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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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eine einmalige Vergütung in Höhe von <strong>25</strong>0.000 Eurozzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Vermittlungder langfristigen Objektfinanzierung erhält die<strong>Real</strong> I.S. eine einmalige Vergütung in Höhe von netto476.438 Euro (2,75 Prozent des Darlehensbetrags)zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütungist nach Vorlage einer Rechnung, jedoch nicht vordem 01.03.2013 zur Zahlung fällig. Die Haftungder <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen dieses Vertrags beschränktsich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer beiSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicherPflichten in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise (Kardinalpflichten).10.5.5 Vertrag über Objektaufbereitung undKonzeptionDie <strong>Real</strong> I.S. wurde von der Fondsgesellschaft mit Vertragvom 21.12.2012 mit der Objektaufbereitung undder Konzeption des vorliegenden Investments beauftragt.Im Rahmen der Objektaufbereitung hat <strong>Real</strong> I.S.insbesondere folgende Aufgaben übernommen:• Suche geeigneter Immobilien;• Auswahl und Vorprüfung der Immobilien bzw.entsprechender Immobilienprojekte;• Durchführung von Vorverhandlungen mit Maklernund Verkäufern;• Prüfung der Kaufvertragsentwürfe und dieDurchführung der Vertragsverhandlungen bis zurAbschlussreife (Due Diligence);• Vermittlung von Kauf- und Herstellungsverträgen,Mietverträgen und sonstigen Verträgen, die mitdem direkten oder indirekten Erwerb der Immobilienin Zusammenhang stehen;• Objektbesichtigung vor Ort.der Beauftragung von Rechtsanwälten, Steuerberaternoder Wirtschaftsprüfern für den Ankauf / die Herstellungdes jeweiligen Fondsobjekts. Dies gilt entsprechendfür die Beauftragung technischer Gutachterund sonstiger Sachverständiger (z. B. Wertgutachter).Weitergehende Vergütungsansprüche, insbesondereauf Auslagenersatz im Zusammenhang mit an andereDritte beauftragten Leistungen, hat die <strong>Real</strong> I.S. nicht.Die Haftung der <strong>Real</strong> I.S. im Rahmen des Vertragsüber Konzeption und Objektaufbereitung beschränktsich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer beiSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit oder bei Verletzung vertragswesentlicherPflichten in einer den Vertragszweckgefährdenden Weise (Kardinalpflichten). Die <strong>Real</strong> I.S.haftet, soweit sie ihre Aufgaben an Dritte überträgt,für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.Bei einer Übertragung an qualifizierte Berufsträger,technische Gutachter und sonstige Sachverständigehat die <strong>Real</strong> I.S. nur ihr bei der Auswahl zur Lastfallendes Verschulden zu vertreten.10.6 Anwendbares RechtAlle in Tz. 10 beschriebenen Verträge und Vereinbarungenunterliegen dem Recht der Bundesrepublik<strong>Deutschland</strong>.Die <strong>Real</strong> I.S. ist berechtigt und bei Aufgaben im Anwendungsbereichdes Rechtsberatungsgesetzes unddes Steuerberatungsgesetzes verpflichtet, rechtlicheund steuerliche Berater bei der Konzeption des Beteiligungsangebotsauf Kosten des Auftraggebers imeigenen Namen hinzuzuziehen.Die Vergütung beträgt einmalig insgesamt100.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. DieVergütung ist nach Vorlage einer Rechnung, jedochnicht vor dem 01.03.2013, zur Zahlung fällig. Über dievorgenannten Vergütungen hinaus hat die <strong>Real</strong> I.S.Ansprüche auf Auslagenersatz im Zusammenhang mit134

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