Der Zins für die Langfristfinanzierung bestimmtsich nach dem Einstand auf Basis der vdp-Kurve (fürHypothekenpfandbriefe) zzgl. der vereinbartenMarge (die die Liquiditätskosten der Bank enthält)und wurde auf dieser Grundlage für die Gesamtlaufzeitdes Darlehens von zunächst rd. zehn Jahrenals Festzinssatz mit 3,107 Prozent p. a. festgelegt.Der Effektivzinssatz beträgt 3,152 Prozent p. a. DieZinsen und Tilgungen sind monatlich nachschüssigfällig. Die Tilgung wurde mit linear 1 Prozent p. a.,beginnend am letzten Werktag des Monats nachVollauszahlung, vereinbart. Die Langfristfinanzierungist mit Ende der Laufzeit zum 14.01.2023vollständig zu tilgen. Zu diesem Zeitpunkt muss dieFondsgesellschaft das Darlehen bei der Bank ablösenund durch eine Anschlussfinanzierung ersetzen. Inder Prognoserechnung wurde angenommen, dassdie Anschlussfinanzierung bis zum Prognoseende,also bis Ende des Jahres 20<strong>25</strong>, zu einem Zinssatzvon 5,5 Prozent p. a. möglich sein wird (zu Details,beispielsweise zur angenommenen Tilgung oder denentsprechenden Kosten, siehe Tz. 7 in Erläuterung (2)bzw. (19)). Sollten die Finanzierungskonditionen füreine erforderliche Anschlussfinanzierung tatsächlichhöher als in der Prognoserechnung angenommenbzw. bei wirtschaftlicher Betrachtung nachteilig hochsein, könnte sich dies in negativer Weise auf dieLiquidität der Fondsgesellschaft auswirken, und dieAusschüttungen / Entnahmen an die Anleger würdenin der Folge ggf. ganz oder teilweise entfallenmüssen (siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.2.4 ab Seite26). Darüber hinaus könnten sich (ggf. zeitgleich)auch sonstige Parameter, wie z. B. die Vermietungssituationdes Fondsobjekts, ändern und sich zusätzlichauswirken. Die Höhe der tatsächlichen Gesamtkostenfür eine Anschlussfinanzierung wird sich neben denKapitalmarktbedingungen zu diesem Zeitpunkt u. a.nach der dann gegebenen Bonität des Mieters / derMieter, den Marktbedingungen für Hotelimmobilienim entsprechenden Marktsegment oder auch nachdann geltenden bankaufsichtsrechtlichen Anforderungenrichten.Die sich aus oben genannten Darlehenskonditionenergebenden Kosten bzw. Aufwendungen wurden imRahmen des prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans(vgl. Tz. 6) bzw. der Prognoserechnung(vgl. Tz. 7) entweder auf Basis der vertraglichfeststehenden Zahlungen oder, sofern die Beträgenicht vertraglich bzw. anderweitig feststehen, aufSchätzbasis berücksichtigt (siehe hierzu die Hinweisein Tz. 3.2.4 ab Seite 26).Die Fondsgesellschaft hat der finanzierenden Bankim Rahmen der Langfristfinanzierung und mit weiterenVereinbarungen als Sicherheit u. a. sämtlicheAnsprüche aus dem Mietvertrag und aus Versicherungenfür das Fondsobjekt abgetreten. Zusätzlichhat die Fondsgesellschaft an dem Grundstück bzw.dem Fondsobjekt zugunsten der Bank eine erstrangigeGrundschuld bestellt sowie ein abstraktesSchuldversprechen mit Unterwerfung unter diesofortige Zwangsvollstreckung abgegeben. DieFondsgesellschaft hat auch eine Negativerklärungfür das Finanzierungsobjekt abgegeben. Währendder Darlehenslaufzeit ist die Fondsgesellschaftzur Einhaltung einer Reihe von marktüblichenVerpflichtungen verpflichtet. Diese beziehen sichinsbesondere auf das Gesellschafterverhältnis derFondsgesellschaft (sog. Change-of-Control-Klausel),die Vermietung und die Versicherung des Fondsobjektssowie auf die Informationsweitergabe an dieBank und das Liquiditätsmanagement. Die Fondsgesellschaftmuss im Rahmen des abgeschlossenenDarlehensvertrags zudem sämtliche angemessenenund notwendigen Kosten des Darlehensgebersim Zusammenhang mit der Langfristfinanzierungübernehmen. Die Fondsgesellschaft ist während derLaufzeit der Langfristfinanzierung ferner verpflichtet,bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten. DasVerhältnis der Darlehenssumme zum Verkehrswertdes Fondsobjekts darf auf der Grundlage der vertraglichenBestimmungen zu keinem Zeitpunkt größer als65 Prozent sein (sog. Loan-to-Value-Ratio, nachfolgendauch „LTV-Ratio“). Zur Bestimmung des LTV-Ratio ist jährlich auf Kosten der Fondsgesellschaft einVerkehrswertgutachten zu erstellen. Überschreitetdas LTV-Ratio den vereinbarten Wert, ist die Fondsgesellschaftverpflichtet, innerhalb von sechs Monatendas Darlehen durch Sondertilgungen so weit zurückzuführen,dass der vereinbarte Wert wieder erreichtwird. Entsprechend damit zusammenhängende möglicheSchäden der Bank (z. B. Vorfälligkeitskosten)muss dabei die Fondsgesellschaft tragen. Bei einerVerletzung des LTV-Ratio sind ferner nach drei MonatenMietüberschüsse anzusammeln. Ausschüttungenan Anleger sind bis zur Erreichung des vereinbartenWerts dann nicht zulässig. Des Weiteren darf dasVerhältnis des Teils der Mieteinnahmen, der mit u. a.kalkulatorischen Abzügen für die Bewirtschaftungdes Fondsobjekts zur Verfügung steht, zu dem zuleistenden Kapitaldienst (Zinsen und Regeltilgung,mindestens aber 7 Prozent p. a.) zu keinem Zeitpunkteinen niedrigeren Faktor als 1,3 haben (sog. Debt-Service-Cover-Ratio, nachfolgend auch „DSCR“). DieBerechnung des DSCR erfolgt dabei im halbjährlichen122
Rhythmus. Unterschreitet der DSCR den vereinbartenWert, ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, innerhalbvon drei Monaten das Darlehen durch Sondertilgungenso weit zurückzuführen, dass der vereinbarteWert wieder erreicht wird. Die Fondsgesellschafthat der Bank dabei sämtliche, in diesem Zusammenhangentstehende Schäden (z. B. aus Vorfälligkeitsentschädigungen)zu ersetzen. Sollte die geplante<strong>Real</strong>teilung zur Überführung des Fondsobjekts inein eigenes Grundstück (vgl. hierzu Tz. 5.1.5) biszum 31.12.2014 nicht erfolgt sein, ist ein Zinsaufschlagvon 0,<strong>25</strong> Prozent p. a. auf den vereinbartenDarlehenszins zu zahlen. Der Darlehensgeber ist zuraußerordentlichen Kündigung des Darlehensvertragsberechtigt, wenn wesentliche Bedingungen oderFinanzkennzahlen des Darlehensvertrags – gleich auswelchem Grund – nicht erfüllt werden und eventuellvereinbarte Heilungsfristen abgelaufen sind. SolcheKündigungsgründe sind z. B. der Verzug mit fälligenLeistungen aus dem Darlehensvertrag, die Unrichtigkeitvon wesentlichen Angaben oder das Eintretenwesentlicher Änderungen, die Verletzung vereinbarterAuflagen oder die wesentliche Verschlechterungder Vermögens- bzw. der Objektverhältnisse. Wenndie Fondsgesellschaft in einem solchen Fall die fürdie Ablösung der gekündigten Fremdmittel erforderlichenneuen Fremdmittel bei einem anderenKreditgeber nicht eindecken kann, kann es zu einerZwangsverwertung des als Sicherheit dienendenFondsobjekts durch den Darlehensgeber kommen.Zu möglichen Risiken im Zusammenhang mit vorstehendenRegelungen siehe die wichtigen Hinweise inTz. 3.2.4 ab Seite 26.10.3.2 EigenkapitalzwischenfinanzierungDa zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung für dieEigen tumsrechte am Fondsobjekt und des Anfallsvon Erwerbsnebenkosten und sonstigen Vorlaufkostendas erforderliche Anlegerkapital auf derEbene der Fondsgesellschaft noch nicht platziertwar, wurde von der Fondsgesellschaft eine Zwischenfinanzierungzur Deckung des Differenzbetragsgenutzt, der zusätzlich zu den bereits aus derLangfristfinanzierung zur Verfügung stehendenMitteln noch zu finanzieren war. Die Rückführung derZwischenfinanzierung erfolgt schrittweise währendder Platzierungsfrist durch die Einlagen der Anlegerin die Fondsgesellschaft, spätestens bis zum Endeder Platzierungsfrist. Die Zwischenfinanzierung wirddurch die Banque LBLux S. A. (nachfolgend auch„Bank“ oder „Darlehensgeber“ genannt) gewährt.Dazu hat die Fondsgesellschaft mit der Bank einenDarlehensvertrag vom 07. / 14. / 17.12.2012 (nebst erforderlicherzusätzlicher Vereinbarung) über die Zwischenfinanzierungvon Eigenkapital über insgesamtbis zu 17.000.000 Euro abgeschlossen. Im Rahmendes Vertrags über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungbesteht eine gesamtschuldnerische Haftungseitens der Fondsgesellschaft und der <strong>Real</strong> I.S. AGGesellschaft für Immobilien Assetmanagement fürdie Ansprüche des Darlehensgebers aus der Zwischenfinanzierung.Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung wurde zum15.01.2013 bereits vollständig durch die Fondsgesellschaftin Anspruch genommen. Die Laufzeit desDarlehens endet maximal zwölf Monate nach Auszahlung.Es besteht unter bestimmten Bedingungendie Möglichkeit zur Verlängerung um weitere zwölfMonate.Das Darlehen wird mit variabler Verzinsung (sog.Roll-Over-Festzinsdarlehen) auf Basis des 1-Monats-Euribor in Anspruch genommen. Der 1-Monats-Euribor betrug am 12.03.2013 beispielsweise0,118 Prozent. Die Zinsen bestimmen sich in Höhedes jeweiligen Euribor zzgl. einer vertraglich festvereinbarten Marge. Die Bank erhebt eine mit Inanspruchnahmefällige Bearbeitungsgebühr in Höhevon 0,5 Prozent bezogen auf den Darlehensbetrag.Die Fondsgesellschaft hat ferner alle angemessenenund erforderlichen Kosten des Darlehensgebers imZusammenhang mit der Eigenkapitalzwischenfinanzierungzu ersetzen.Die Rückführung des Darlehens erfolgt sukzessiveaus bei den Anlegern eingeworbenem Eigenkapital.Eine Revalutierung getilgter Beträge ist nicht möglich.Ein etwaiger Rest ist am Ende der Laufzeit auchaus sonstigen Mitteln zurückzuführen.Die Fondsgesellschaft hat zur Besicherung der Ansprüchedes Darlehensgebers aus der Eigenkapitalzwischenfinanzierungu. a. das Konto für die Einzahlungder von den Anlegern eingeworbenen Mittelverpfändet.Der Darlehensnehmer hat im Rahmen des Darlehensvertragsbestimmte Zusicherungen abgegebenund bestimmte für derartige Finanzierungen üblicheAuflagen einzuhalten, die u. a. die Beteiligungs- undKontrollstruktur des Darlehensnehmers und denunveränderten Bestand von Unternehmensverträgender <strong>Real</strong> I.S. betreffen. Eine Verletzung solcherZusagen und Auflagen berechtigt den Darlehensge-123
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Die Zimmer sind entsprechend dem Mo
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2AnbieterHotelrezeption im Motel On
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lenden Kosten ausgeht. In diesem Fa
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Hamburg - internationales Reiseziel
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Kennzahlen Kettenhotellerie 2011Sta
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5. Fondsobjekt5.1 Fondsobjekt Stein
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Der Erbfall ist dem geschäftsführ
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16.2.9 Die Gründungsgesellschafter
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Real I.S. AGGesellschaft fürImmobi