eine einmalige Vergütung in Höhe von <strong>25</strong>0.000 Eurozzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Vermittlungder langfristigen Objektfinanzierung erhält die<strong>Real</strong> I.S. eine einmalige Vergütung in Höhe von netto476.438 Euro (2,75 Prozent des Darlehensbetrags)zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungist nach Vorlage einer Rechnung, jedoch nicht vordem 01.03.2013 zur Zahlung fällig. Die Haftungder <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen dieses Vertrags beschränktsich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer beiSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicherPflichten in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise (Kardinalpflichten).10.5.5 Vertrag über Objektaufbereitung undKonzeptionDie <strong>Real</strong> I.S. wurde von der Fondsgesellschaft mit Vertragvom 21.12.2012 mit der Objektaufbereitung undder Konzeption des vorliegenden Investments beauftragt.Im Rahmen der Objektaufbereitung hat <strong>Real</strong> I.S.insbesondere folgende Aufgaben übernommen:• Suche geeigneter Immobilien;• Auswahl und Vorprüfung der Immobilien bzw.entsprechender Immobilienprojekte;• Durchführung von Vorverhandlungen mit Maklernund Verkäufern;• Prüfung der Kaufvertragsentwürfe und dieDurchführung der Vertragsverhandlungen bis zurAbschlussreife (Due Diligence);• Vermittlung von Kauf- und Herstellungsverträgen,Mietverträgen und sonstigen Verträgen, die mitdem direkten oder indirekten Erwerb der Immobilienin Zusammenhang stehen;• Objektbesichtigung vor Ort.der Beauftragung von Rechtsanwälten, Steuerberaternoder Wirtschaftsprüfern für den Ankauf / die Herstellungdes jeweiligen Fondsobjekts. Dies gilt entsprechendfür die Beauftragung technischer Gutachterund sonstiger Sachverständiger (z. B. Wertgutachter).Weitergehende Vergütungsansprüche, insbesondereauf Auslagenersatz im Zusammenhang mit an andereDritte beauftragten Leistungen, hat die <strong>Real</strong> I.S. nicht.Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen des Vertragsüber Konzeption und Objektaufbereitung beschränktsich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer beiSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicherPflichten in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise (Kardinalpflichten). Die <strong>Real</strong> I.S.haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte überträgt,für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.Bei einer Übertragung an qualifizierte Berufsträger,technische Gutachter und sonstige Sachverständigehat die <strong>Real</strong> I.S. nur ihr bei der Auswahl zur Lastfallendes Verschulden zu vertreten.10.6 Anwendbares RechtAlle in Tz. 10 beschriebenen Verträge und Vereinbarungenunterliegen dem Recht der Bundesrepublik<strong>Deutschland</strong>.Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt und bei Aufgaben im Anwendungsbereichdes Rechtsberatungsgesetzes unddes Steuerberatungsgesetzes verpflichtet, rechtlicheund steuerliche Berater bei der Konzeption des Beteiligungsangebotsauf Kosten des Auftraggebers imeigenen Namen hinzuzuziehen.Die Vergütung beträgt einmalig insgesamt100.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. DieVergütung ist nach Vorlage einer Rechnung, jedochnicht vor dem 01.03.2013, zur Zahlung fällig. Über dievorgenannten Vergütungen hinaus hat die <strong>Real</strong> I.S.Ansprüche auf Auslagenersatz im Zusammenhang mit134
11. Steuerliche Grundlagen11.1 VorbemerkungDie nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichenGrundlagen der steuerlichen Konzeption desBeteiligungsangebots dar. Sie basieren auf der zumDatum der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage,der Rechtsprechung und der veröffentlichtenAuffassung der Finanzverwaltung sowie der einschlägigenFachliteratur. Vorgeschlagene Gesetzesänderungen,die nicht bereits vom Deutschen Bundestagbeschlossen wurden, und nicht amtlich veröffentlichteAussagen der Finanzverwaltung sowie sonstigenicht verbindliche Äußerungen wurden, soweit nichtgesondert darauf hingewiesen wird, den Erläuterungennicht zugrunde gelegt.Die Ausführungen geben die für den Anleger wesentlichensteuerlichen Folgen einer Beteiligungan der Fondsgesellschaft wieder. Die Darstellungder Besteuerung erfolgt dabei getrennt nach deneinzelnen Phasen der Beteiligung. Dabei umfasst dieInvestitionsphase den Zeitraum bis zur vollständigenPlatzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft,die Nutzungsphase den Zeitraum der langfristigenVermietung des Fondsobjekts und die Deinvestitionsphaseden Zeitraum bis zur vollständigen Veräußerungdes Fondsobjekts oder des Gesellschaftsanteilsdurch den Anleger und der anschließenden Auflösungder Fondsgesellschaft.Die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen desErwerbs, des Haltens und einer Verfügung über denAnteil an der Fondsgesellschaft sind abhängig vonden individuellen Verhältnissen des einzelnen Anlegers.Eine umfassende Behandlung sämtlicher steuerrelevanterAuswirkungen auf den Anleger setztdaher die Kenntnis seiner individuellen steuerlichenSituation voraus, welche dem Anbieter nicht bekanntist. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen somitauf Annahmen und können eine individuelle steuerlicheBeratung des Anlegers durch einen Steuerberater/ Rechtsanwalt nicht ersetzen.Die Darstellung in diesem Kapitel gilt nur für Anleger,die in <strong>Deutschland</strong> als natürliche Personen unbeschränkteinkommensteuerpflichtig sind, ihre Beteiligungan der Fondsgesellschaft im steuerlichen Privatvermögenhalten und die den Erwerb ihres Anteilsnicht fremdfinanzieren sowie nicht am Zweitmarkterworben haben. Der Anbieter rät zudem ausdrücklichvon einer Fremdfinanzierung des Erwerbs ab, dasich hierdurch erhebliche steuerliche Abweichungenergeben können (vgl. hierzu die Ausführungen unterTz. 3.4.7, Seite 40). Generell sollte jeder Anleger dieAusführungen zu den steuerlichen Risiken in dem KapitelTz. 3.4 „Steuerliche Risiken“ ab Seite 38 gelesenund verstanden haben. Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass die nachstehend beschriebenensteuerlichen Konsequenzen aus dem Beteiligungsangebotnicht oder nur modifiziert eintreten können,wenn die Beteiligung von Personen gehalten wird,die die vorgenannten Merkmale nicht in eigener Personverwirklichen. Der Anbieter empfiehlt deshalbjedem interessierten Anleger, vor Erwerb der VermögensanlageRücksprache mit seinem persönlichensteuerlichen Berater zu halten.11.2 Steuerliches Fondskonzept11.2.1 Anwendung des InvestmentsteuergesetzesAufgrund der Neuregulierung des Aufsichtsrechtsdurch das Kapitalanlagegesetzbuch erfährt auch dieBesteuerung Alternativer Investmentfonds einigegrundlegende Änderungen durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz. Nach der derzeit geltendenGesetzeslage finden mangels einer Beteiligung aneinem in- oder ausländischen Investmentvermögenim Sinne des Investmentgesetzes die Vorschriftendes Investmentsteuergesetzes auf das gegenständlicheBeteiligungsangebot keine Anwendung.Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichtejedoch am 04.12.2012 einen Referentenentwurf desAIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes. Danach ist dasInvestmentsteuergesetz auf Investmentvermögen,die – wie die Fondsgesellschaft – vor dem 22.07.2013aufgelegt wurden, ebenfalls anzuwenden. Gemäßdem Entwurf soll die Fondsgesellschaft als Personen-Investitionsgesellschaft betrachtet werden, so dassderen Einkünfte ebenfalls einheitlich und gesondertfestgestellt sowie von den Anlegern nach denallgemeinen Regelungen versteuert werden und imErgebnis eine Besteuerung entsprechend der derzeitgeltenden Rechtslage erfolgen sollte. Es kann jedochnicht garantiert werden, dass der Gesetzesentwurfin der derzeitigen Fassung Geltung erlangt oder dieFinanzverwaltung eine entsprechende Gesetzesauslegungvornimmt, mit der Folge, dass durch dasAIFM-Steuer-Anpassungsgesetz auch eine andereBesteuerung der Fondsgesellschaft und / oder desAnlegers erfolgen kann (vgl. hierzu auch Tz. 3.4.1„Allgemeines steuerliches Risiko“, Seite 38).135
- Seite 4 und 5:
Inhaltsverzeichnis1. Angebotsüberb
- Seite 6 und 7:
1AngebotsüberblickBlick auf den St
- Seite 8 und 9:
1. AngebotsüberblickDer nachfolgen
- Seite 10 und 11:
1.2 Beteiligungsangebot (Vermögens
- Seite 12 und 13:
Die Zimmer sind entsprechend dem Mo
- Seite 14 und 15:
14Ansicht Motel One, Steindamm 102
- Seite 16 und 17:
1.14 Weitere AngabenProvisionen, Ve
- Seite 18:
2AnbieterHotelrezeption im Motel On
- Seite 24 und 25:
nachteilig beeinträchtigt werden b
- Seite 26 und 27:
Entsprechende Risiken könnten vor
- Seite 29:
nostizierten Investitions- und Fina
- Seite 32:
3.2.12 Geschäftsführung / Geschä
- Seite 35 und 36:
3.3 Immobilienspezifische RisikenZu
- Seite 37 und 38:
Fondsobjekts auf den Markt gelangen
- Seite 40 und 41:
lenden Kosten ausgeht. In diesem Fa
- Seite 43 und 44:
Auch der Verlust des eingesetzten K
- Seite 45 und 46:
Hamburg - internationales Reiseziel
- Seite 47 und 48:
Schleswig-HolsteinWandsbekEimsbütt
- Seite 49 und 50:
Personennahverkehr kann als sehr gu
- Seite 51 und 52:
SchwanenwikSchottwegIfflandstr.Müh
- Seite 53 und 54:
jährlichen Wachstumsrate von rd. 7
- Seite 55:
Kennzahlen Kettenhotellerie 2011Sta
- Seite 58:
Gemäß Sachverständigengutachten
- Seite 63 und 64:
5. Fondsobjekt5.1 Fondsobjekt Stein
- Seite 65 und 66:
5.1.3 Objektdaten im ÜberblickAllg
- Seite 67:
Die Wasserverteilung erfolgt im Zwe
- Seite 70 und 71:
Übersicht Zusammensetzung monatlic
- Seite 72 und 73:
Expansion in EuropaMotel One befind
- Seite 74 und 75:
6PrognostizierterInvestitions- undF
- Seite 76 und 77:
6. Prognostizierter Investitions- u
- Seite 78:
eingeworbene Kapitaleinlagen der An
- Seite 81 und 82:
Prognoserechnung781
- Seite 83 und 84: Alle Beträge in der Prognoserechnu
- Seite 85 und 86: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
- Seite 87 und 88: zungen berücksichtigt. Der Betrag
- Seite 89 und 90: Motel One - Auszeichnungen, Ratings
- Seite 91 und 92: 8.2 Prognostizierte Kapitalflussrec
- Seite 93 und 94: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
- Seite 95 und 96: Motel One-KonzeptMotel One steht un
- Seite 97 und 98: 2. Kapitalkonto V(Gewinn- und Verlu
- Seite 99 und 100: Die Planbilanzen setzen auf den im
- Seite 101 und 102: 9.4 Planzahlen des EmittentenBayern
- Seite 103 und 104: Interview mit Dieter Müller„Viel
- Seite 105 und 106: sind als Kommanditisten der Fondsge
- Seite 107 und 108: sechs Monaten zum 31.12. eines Jahr
- Seite 109 und 110: Anlageobjekte) geplant und es wurde
- Seite 111 und 112: straße 40 in 82041 Oberhaching, ve
- Seite 113 und 114: Geschäftsführung des Treuhänders
- Seite 115 und 116: Beirat ist berechtigt, von der Gesc
- Seite 118 und 119: Stimmrechte, und ausstehende Aussch
- Seite 120 und 121: 10.2.2.2 RechtsverhältnisseDer Tre
- Seite 122 und 123: Der Zins für die Langfristfinanzie
- Seite 124 und 125: er, ggf. nach fruchtlosem Ablauf ei
- Seite 126 und 127: an die Fondsgesellschaft abgetreten
- Seite 128 und 129: 10.4.2.1.1 MietobjektMietobjekt ist
- Seite 130 und 131: 10.4.2.2 Mieteintrittsverpflichtung
- Seite 133: angebote abzulehnen. Durch die Verg
- Seite 137 und 138: spielsweise eine Fremdfinanzierung,
- Seite 139 und 140: Bei prognosegemäßem Verlauf der I
- Seite 141 und 142: 11.4 Besteuerung in der Nutzungspha
- Seite 143 und 144: etrachtet. Dem Anleger wird daher g
- Seite 145 und 146: 12. Vertragspartner und personelleV
- Seite 147 und 148: aufgeführten Fondsmodelle waren zu
- Seite 149 und 150: Ausschüttungin %kumuliert seitEmis
- Seite 151 und 152: Ausschüttungin %kumuliert seitEmis
- Seite 153 und 154: Persönlich haftenderGesellschafter
- Seite 155 und 156: 12.6 TreuhandkommanditistFirmaGesch
- Seite 157 und 158: 12.9 Steuerberater der Fondsgesells
- Seite 160 und 161: Kapitalerhöhung gemäß § 4 infor
- Seite 162 und 163: Angebots des Anlegers zum Abschluss
- Seite 164 und 165: (3) Wird der Kapitalanteil zzgl. Ag
- Seite 166 und 167: cher Personen mit Teilen der Gesch
- Seite 168 und 169: Weg erklärt haben, die notwendigen
- Seite 170 und 171: ditisten, des Beirats oder auf Antr
- Seite 172 und 173: § 21Vergütung des Komplementärs(
- Seite 174 und 175: Gesellschafter Auszahlungen vorzune
- Seite 176 und 177: d) er durch Gesellschafterbeschluss
- Seite 178 und 179: § 30Handelsregistervollmacht und -
- Seite 180 und 181: 14. Treuhandvertragzwischender in d
- Seite 182 und 183: und Pflichten des Treuhänders aus
- Seite 184 und 185:
zw. zum Beginn des 01.01. eines Jah
- Seite 186 und 187:
§ 15Sonderwerbungskosten1. Der Tre
- Seite 188 und 189:
Der geschäftsführende Kommanditis
- Seite 190 und 191:
Der Erbfall ist dem geschäftsführ
- Seite 192 und 193:
Wichtige HinweiseHaftungsansprüche
- Seite 194 und 195:
16.2.9 Die Gründungsgesellschafter
- Seite 198:
Real I.S. AGGesellschaft fürImmobi