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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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seinen Kapitalanteil sowie Agio nicht fristge-recht oder nicht in voller Höhe erbringtund die Geschäftsführung den Rücktritt vonder Beitrittsvereinbarung erklärt (§ 7 desGesellschaftsvertrags). Der Anleger trägt dieim Zusammenhang mit seinem Ausscheidenentstehenden Kosten und die der Fondsgesellschaftdadurch entstehenden Schäden,mindestens aber eine Schadenpauschalein Höhe des vereinbarten Agios. Macht dieFondsgesellschaft diese Schadenpauschalegeltend, bleibt es dem Anleger vorbehalten,einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegeneines Schadens nachzuweisen. DieFondsgesellschaft ist zudem berechtigt, ihreSchadenersatzansprüche mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungenzu verrechnen. DieKosten sind derzeit nicht bezifferbar.• Anstelle des Rücktritts kann der geschäftsführendeKommanditist den Kapitalanteileines in Verzug geratenen Anlegers auf denBetrag der von ihm geleisteten Zahlungabzgl. Agio gemäß Beitrittsvereinbarungsowie abzgl. sämtlicher Schadenersatzansprücheherabsetzen (§ 7 Abs. (5) desGesellschaftsvertrags). Im Fall der Herabsetzunghat der hiervon betroffene Anlegerdie diesbezüglichen Kosten, mindestensaber eine Schadenpauschale in Höhe von500 Euro zu ersetzen. Macht die Fondsgesellschaftdiese Schadenpauschale geltend,kann der betroffene Anleger einen geringerenSchaden bzw. das Nichtvorliegen einesSchadens nachweisen.• Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagenkönnen dem Anleger außerdem Verzugszinsenin gesetzlicher Höhe berechnetwerden. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzforderungen,z. B. zusätzlichen Bearbeitungsgebührendes Geschäftsbesorgers der Fondsgesellschaft,bleibt davon unberührt. Die Kostensind derzeit nicht bezifferbar.Weitere Kosten für den Anleger, insbesonderesolche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltungund der Veräußerung der Vermögensanlageverbunden sind, bestehen nicht.Angaben gemäß § 4 Satz 1 Nr. 11VermVerkProspVDie Anleger sind nicht zum Nachschuss verpflichtet.Die Anleger haften für Gesellschaftsschuldengegenüber Dritten als direkt beteiligteKommanditisten unmittelbar oder alszur Freistellung des Treuhandkommanditistenverpflichtete Treugeber mittelbar. Die Höhe derHaftung im Außenverhältnis ist auf den Betragder im Handelsregister eingetragenen Haftsummebeschränkt; dies sind für Kommanditistenstets 100 Euro. Grundsätzlich erlischt die Haftungeines Kommanditisten, wenn und soweitdie Hafteinlage geleistet ist. Für den Fall, dassdie Hafteinlage infolge von Auszahlungen (z. B.Ausschüttungen, sonstigen Entnahmen, Abfindungenbei Ausscheiden) an einen Kommanditistenzurückbezahlt wird, lebt die Haftungdes Kommanditisten insoweit wieder auf (§ 172Abs. 4 HGB). Die Haftungsansprüche verjährenspätestens in fünf Jahren nach der Auflösungder Fondsgesellschaft oder Ausscheiden desAnlegers. Darüber hinaus können Anleger zurErstattung von Zahlungen an die Fondsgesellschaftverpflichtet sein, die sie über ihrenGewinnanteil hinaus oder unter Verstoß gegengesetzliche Vorschriften, insbesondere Kapitalerhaltungsbestimmungen,erhalten haben.Der Anleger ist darüber hinaus nicht verpflichtet,weitere Leistungen zu erbringen, insbesonderehaftet er unter keinen weiteren Umständenund hat keine Nachschüsse zu leisten.Anbieter (Initiator) des Beteiligungsangebotsund Prospektverantwortlicher ist die<strong>Real</strong> I.S. AGGesellschaft für Immobilien AssetmanagementInnere Wiener Straße 1781667 München17

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