10.07.2015 Aufrufe

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weg erklärt haben, die notwendigen Informationenzur Teilnahme und Abstimmung per E-Mailübermittelt. Im Übrigen gelten die §§ 16 und 17entsprechend.(2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungenoder diesem Gesellschaftsvertrag nichtausdrücklich etwas anderes geregelt ist, bedürfenGesellschafterbeschlüsse der einfachenMehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungengelten als nicht abgegebene Stimmen.Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag alsabgelehnt.(3) Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil(Kapitalkonto I und II gemäß § 6 Abs. (1)lit. a) und b)) jedes Gesellschafters mit der Maßgabe,dass auf je 1 Euro eine Stimme entfällt.(4) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusseskann nur binnen einer Ausschlussfristvon einem Monat nach Kenntniserlangungdurch eine gegen die Gesellschaft zu richtendeKlage, in der auch die Gründe genannt werdenmüssen, aus denen sich die Unwirksamkeitdes Gesellschafterbeschlusses ergibt, geltendgemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt einetwaiger Mangel als geheilt.(5) Jeder Gesellschafter kann sich im Rahmen derAusübung seines Stimmrechts durch einenschriftlich bevollmächtigten Vertreter vertretenlassen.(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschaftervertritt, kann entsprechend ihm erteilterWeisungen voneinander abweichende Stimmenabgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten;dieser ist berechtigt, das ihmzustehende Stimmrecht gespalten auszuüben.Stets kann jedoch für einen einzelnen Gesellschafterbzw. Treugeber das Stimmrecht nureinheitlich abgegeben werden. Im Übrigen kannein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil nureine einheitliche Stimme abgeben.§ 14Niederschriften über Gesellschafterbeschlüsse(1) Über die Gesellschafterbeschlüsse ist eineNiederschrift anzufertigen. Diese ist von demgeschäftsführenden Kommanditisten, demTreuhandkommanditisten und, sofern ein Beiratbesteht und zumindest eines seiner Mitgliederan der Beschlussfassung mitgewirkt hat, einemBeiratsmitglied zu unterzeichnen und den Gesellschafternin Textform (einschließlich Telefaxoder E-Mail) zu übersenden.(2) Die Niederschrift hat das Abstimmungsergebnissowie die getroffenen Gesellschafterbeschlüssezu enthalten; im Fall der Beschlussfassunggemäß § 17 zusätzlich den Ort und den Tag derVersammlung, die Teilnehmer, die Gegenständeder Tagesordnung und alle Anträge.(3) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von dem einzelnenGesellschafter genehmigt, sofern er derRichtigkeit nicht binnen zwei Wochen seit demEmpfang gegenüber dem geschäftsführendenKommanditisten schriftlich unter Angabe vonGründen widerspricht.§ 15Zuständigkeit der Gesellschafter(1) Die Gesellschafter sind insbesondere für fol gendeBeschlussfassungen zuständig:a) Feststellung des Jahresabschlusses;b) Beschluss über Entnahmen gemäß § 20;c) Wahl des Abschlussprüfers gemäß § 18Abs. (3) Satz 1;d) Entlastung des Komplementärs und desgeschäftsführenden Kommanditisten;e) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beiratsgemäß § 12;f) Änderung des Gesellschaftsvertrags oderweitere Kapitalerhöhungen;g) Ausschluss von Gesellschaftern, insbesonderenach § 26 Abs. (1) lit. d) und dieKündigung aus wichtigem Grund nach § 26Abs. (1) lit. b), nicht jedoch im Fall des Rücktrittsvon der Beitrittsvereinbarung nach § 26Abs. (1) lit. c);h) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditistengemäß § 26 Abs. (3);i) in Abweichung von § <strong>25</strong>, die Auflösung derGesellschaft gemäß § 29;168

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!