10.07.2015 Aufrufe

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitalerhöhung gemäß § 4 informiert; dieTreugeber verzichten gemäß § 151 BGB auf denZugang der Annahmeerklärung.Treugeber und Kommanditisten werden nachfolgendauch gemeinschaftlich als Gesellschafterbezeichnet, sofern nicht ausdrücklich aufTreugeber Bezug genommen wird.(5) Der geschäftsführende Kommanditist ist durchdie Gesellschafter unwiderruflich bevollmächtigt,unter Befreiung von den Beschränkungendes § 181 BGB ohne weitere Zustimmungweitere natürliche oder juristische Personenals Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen,entsprechende Aufnahmeverträge (auchim Namen der jeweiligen Mitgesellschafter)abzuschließen und / oder durch Erhöhungder Beteiligung des Treuhandkommanditistendas eingelegte Kapital zur Finanzierungdes durchzuführenden bzw. durchgeführtenGesellschaftszwecks im Sinne des § 2 auf das in§ 4 Abs. (1) genannte Gesellschaftskapital zu erhöhenund diejenigen Erklärungen abzugebenund Handlungen vorzunehmen, die insoweitsachdienlich oder erforderlich sind. Eine separateZustimmung der Mitgesellschafter ist hierfürnicht erforderlich.(6) Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichenRechts, Gemeinschaften und Ehepaaren inder Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtsbzw. Gemeinschaft ist sowohl für Kommanditistenals auch für Treugeber ausgeschlossen.Personen, die (i) Staatsangehörige der USA sind,(ii) Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- undArbeitsgenehmigung der USA („Green Card“)sind, (iii) ihren gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitzoder Sitz in den USA haben und / oder (iv)die Beteiligung für eine Vermögensmasse mitSitz in den USA eingehen oder einer solchenanbieten, sollen nicht Kommanditisten derGesellschaft oder Treugeber sein. Anlässlich derAufnahme und auf Verlangen des geschäftsführendenKommanditisten haben Gesellschafterund Treugeber zu versichern und nachzuweisen,dass keine der im vorstehenden Satz genanntenBedingungen („Beteiligungshindernis“) vorliegt.Bei anfänglichem oder nachträglichem Vorliegeneines Beteiligungshindernisses ist derbetreffende Gesellschafter bzw. Treugebergegenüber der Gesellschaft und den übrigenGesellschaftern bzw. Treugebern schadenersatzpflichtig,es sei denn, der Gesellschafter bzw.Treugeber hat dies nicht zu vertreten. Ausnahmendavon, dass der Gesellschaft grundsätzlichnur derjenige beitreten kann, in dessen Personkein Beteiligungshindernis vorliegt, könnendurch den geschäftsführenden Kommanditistenzugelassen werden. Ungeachtet einer solchenvon dem geschäftsführenden Kommanditistengewährten Ausnahme ist der betreffende Gesellschafterbzw. Treugeber der Gesellschaft undjedem einzelnen Gesellschafter bzw. Treugebergegenüber zum Ersatz aller Schäden, Kostenund Nachteile verpflichtet, die daraus entstehen,dass in der Person des Gesellschafters bzw.Treugebers ein Beteiligungshindernis vorliegtoder entsteht. Ein Rückgriff des Gesellschaftersbzw. Treugebers, insbesondere auf den geschäftsführendenKommanditisten, ist ausgeschlossen.(7) Der Beteiligungsbetrag eines Gesellschaftersam Kapital der Gesellschaft soll mindestens15.000 Euro betragen, wobei der geschäftsführendeKommanditist im Einzelfall nach eigenemErmessen auch geringere Beteiligungenzulassen kann. Beteiligungsbeträge müssenjeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Fürden Beteiligungsbetrag des geschäftsführendenKommanditisten gilt das Mindesterfordernis fürBeteiligungsbeträge gemäß Satz 1 und Satz 2nicht. Zusätzlich hat der beitretende Gesellschafterein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen aufseinen Beteiligungsbetrag entsprechend derBeitrittsvereinbarung zu leisten. Der gesamteBeteiligungsbetrag zzgl. Agio ist in bar nachnäherer Maßgabe der Beitrittsvereinbarung zuerbringen. Soweit Beteiligungen im Rahmen derPlatzierungsgarantie übernommen werden, istein Agio nicht zu leisten. Das Gesellschaftskapitalsetzt sich aus den gesamten Beteiligungsbeträgender jeweiligen Gesellschafter zusammen.Der Kapitalanteil eines Gesellschafters setzt sichzusammen aus einer festen und einer variablenKapitaleinlage. Die feste Kapitaleinlage beträgt5 Prozent des jeweils übernommenen Kapitalanteils,und die variable Kapitaleinlage beträgt95 Prozent des jeweils übernommenen Kapitalanteils.(8) Den beitretenden Gesellschaftern ist bekannt,dass seit Gründung der Gesellschaft verschiede-160

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!