10.07.2015 Aufrufe

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rhythmus. Unterschreitet der DSCR den vereinbartenWert, ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, innerhalbvon drei Monaten das Darlehen durch Sondertilgungenso weit zurückzuführen, dass der vereinbarteWert wieder erreicht wird. Die Fondsgesellschafthat der Bank dabei sämtliche, in diesem Zusammenhangentstehende Schäden (z. B. aus Vorfälligkeitsentschädigungen)zu ersetzen. Sollte die geplante<strong>Real</strong>teilung zur Überführung des Fondsobjekts inein eigenes Grundstück (vgl. hierzu Tz. 5.1.5) biszum 31.12.2014 nicht erfolgt sein, ist ein Zinsaufschlagvon 0,<strong>25</strong> Prozent p. a. auf den vereinbartenDarlehenszins zu zahlen. Der Darlehensgeber ist zuraußerordentlichen Kündigung des Darlehensvertragsberechtigt, wenn wesentliche Bedingungen oderFinanzkennzahlen des Darlehensvertrags – gleich auswelchem Grund – nicht erfüllt werden und eventuellvereinbarte Heilungsfristen abgelaufen sind. SolcheKündigungsgründe sind z. B. der Verzug mit fälligenLeistungen aus dem Darlehensvertrag, die Unrichtigkeitvon wesentlichen Angaben oder das Eintretenwesentlicher Änderungen, die Verletzung vereinbarterAuflagen oder die wesentliche Verschlechterungder Vermögens- bzw. der Objektverhältnisse. Wenndie Fondsgesellschaft in einem solchen Fall die fürdie Ablösung der gekündigten Fremdmittel erforderlichenneuen Fremdmittel bei einem anderenKreditgeber nicht eindecken kann, kann es zu einerZwangsverwertung des als Sicherheit dienendenFondsobjekts durch den Darlehensgeber kommen.Zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit vorstehendenRegelungen siehe die wichtigen Hinweise inTz. 3.2.4 ab Seite 26.10.3.2 EigenkapitalzwischenfinanzierungDa zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung für dieEigen tumsrechte am Fondsobjekt und des Anfallsvon Erwerbsnebenkosten und sonstigen Vorlaufkostendas erforderliche Anlegerkapital auf derEbene der Fondsgesellschaft noch nicht platziertwar, wurde von der Fondsgesellschaft eine Zwischenfinanzierungzur Deckung des Differenzbetragsgenutzt, der zusätzlich zu den bereits aus derLangfristfinanzierung zur Verfügung stehendenMitteln noch zu finanzieren war. Die Rückführung derZwischenfinanzierung erfolgt schrittweise währendder Platzierungsfrist durch die Einlagen der Anlegerin die Fondsgesellschaft, spätestens bis zum Endeder Platzierungsfrist. Die Zwischenfinanzierung wirddurch die Banque LBLux S. A. (nachfolgend auch„Bank“ oder „Darlehensgeber“ genannt) gewährt.Dazu hat die Fondsgesellschaft mit der Bank einenDarlehensvertrag vom 07. / 14. / 17.12.2012 (nebst erforderlicherzusätzlicher Vereinbarung) über die Zwischenfinanzierungvon Eigenkapital über insgesamtbis zu 17.000.000 Euro abgeschlossen. Im Rahmendes Vertrags über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungbesteht eine gesamtschuldnerische Haftungseitens der Fondsgesellschaft und der <strong>Real</strong> I.S. AGGesellschaft für Immobilien Assetmanagement fürdie Ansprüche des Darlehensgebers aus der Zwischenfinanzierung.Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung wurde zum15.01.2013 bereits vollständig durch die Fondsgesellschaftin Anspruch genommen. Die Laufzeit desDarlehens endet maximal zwölf Monate nach Auszahlung.Es besteht unter bestimmten Bedingungendie Möglichkeit zur Verlängerung um weitere zwölfMonate.Das Darlehen wird mit variabler Verzinsung (sog.Roll-Over-Festzinsdarlehen) auf Basis des 1-Monats-Euribor in Anspruch genommen. Der 1-Monats-Euribor betrug am 12.03.2013 beispielsweise0,118 Prozent. Die Zinsen bestimmen sich in Höhedes jeweiligen Euribor zzgl. einer vertraglich festvereinbarten Marge. Die Bank erhebt eine mit Inanspruchnahmefällige Bearbeitungsgebühr in Höhevon 0,5 Prozent bezogen auf den Darlehensbetrag.Die Fondsgesellschaft hat ferner alle angemessenenund erforderlichen Kosten des Darlehensgebers imZusammenhang mit der Eigenkapitalzwischenfinanzierungzu ersetzen.Die Rückführung des Darlehens erfolgt sukzessiveaus bei den Anlegern eingeworbenem Eigenkapital.Eine Revalutierung getilgter Beträge ist nicht möglich.Ein etwaiger Rest ist am Ende der Laufzeit auchaus sonstigen Mitteln zurückzuführen.Die Fondsgesellschaft hat zur Besicherung der Ansprüchedes Darlehensgebers aus der Eigenkapitalzwischenfinanzierungu. a. das Konto für die Einzahlungder von den Anlegern eingeworbenen Mittelverpfändet.Der Darlehensnehmer hat im Rahmen des Darlehensvertragsbestimmte Zusicherungen abgegebenund bestimmte für derartige Finanzierungen üblicheAuflagen einzuhalten, die u. a. die Beteiligungs- undKontrollstruktur des Darlehensnehmers und denunveränderten Bestand von Unternehmensverträgender <strong>Real</strong> I.S. betreffen. Eine Verletzung solcherZusagen und Auflagen berechtigt den Darlehensge-123

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!