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Bayernfonds Deutschland 25 - Real IS

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10.4.2.1.1 MietobjektMietobjekt ist ein Hotelgebäude zur Nutzung als„Motel One“ mit insgesamt 464 Zimmern (wovonvier Zimmer nicht zur Nutzung durch Hotelgäste zurVerfügung stehen, sondern vom Betreiber als Personalräumegenutzt werden), einer durch NachtragNr. 1 hinzugekommenen Erweiterungsfläche miteiner Größe von 228,59 m² und 100 Tiefgaragenstellplätzensowie die dem Mieter zugewiesenen Außenanlagen.Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt währendder Dauer des Mietvertrags ausschließlich zumBetreiben eines Hotels zu nutzen und den Betriebjederzeit aufrechtzuerhalten. Die dafür erforderlichenbehördlichen Erlaubnisse liegen vor. Der Mietergewährleistet, dass keine Gründe, die zu einer Rücknahmeoder einem Widerruf der Erlaubnisse führenkönnen, vorliegen. Der Vermieter gewährleistet dementsprechend,dass die zum Hotelgebäude gehörendenRäume ebenfalls den Erlaubnisanforderungenentsprechen.10.4.2.1.2 Mietzeit / KündigungDas Mietobjekt wurde dem Mieter am 01.04.2010übergeben. Mit Übergabe ist das Mietverhältnis auf20 Jahre festgeschrieben, würde also grundsätzlicham 31.03.2030 auslaufen. Der Mieter hat jedochein zweimaliges Optionsrecht im Anschluss an dieFestmietzeit von jeweils fünf Jahren. Die Ausübungder Option hat 24 Monate vor Ablauf der jeweiligenMietzeit zur erfolgen.Kommt der Mieter mit Mietzahlungen über einen Gesamtbetragvon zwei Monaten oder mehr in Verzugoder sonstigen wesentlichen Verpflichtungen ausdem Vertrag innerhalb von vier Wochen nicht nach,ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigungberechtigt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dassder Mieter den Hotelbetrieb einstellt und innerhalbvon vier Wochen nicht wieder aufnimmt. Für denFall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz desMieters ist der Vermieter ebenfalls zur außerordentlichenAuflösung des Vertrags berechtigt. Der Schadenaus einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags istdem Vermieter zu ersetzen.Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjektim weitervermietbaren Zustand einschließlichaller Schlüssel zurückzugeben.10.4.2.1.3 Miete / Betriebs- und NebenkostenDie vom Mieter für die Überlassung der Zimmer, derErweiterungsfläche sowie der Tiefgaragenstellplätzemonatlich im Voraus zu zahlende Miete beträgt insgesamt170.110,03 Euro (jährlich 2.041.320,36 Euro)zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Miete ist durchKopplung an den Verbraucherpreisindex (VPI) für<strong>Deutschland</strong> wie folgt wertgesichert: Nach Ablaufdes dritten vollen Mietjahres erfolgt jeweilszum 01.01. eines jeden Jahres eine Anpassung derMiete in der Art, in der sich der VPI für <strong>Deutschland</strong>(2005=100 gemäß Nachtrag Nr. 2) verändert, undzwar um 65 Prozent des Betrags, der sich anhand derprozentualen Veränderung des VPI ergibt. Entsprechendwird die Miete erhöht oder ermäßigt. Bemessungsgrundlagefür die erste Mietanpassung ist derIndexstand für den Monat Dezember des zweitenvollen Kalenderjahres gegenüber dem Stand für Dezemberdes dritten vollen Kalenderjahres. Die geänderteMiete ist dann zum 01.01. des vierten Kalenderjahreserstmals fällig. Danach erfolgt die Anpassungder Grundmiete automatisch zum 01.01. eines jedenJahres in dem Umfang, wie sich der Index gegenüberdem Stand bei der letzten indexbedingten Mietänderungverändert hat. Ausgangspunkt ist dann derjeweils zuletzt gezahlte Mietzins. Der Vermieter wirdden Mieter unaufgefordert und unverzüglich überdie Mietanpassung in Kenntnis setzen. Erfolgt dieMitteilung nicht sofort, bedeutet dies keinen Verzichtauf die Anpassung. Vielmehr kann die Anpassungauch rückwirkend ab dem betreffenden 01.01.verlangt werden. Jedoch ist bis zum Mitteilungszeitpunktder Verzug des zur Ausgleichszahlung verpflichtetenVertragspartners ausgeschlossen.Zusätzlich zur Miete schuldet der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlungvon pauschal 7.200 Euro undeine Nebenkostenpauschale für die Erweiterungsflächein Höhe von monatlich 0,50 Euro / m², mithin114,30 Euro. Die Nebenkostenvorauszahlung kannvom Vermieter jederzeit, gemessen an den tatsächlichenAufwendungen, angepasst werden.10.4.2.1.4 UntervermietungDie Untervermietung und sonstige Gebrauchsüberlassungan Dritte ist dem Mieter nur nach vorherigerschriftlicher Zustimmung des Vermieters und nurzum vertraglich geregelten, gewerblichen Zweck gestattet.Dies gilt nicht für hotelübliche Servicebetriebe,wie Zeitungskiosk, Friseur etc. Die Zustimmungkann nur aus wichtigem Grund versagt werden. Einsolcher liegt insbesondere vor, wenn eine wesent-128

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