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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Kommanditistenunverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erbenbzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlageeines Erbscheins oder Erbnachweises entsprechend§ 35 GBO legitimieren. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmerhaben zur Wahrnehmung ihrerRechte aus der Beteiligung einen gemeinsamenBevollmächtigten zu bestellen und dem geschäftsführendenKommanditisten die Bestellung schriftlichunter Angabe von Namen und Adresse des Bestelltenanzuzeigen. Bis zur Klärung des Erbfalls ruhen dieStimmrechte, und ausstehende Ausschüttungenwerden zurückbehalten. Die Erbunterlagen sind indeutscher Sprache vorzulegen (andernfalls gelten dieentsprechenden Bestimmungen des § 24 Abs. (3) desGesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).Erben bzw. Vermächtnisnehmer einer Beteiligungan der Fondsgesellschaft sollten beachten, dass dieBeteiligung (jeweils) direkt (und ggf. anteilig) alsTreuhandbeteiligung auf sie übergeht (sog. Sondererbfolge)und nicht in Erbengemeinschaft gehaltenwird.Weitere Details sind in § 24 des als Tz. 13 abgedrucktenGesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft zuentnehmen.15.11 WiderrufsfristDem Anleger, der Verbraucher ist und der im Rahmeneines Haustürgeschäfts oder im Wege des Fernabsatzesbeitritt, steht das Recht zu, binnen einer Frist von14 Tagen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarungabgegebene Willenserklärung zum Abschluss desTreuhandvertrags und der damit zusammenhängendenRechtsgeschäfte ohne Angabe von Gründen zuwiderrufen. Die Einzelheiten der Widerrufsregelungsind in der Beitrittsvereinbarung dargelegt.geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaftbzw. ihrer Geschäftsbesorger. Diese Datenwerden ausschließlich für Zwecke der Begründungund Verwaltung der Beteiligung des Anlegers an derFondsgesellschaft sowie zur Information des vermittelndenVertriebspartners verwendet und Drittennur zugänglich gemacht, wenn dies zur Verwaltungder Fondsgesellschaft und / oder der steuerlichenAbwicklung erforderlich ist. Die Bestimmungen deranwendbaren Datenschutzgesetze werden dabeistrikt beachtet. Dies schließt auch erforderliche Übermittlungenan zuständige Finanzbehörden, an dieKreditgeber der Fondsgesellschaft, den Geschäftsbesorgerder Fondsgesellschaft sowie die steuerlichenund rechtlichen Berater und Wirtschaftsprüfer derFondsgesellschaft ein.Die Anleger erklären sich mit Beitritt zur Fondsgesellschaftdamit einverstanden, dass der vermittelndeVertriebspartner ihm mitgeteilte Änderungen bezüglichder personenbezogenen Daten der Anlegeran die Fondsgesellschaft und den Geschäftsbesorgerder Fondsgesellschaft übermittelt.Falls Beteiligungen an der Fondsgesellschaft an eineroffiziellen Zweitmarktplattform bzw. einer vergleichbarenInstitution angeboten werden oder angebotenwerden sollen, sind der geschäftsführende Kommanditistund der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaftberechtigt, anonyme Auskünfte über dieBeteiligung des Anlegers zu erteilen und Informationenüber die Fondsgesellschaft und die Beteiligungan die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.15.12 Datenschutz und Weitergabe vonInformationenDie Speicherung, Verarbeitung und Nutzung dervom Anleger in der Beitrittsvereinbarung mitgeteiltenpersonenbezogenen Daten sowie weitererpersonenbezogener Daten, die in unmittelbaremZusammenhang mit der Beteiligung erhoben werden,erfolgt in EDV-Anlagen der <strong>Real</strong> I.S., des Treuhandkommanditisten,des Komplementärs und des190

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