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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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Verkäufer über das unbeschränkte Eigentum an demGrundstück und an dem Kaufgegenstand verfügt, dasGrundstück und der Kaufgegenstand zum Zeitpunktdes Vertragsschlusses sowie zum Übergabezeitpunktfrei von Dienstbarkeiten und sonstigen RechtenDritter ist und keine schädlichen Bodenveränderungen,keine Kampfmittel, Abfälle oder Altlastensowie Gewässerverunreinigungen vorliegen. DieAnsprüche der Fondsgesellschaft aus den Garantienverjähren innerhalb von 30 Monaten nach dem Übergabezeitpunkt.Eine Haftung ist zudem ausgeschlossen,soweit der Fondsgesellschaft die betreffendenUmstände bekannt oder grob fahrlässig unbekanntwaren. Die Regelung zur Verjährung sowie zumHaftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für die Garantien,dass der Verkäufer über das unbeschränkteEigentum an dem Grundstück und an dem Kaufgegenstandverfügt, das Grundstück und der Kaufgegenstandzum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowiezum Übergabezeitpunkt frei von Dienstbarkeiten undsonstigen Rechten Dritter ist und keine schädlichenBodenveränderungen, keine Kampfmittel, Abfälleoder Altlasten sowie Gewässerverunreinigungen vorliegen.Diese verjähren nach zehn Jahren nach demÜbergabezeitpunkt, bzw. die Kenntnis der Fondsgesellschaftwäre in diesen Fällen für eine Haftung desVerkäufers unschädlich. Die Fondsgesellschaft istzur Freistellung des Verkäufers gegenüber Behördenoder Dritten für Umweltschäden verpflichtet, sofernnicht der Verkäufer selbst aus der übernommenenGarantie haftet. Haftungseinschränkungen und Haftungsausschlüssegelten nicht, wenn der Verkäufereinen Mangel arglistig verschwiegen hat und sofernes sich um Ansprüche aus einer vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Pflichtverletzung oder um solcheaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit handelt.Weitere wichtige Details hierzu siehe Risikohinweisein Tz. 3.3.1, Seite 35, und Tz. 3.3.2, Seite 36.10.4.1.3.4 Steuerliche FreistellungDer Verkäufer stellt die Fondsgesellschaft von steuerlichenAnsprüchen frei, die sich auf den Betrieb oderdie Veräußerung des Kaufgegenstands gründen.Gleiches gilt, sofern der Mieter den Kaufgegenstandfür einen den Vorsteuerabzug ausschließendenZweck verwendet.10.4.1.3.5 SicherheitenDie Quantum Immobilien AG, die an dem Verkäufer100 Prozent der Anteile hält, stellt der Fondsgesellschaftfür etwaige Ansprüche aus den Garantienund den steuerlichen Freistellungsansprüchen eineSicherheit in Form einer Bürgschaft in Höhe von850.000 Euro. Die Quantum Immobilien AG hat vonCreditreform per 01.02.2013 die Bewertung „gute Bonität“erhalten. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet,in Abständen von jeweils zehn Monaten der Reduzierungdes Bürgschaftshöchstbetrags um 33 Prozentzuzustimmen und die Bürgschaft nach Ablauf von30 Monaten vollständig zurückzugeben, sofern keinGewährleistungsfall eingetreten ist.10.4.1.3.6 SchlussbestimmungenDie Fondsgesellschaft ist abgesehen von demAnspruch auf Eigentumsverschaffung berechtigt,Ansprüche aus diesem Vertrag zu Finanzierungszweckenan inländische Kreditinstitute abzutreten. EineAufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufersaus dem Vertrag und die Geltendmachung vonZurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechtenist nicht zulässig. Dies gilt nicht, soweit essich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellteForderungen handelt.Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart.10.4.2 Mietvertrag betreffend das Fondsobjektund damit verbundene VereinbarungenZu den nachstehenden Ausführungen betreffendden Mietvertrag für das Fondsobjekt siehe auch diewichtigen Hinweise in Tz. 3.2.2 ab Seite 23.10.4.2.1 MietvertragGemäß Kaufvertrag (siehe Tz. 10.4.1, dortTz. 10.4.1.3.2) übernimmt die Fondsgesellschaft denzwischen der HBE Hamburgische BaulandentwicklungsgesellschaftmbH und der Motel One GermanyBetriebs GmbH sowie der Motel One GmbH alsMieteintrittsverpflichteter (siehe dazu Tz. 10.4.2.2)geschlossenen Mietvertrag vom 24.04. / 03.05.2007nebst Nachtrag Nr. 1 vom 23.09. / 06.10.2008 undNachtrag Nr. 2 vom 26.09. / 02.10. / 08.10.2012.127

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