Kapitalerhöhung gemäß § 4 informiert; dieTreugeber verzichten gemäß § 151 BGB auf denZugang der Annahmeerklärung.Treugeber und Kommanditisten werden nachfolgendauch gemeinschaftlich als Gesellschafterbezeichnet, sofern nicht ausdrücklich aufTreugeber Bezug genommen wird.(5) Der geschäftsführende Kommanditist ist durchdie Gesellschafter unwiderruflich bevollmächtigt,unter Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB ohne weitere Zustimmungweitere natürliche oder juristische Personenals Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen,entsprechende Aufnahmeverträge (auchim Namen der jeweiligen Mitgesellschafter)abzuschließen und / oder durch Erhöhungder Beteiligung des Treuhandkommanditistendas eingelegte Kapital zur Finanzierungdes durchzuführenden bzw. durchgeführtenGesellschaftszwecks im Sinne des § 2 auf das in§ 4 Abs. (1) genannte Gesellschaftskapital zu erhöhenund diejenigen Erklärungen abzugebenund Handlungen vorzunehmen, die insoweitsachdienlich oder erforderlich sind. Eine separateZustimmung der Mitgesellschafter ist hierfürnicht erforderlich.(6) Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichenRechts, Gemeinschaften und Ehepaaren inder Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtsbzw. Gemeinschaft ist sowohl für Kommanditistenals auch für Treugeber ausgeschlossen.Personen, die (i) Staatsangehörige der USA sind,(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- undArbeitsgenehmigung der USA („Green Card“)sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitzoder Sitz in den USA haben und / oder (iv)die Beteiligung für eine Vermögensmasse mitSitz in den USA eingehen oder einer solchenanbieten, sollen nicht Kommanditisten derGesellschaft oder Treugeber sein. Anlässlich derAufnahme und auf Verlangen des geschäftsführendenKommanditisten haben Gesellschafterund Treugeber zu versichern und nachzuweisen,dass keine der im vorstehenden Satz genanntenBedingungen („Beteiligungshindernis“) vorliegt.Bei anfänglichem oder nachträglichem Vorliegeneines Beteiligungshindernisses ist derbetreffende Gesellschafter bzw. Treugebergegenüber der Gesellschaft und den übrigenGesellschaftern bzw. Treugebern schadenersatzpflichtig,es sei denn, der Gesellschafter bzw.Treugeber hat dies nicht zu vertreten. Ausnahmendavon, dass der Gesellschaft grundsätzlichnur derjenige beitreten kann, in dessen Personkein Beteiligungshindernis vorliegt, könnendurch den geschäftsführenden Kommanditistenzugelassen werden. Ungeachtet einer solchenvon dem geschäftsführenden Kommanditistengewährten Ausnahme ist der betreffende Gesellschafterbzw. Treugeber der Gesellschaft undjedem einzelnen Gesellschafter bzw. Treugebergegenüber zum Ersatz aller Schäden, Kostenund Nachteile verpflichtet, die daraus entstehen,dass in der Person des Gesellschafters bzw.Treugebers ein Beteiligungshindernis vorliegtoder entsteht. Ein Rückgriff des Gesellschaftersbzw. Treugebers, insbesondere auf den geschäftsführendenKommanditisten, ist ausgeschlossen.(7) Der Beteiligungsbetrag eines Gesellschaftersam Kapital der Gesellschaft soll mindestens15.000 Euro betragen, wobei der geschäftsführendeKommanditist im Einzelfall nach eigenemErmessen auch geringere Beteiligungenzulassen kann. Beteiligungsbeträge müssenjeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Fürden Beteiligungsbetrag des geschäftsführendenKommanditisten gilt das Mindesterfordernis fürBeteiligungsbeträge gemäß Satz 1 und Satz 2nicht. Zusätzlich hat der beitretende Gesellschafterein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen aufseinen Beteiligungsbetrag entsprechend derBeitrittsvereinbarung zu leisten. Der gesamteBeteiligungsbetrag zzgl. Agio ist in bar nachnäherer Maßgabe der Beitrittsvereinbarung zuerbringen. Soweit Beteiligungen im Rahmen derPlatzierungsgarantie übernommen werden, istein Agio nicht zu leisten. Das Gesellschaftskapitalsetzt sich aus den gesamten Beteiligungsbeträgender jeweiligen Gesellschafter zusammen.Der Kapitalanteil eines Gesellschafters setzt sichzusammen aus einer festen und einer variablenKapitaleinlage. Die feste Kapitaleinlage beträgt5 Prozent des jeweils übernommenen Kapitalanteils,und die variable Kapitaleinlage beträgt95 Prozent des jeweils übernommenen Kapitalanteils.(8) Den beitretenden Gesellschaftern ist bekannt,dass seit Gründung der Gesellschaft verschiede-160
ne Verträge für die Gesellschaft abgeschlossenwurden bzw. künftig abgeschlossen werden –insbesondere über den Erwerb von Eigentumsrechtenbetreffend das Fondsobjekt, Darlehensverträgezur Finanzierung der Investition in dasFondsobjekt sowie verschiedene Dienstleistungs-und Geschäftsbesorgungsverträge, wieim Verkaufsprospekt der Gesellschaft, der zurEinwerbung von Anlegern (Treugebern) im Rahmender Kapitalerhöhung gemäß § 4 verwendetwird, beschrieben – und die Gesellschaft aussolchen Verträgen wirtschaftlich verpflichtet istbzw. verpflichtet wird. Die Gesellschafter könnendie abgeschlossenen Verträge gemäß § 10Abs. (1) einsehen und stimmen ihnen mit ihremBeitritt zu.(9) Der geschäftsführende Kommanditist hat seinenKapitalanteil gemäß § 3 Abs. (2) geleistet. Dieübrigen Gesellschafter werden ihre Kapitalanteilenach Maßgabe des § 7 erbringen.(10) Die für den Treuhandkommanditisten und jedenKommanditisten im Handelsregister einzutragendeHafteinlage beträgt stets 100 Euro.(11) Die Gesellschafter bestellen den geschäftsführendenKommanditisten als gemeinsamenEmpfangsbevollmächtigten im Sinne des§ 183 AO und verpflichten sich untereinander,Rechtsbehelfe oder sonstige Rechtsmittel imRahmen der deutschen Steuerveranlagung bzw.gesonderter Feststellungen für die Gesellschaftnur nach Zustimmung des Komplementärs unddes geschäftsführenden Kommanditisten undnur durch den Steuerberater der Gesellschafteinzulegen, auch soweit sie persönlich (z. B.hinsichtlich ihrer Sonderwerbungskosten)betroffen sind. Dies gilt auch für den Fall, dassder Gesellschafter gekündigt hat oder bereitsaus der Gesellschaft ausgeschieden ist. DieseVerpflichtung und die Empfangsvollmacht, diebei einem etwaigen Ausscheiden des geschäftsführendenKommanditisten aus der Gesellschaftggf. zu erneuern ist, gelten unwiderruflich überdie Gesellschaftszugehörigkeit hinaus, soweitSteuerbescheide und Verwaltungsakte betroffensind, die für die Veranlagungszeiträumeder Gesellschaftszugehörigkeit ergehen. Dergeschäftsführende Kommanditist kann dieEmpfangsbevollmächtigung ab dem Zeitpunktder Liquidation durch Erklärung gegenüberder zuständigen Finanzbehörde mit der Folgewiderrufen, dass die Zustellungen sodann an dieGesellschafter der Liquidationsgesellschaft direkterfolgen müssen; er wird von diesem Rechtnur auf Basis eines entsprechenden GesellschafterbeschlussesGebrauch machen.(12) Treugeber bzw. Gesellschafter kann nur werden,wer sich gegenüber der Gesellschaft gemäß denAnforderungen in der Beitrittsvereinbarungidentifiziert hat. Treugeber und Gesellschafterhaben sich gemäß den Bestimmungen der Beitrittsvereinbarung,insbesondere durch Übersendungeiner Kopie eines gültigen Reisepassesoder Personalausweises, zu identifizieren. Beijuristischen Personen, Personengesellschaftenoder Stiftungen erfolgt die Identifikation durcheinen Handels- oder Stiftungsregisterauszugund die Übersendung jeweils einer Kopie desgültigen Reisepasses oder Personalausweisesder vertretungsberechtigten Personen. DerTreugeber bzw. der Gesellschafter ist verpflichtet,der Gesellschaft diejenigen Informationenzur Verfügung zu stellen, die diese zur Erfüllungetwaiger sich aus dem Geldwäschegesetz ergebenderVerpflichtungen benötigt.(13) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.Wettbewerbsrelevante Informationensollen jedoch nur an einen von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteten, fürbeide Seiten vertrauenswürdigen Dritten gegebenwerden.§ 4Kapitalerhöhungen(1) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,das Gesellschaftskapital durch Zulassungdes Treuhandkommanditisten und der Kommanditistengemäß § 3 Abs. (4) und (5) zur Erhöhungihrer Kapitalanteile sowie durch Aufnahme weitererGesellschafter bis zum 31.12.2013 (Platzierungsfrist)in einem oder mehreren Schrittenum insgesamt 19.000.000 Euro (zzgl. 5 ProzentAgio) zu erhöhen. Der geschäftsführende Kommanditistist berechtigt, das Gesellschaftskapitalabweichend von Satz 1 um 10 Prozent zu überschreitenbzw. zu unterschreiten. Der geschäftsführendeKommanditist ist berechtigt, die Fristfür die Platzierung des Gesellschaftskapitals biszum 31.12.2015 zu verlängern.(2) Mit der Zulassung des Treuhandkommanditistenzur Kapitalerhöhung und der Annahme des161
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Inhaltsverzeichnis1. Angebotsüberb
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1AngebotsüberblickBlick auf den St
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1. AngebotsüberblickDer nachfolgen
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1.2 Beteiligungsangebot (Vermögens
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Die Zimmer sind entsprechend dem Mo
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2AnbieterHotelrezeption im Motel On
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Entsprechende Risiken könnten vor
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lenden Kosten ausgeht. In diesem Fa
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Auch der Verlust des eingesetzten K
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Hamburg - internationales Reiseziel
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Schleswig-HolsteinWandsbekEimsbütt
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SchwanenwikSchottwegIfflandstr.Müh
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jährlichen Wachstumsrate von rd. 7
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Kennzahlen Kettenhotellerie 2011Sta
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5. Fondsobjekt5.1 Fondsobjekt Stein
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Die Wasserverteilung erfolgt im Zwe
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Motel One - Auszeichnungen, Ratings
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8.2 Prognostizierte Kapitalflussrec
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Die Planbilanzen setzen auf den im
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Interview mit Dieter Müller„Viel
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sind als Kommanditisten der Fondsge
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sechs Monaten zum 31.12. eines Jahr
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