswig-HolsteinWandsbekEimsbütt
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SchwanenwikSchottwegIfflandstr.Müh
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jährlichen Wachstumsrate von rd. 7
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Kennzahlen Kettenhotellerie 2011Sta
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5. Fondsobjekt5.1 Fondsobjekt Stein
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Die Wasserverteilung erfolgt im Zwe
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und Pflichten des Treuhänders aus
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zw. zum Beginn des 01.01. eines Jah
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Der geschäftsführende Kommanditis
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Der Erbfall ist dem geschäftsführ
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Wichtige HinweiseHaftungsansprüche
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16.2.9 Die Gründungsgesellschafter
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Real I.S. AGGesellschaft fürImmobi