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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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7. PrognoserechnungDie Prognoserechnung basiert auf dem angestrebtenBeteiligungskonzept und den Informationen und Daten,wie sie zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungbekannt waren. Die Prognoserechnung projiziert dieangenommene zukünftige Entwicklung der Einnahmenund Ausgaben und somit einen aus heutigerSicht möglichen Ergebnisverlauf des geplantenImmobilieninvestments. Diese in die Zukunft gerichtetenAussagen beruhen auf dem erstellten Beteiligungskonzeptdes geschlossenen Immobilienfonds„<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>25</strong>“, das auf nach bestemWissen vorgenommenen Planungen und Einschätzungenberuht.Die Prognosesicherheit der Annahmen nimmt fürdie weiter in der Zukunft liegenden Annahmen ab.Insbesondere durch Änderungen der gesetzlichenBestimmungen, der Rechtsprechung und / oder derVerwaltungsauffassung, der Inflationsentwicklung,durch Änderungen gegenüber den Annahmen zurEntwicklung des Immobilien- bzw. Mietmarkts speziellfür gewerbliche Immobilien (Hotelimmobilien)und der entsprechenden Vermietungs- und Veräußerungsbedingungenbetreffend das Fondsobjekt,durch Änderungen oder Abweichungen gegenüberden Konzeptions- und Prognoseansätzen zu Finanzierungenbzw. bei einer ggf. weiteren Refinanzierungder Investition oder durch Änderungen bei denzugrunde liegenden abgeschlossenen und beabsichtigtenVerträgen können sich erhebliche Veränderungender wirtschaftlichen und steuerlichen Eckdatender Beteiligung ergeben.Es muss daher mit Abweichungen von der Prognoserechnunggerechnet werden.Siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3 ab Seite 22, insbesondereauch in Tz. 3.2 ab Seite 22, in Tz. 3.3 abSeite 35 und in Tz. 3.4 ab Seite 38.Der Anbieter geht nach der Prognoserechnungexemplarisch von einer voraussichtlichen Haltedauerdes Fondsobjekts bis zum Ende des Jahres 20<strong>25</strong> aus,was aus Sicht der Anleger – bei einer angenommenenBeteiligung ab dem 01.04.2013 – einer Beteiligungsdauervon knapp dreizehn Jahren entsprechenwürde. Zu diesem Zeitpunkt wurde im Rahmen derPrognoserechnung ein Verkauf des Fondsobjektsbeispielhaft angenommen. Die Haltedauer desFondsobjekts muss jedoch nicht dem Prognosezeitraumentsprechen. Ob zu dem für Zwecke derPrognose unverbindlich angesetzten Zeitpunkt oderweit vor oder weit nach diesem Zeitpunkt ein Verkaufsinnvoll oder möglich ist, kann aus heutiger Sichtnicht eingeschätzt werden und hängt wesentlich vonder zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen Vermietungssituationund von den (Markt-)Bedingungen zurVeräußerung des Fondsobjekts ab. Zunächst sieht diePrognoserechnung eine langfristige Vermietung desFondsobjekts vor, die Grundlage dieses Beteiligungsangebotsist (siehe hierzu auch die Risikohinweise inTz. 3.2.9 ab Seite 29).Die Prognoserechnung beruht u. a. auf den Ansätzendes prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplans(vgl. Tz. 6).Der Kaufpreis für das Fondsobjekt nebst den zudiesem Zeitpunkt anfallenden Erwerbsnebenkostenwurde von der Fondsgesellschaft bereits am15.01.2013 bezahlt. Er wurde zum einen durch dielangfristige Aufnahme von Fremdkapital und zumanderen durch eine Zwischenfinanzierung des nochzu platzierenden Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaftfinanziert (Details vgl. Tz. 6 bzw. siehein Tz. 10.3.2). Die gesamte Zwischenfinanzierungdes noch zu platzierenden Gesellschaftskapitals derFondsgesellschaft soll während der Platzierungsfristdurch laufend eingeworbene Kapitaleinlagen derAnleger schrittweise zurückgeführt werden. Solltenfür die Zwischenfinanzierung des noch nicht platziertenGesellschaftskapitals in Abweichung von denAnnahmen in der Prognoserechnung höhere Zinsenals kalkuliert bzw. Aufwendungen oberhalb des kalkulatorischenAusschüttungs- / Entnahmeanspruchsfür das noch nicht platzierte Gesellschaftskapitalentstehen, gehen diese zulasten der Liquiditätsreserve(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite <strong>25</strong>bzw. in Tz. 3.2.4 ab Seite 26).Sämtliche Aussagen in den Tz. 6 bis Tz. 9 – und damitauch in diesem Kapitel – beziehen sich ausschließlichauf die unter Tz. 1.3 bzw. in Tz. 11 beschriebeneZielgruppe.Auf die Darstellung der Umsatz- / Vorsteuer, die aufdie Mieteinnahmen und die Ausgaben erhoben wird,wurde aus Vereinfachungsgründen in der Prognoserechnungverzichtet. Die Umsatzsteuer steht derFondsgesellschaft wirtschaftlich nicht zu, sondern istan die Finanzverwaltung abzuführen. Liquiditätseffekteaus unterschiedlichen Zeitpunkten der Vereinnahmungder Umsatzsteuer und der Abführungder Umsatzsteuer wurden in der Prognoserechnungnicht dargestellt.82

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