zugeordnet werden müsste. Zudem unterlägen sämtlicheEinkünfte aus der Beteiligung der Gewerbesteuer,welche nur teilweise auf die Einkommensteuerschulddes Anlegers angerechnet werden kann,so dass sich dessen Steuerbelastung entsprechenderhöht.AllgemeinesBei dem vorliegenden Beteiligungsangebot wird beieiner angenommenen Haltedauer von Fondsanteilund Fondsobjekt für eine Zeitspanne von mehr alszehn Jahren weder der Verkauf des Fondsobjektsnoch der Verkauf des Anteils an der Fondsgesellschafteinen gewerblichen Grundstückshandel mitden dargestellten Folgen begründen. Nach Auffassungder Finanzverwaltung und der Rechtsprechungist das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandelsregelmäßig nach der so genannten Drei-Objekt-Regel zu bestimmen (vgl. BMF-Schreibenvom 26.03.2004, BStBl. I 2004, 434). Danach liegt eingewerblicher Grundstückshandel vor, wenn innerhalbeines engen zeitlichen Zusammenhangs mitdem Erwerb oder der Errichtung oder Modernisierungeines Grundstücks mehr als drei Objekte mitVeräußerungsabsicht verkauft werden. Als Objektim Sinne der Drei-Objekt-Regel sind dabei Grundstückejeder Art, unabhängig von deren Größe, Wertoder Nutzungsart, sowie bebaut oder unbebautanzusehen. Die Rechtsprechung fasst weiterhinzivilrechtlich selbständige Grundstücke als ein Objektzusammen, sofern diese einheitlich genutzt werdenund somit eine wirtschaftliche Einheit bilden(BFH vom 03.08.2004, BStBl. II 2005, 35). Was einewirtschaftliche Einheit ist, bestimmt sich gemäߧ 2 Abs. 1 S. 3 BewG nach der Verkehrsauffassung,mithin vornehmlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.Dabei sind die örtliche Gewohnheit, dietatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und diewirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnenWirtschaftsgüter zu berücksichtigen (BFH vom03.03.1993, BFH / NV 1993, 584). Der Anbieter gehtaufgrund der vorzitierten BFH-Rechtsprechung davonaus, dass es sich bei dem Fondsobjekt um ein Objektim Sinne der Drei-Objekt-Regel handelt. Zwar sinddiesem zwei Flurstücke zugewiesen, das Fondsobjektwird jedoch aufgrund seiner Zweckbestimmungeinheitlich als Hotel genutzt. Eine Aufteilung in dieeinzelnen Flurstücke bzw. ein separater Verkauf kannvorliegend nicht vorgenommen werden, so dass dasFondsobjekt als ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Regel zu werten ist.Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist regelmäßiganzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erwerboder der Errichtung oder Modernisierung unddem Verkauf nicht mehr als fünf Jahre beträgt. NachAuffassung der Finanzverwaltung verlängert sich fürBranchenkundige wie z. B. die Fondsgesellschaft derBeurteilungszeitraum auf zehn Jahre. Dabei kommtder Anzahl der veräußerten Objekte aber lediglicheine indizielle Bedeutung zu, mit der Folge, dassumso eher von einem gewerblichen Grundstückshandelauszugehen ist, je kürzer der Zeitraum zwischenErwerb und Veräußerung ist.Veräußerungsvorgänge auf Gesellschaftsebenewürden dem Anleger nach der vom BMF entwickeltenNichtaufgriffsgrenze (vgl. vorstehend genanntesBMF-Schreiben vom 26.03.2004) darüber hinaus nurdann zugerechnet, wenn• er zu mindestens 10 Prozent an dem Kommanditkapitalder Fondsgesellschaft beteiligt ist oder• der Verkehrswert seines Gesellschaftsanteilsmehr als <strong>25</strong>0.000 Euro beträgt oder• der auf ihn entfallende anteilige Verkehrswertdes Objekts mehr als <strong>25</strong>0.000 Euro beträgt.Veräußerung des Grundstücks durch dieFonds gesellschaftVeräußert die Fondsgesellschaft das Fondsobjektinnerhalb des vorstehend beschriebenen engenzeitlichen Zusammenhangs, wird kein gewerblicherGrundstückshandel begründet, da voraussichtlich lediglichein Grundstück verkauft werden wird und diekurzfristige Immobilienveräußerung nicht den Gesellschaftszweckder Fondsgesellschaft bildet. Sofernder Anleger mit seiner mittelbaren oder unmittelbarenBeteiligung an der Fondsgesellschaft die vorstehenddargestellte Nichtaufgriffsgrenze überschreitet,werden auch ihm maximal ein Zählobjekt im Sinneder Regel zugerechnet. Er kann damit nur dann einengewerblichen Grundstückshandel mit den dargestelltenFolgen begründen, wenn er weitere Immobilienverkäufeaus seinem Privatvermögen vornimmt oderihm weitere Zählobjekte etwa aus anderen Gesellschaftsbeteiligungenzugerechnet werden.Veräußerung des Anteils an der FondsgesellschaftVeräußert der Anleger seine Beteiligung an derFondsgesellschaft innerhalb eines engen zeitlichenZusammenhangs, wird dies wie eine unmittelbareÜbertragung der gehaltenen Wirtschaftsgüter142
etrachtet. Dem Anleger wird daher ggf. ein Objektzugerechnet, wenn er die vorstehend genannteNichtaufgriffsgrenze überschreitet. Ein Anleger kannfolglich nur zusammen mit weiteren Objektzurechnungeneinen gewerblichen Grundstückshandel mitden dargestellten Folgen begründen.11.5.1.2 SteuersatzSofern durch die mittelbare oder unmittelbare Veräußerungdes Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäftoder ein gewerblicher Grundstückshandelbegründet wird, unterliegt der Gewinn dem individuellenSteuersatz des Anlegers zzgl. Solidaritätszuschlagund ggf. Kirchensteuer (vgl. Tz. 11.3.2.3).11.5.2 GrunderwerbsteuerDie Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaftlöst keine Grunderwerbsteuerpflicht aus,sofern nicht in einem zeitlichen Zusammenhang vonfünf Jahren zumindest 95 Prozent der Beteiligung amVermögen an der Fondsgesellschaft auf Neuerwerberübergehen (vgl. Tz. 11.3.1). Der unmittelbare Verkaufdes Fondsobjekts durch die Fondsgesellschaftunterliegt der Grunderwerbsteuer.11.5.3 UmsatzsteuerDer Verkauf des Fondsobjekts durch die Fondsgesellschaftist gemäß § 4 Nr. 9 lit. a) UStG von der Umsatzsteuerbefreit. Die Fondsgesellschaft kann bei derÜbertragung ggf. auf die Befreiung nach § 9 Abs. 1UStG verzichten.Daneben führt ein Anleger, der seine Beteiligung ander Fondsgesellschaft veräußert, mangels Erfüllungder Unternehmereigenschaft bzw. mangelsZuordnung der Kommanditbeteiligung zum Unternehmensvermögenkeinen steuerbaren Umsatzaus. Andernfalls wäre auch die Übertragung desGesellschaftsanteils nach § 4 Nr. 8 lit. f) UStG von derUmsatzsteuer befreit.11.6 SteuerveranlagungAufgrund des Transparenzprinzips wird das Einkommenauf der Ebene der Fondsgesellschaft für steuerlicheZwecke lediglich ermittelt und jeweils durch daszuständige Finanzamt einheitlich und gesondertfestgestellt. Das steuerliche Ergebnis wird dem Anlegergemäß seiner Beteiligungsquote zugerechnetund anschließend im Rahmen des Feststellungsbescheidsdem Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt. Soweitdem Anleger eigene Aufwendungen aus seinerBeteiligung entstanden sind (sog. Sonderwerbungskosten),kann er diese der Fondsgesellschaft bis zum31.03. des Folgejahres mitteilen. Diese werden dannim Rahmen der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagenberücksichtigt und mindernden Ergebnisanteil des Anlegers entsprechend. Einenachträgliche Geltendmachung von Sonderwerbungskostenim Rahmen der individuellen Veranlagungdes Anlegers ist nach diesem Zeitpunkt nichtmehr möglich.Der ergangene Feststellungsbescheid ist für denAnleger bindend, soweit er für dessen steuerlicheVerhältnisse von Bedeutung ist. Eine Anfechtungdes individuellen Steuerbescheids kann ohne einevorherige Anfechtung des Feststellungsbescheidsnicht erfolgen. Die einheitliche und gesonderte Feststellungder Einkünfte wird dem Wohnsitzfinanzamtdes Anlegers von Amts wegen durch das zuständigeFinanzamt der Fondsgesellschaft mitgeteilt. Eine ggf.mögliche Versteuerung der anteiligen Kapitalerträgemit der tariflichen Einkommensteuer kann nur imRahmen der individuellen Veranlagung des Anlegersauf Antrag erfolgen. Entsprechendes gilt für die ggf.erforderliche Nachentrichtung der Kirchensteuerauf das anteilige steuerliche Ergebnis des Anlegers.Der Fondsgesellschaft kann bezüglich der anteiligenKapitalerträge kein Freistellungsauftrag durch denAnleger erteilt werden.11.7 Erbschaft- und SchenkungsteuerÜberträgt der Anleger seinen unmittelbar odermittelbar gehaltenen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaftim Wege einer Verfügung von Todeswegen oder einer Schenkung unter Lebenden, unterliegtder Erwerb gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStGder Erbschaft- und Schenkungsteuer.11.7.1 Persönliche SteuerpflichtDie Steuerpflicht des Übertragungsvorgangs trittnur ein, wenn der Erblasser, der Schenker oder derErwerber zum Zeitpunkt des Todes oder der Ausführungder Schenkung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt in <strong>Deutschland</strong> hat oder deutscherStaatsangehöriger ist, der sich nicht länger als fünfJahre andauernd im Ausland aufgehalten hat, ohnein <strong>Deutschland</strong> einen festen Wohnsitz zu begründen.143
- Seite 4 und 5:
Inhaltsverzeichnis1. Angebotsüberb
- Seite 6 und 7:
1AngebotsüberblickBlick auf den St
- Seite 8 und 9:
1. AngebotsüberblickDer nachfolgen
- Seite 10 und 11:
1.2 Beteiligungsangebot (Vermögens
- Seite 12 und 13:
Die Zimmer sind entsprechend dem Mo
- Seite 14 und 15:
14Ansicht Motel One, Steindamm 102
- Seite 16 und 17:
1.14 Weitere AngabenProvisionen, Ve
- Seite 18:
2AnbieterHotelrezeption im Motel On
- Seite 24 und 25:
nachteilig beeinträchtigt werden b
- Seite 26 und 27:
Entsprechende Risiken könnten vor
- Seite 29:
nostizierten Investitions- und Fina
- Seite 32:
3.2.12 Geschäftsführung / Geschä
- Seite 35 und 36:
3.3 Immobilienspezifische RisikenZu
- Seite 37 und 38:
Fondsobjekts auf den Markt gelangen
- Seite 40 und 41:
lenden Kosten ausgeht. In diesem Fa
- Seite 43 und 44:
Auch der Verlust des eingesetzten K
- Seite 45 und 46:
Hamburg - internationales Reiseziel
- Seite 47 und 48:
Schleswig-HolsteinWandsbekEimsbütt
- Seite 49 und 50:
Personennahverkehr kann als sehr gu
- Seite 51 und 52:
SchwanenwikSchottwegIfflandstr.Müh
- Seite 53 und 54:
jährlichen Wachstumsrate von rd. 7
- Seite 55:
Kennzahlen Kettenhotellerie 2011Sta
- Seite 58:
Gemäß Sachverständigengutachten
- Seite 63 und 64:
5. Fondsobjekt5.1 Fondsobjekt Stein
- Seite 65 und 66:
5.1.3 Objektdaten im ÜberblickAllg
- Seite 67:
Die Wasserverteilung erfolgt im Zwe
- Seite 70 und 71:
Übersicht Zusammensetzung monatlic
- Seite 72 und 73:
Expansion in EuropaMotel One befind
- Seite 74 und 75:
6PrognostizierterInvestitions- undF
- Seite 76 und 77:
6. Prognostizierter Investitions- u
- Seite 78:
eingeworbene Kapitaleinlagen der An
- Seite 81 und 82:
Prognoserechnung781
- Seite 83 und 84:
Alle Beträge in der Prognoserechnu
- Seite 85 und 86:
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
- Seite 87 und 88:
zungen berücksichtigt. Der Betrag
- Seite 89 und 90:
Motel One - Auszeichnungen, Ratings
- Seite 91 und 92: 8.2 Prognostizierte Kapitalflussrec
- Seite 93 und 94: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
- Seite 95 und 96: Motel One-KonzeptMotel One steht un
- Seite 97 und 98: 2. Kapitalkonto V(Gewinn- und Verlu
- Seite 99 und 100: Die Planbilanzen setzen auf den im
- Seite 101 und 102: 9.4 Planzahlen des EmittentenBayern
- Seite 103 und 104: Interview mit Dieter Müller„Viel
- Seite 105 und 106: sind als Kommanditisten der Fondsge
- Seite 107 und 108: sechs Monaten zum 31.12. eines Jahr
- Seite 109 und 110: Anlageobjekte) geplant und es wurde
- Seite 111 und 112: straße 40 in 82041 Oberhaching, ve
- Seite 113 und 114: Geschäftsführung des Treuhänders
- Seite 115 und 116: Beirat ist berechtigt, von der Gesc
- Seite 118 und 119: Stimmrechte, und ausstehende Aussch
- Seite 120 und 121: 10.2.2.2 RechtsverhältnisseDer Tre
- Seite 122 und 123: Der Zins für die Langfristfinanzie
- Seite 124 und 125: er, ggf. nach fruchtlosem Ablauf ei
- Seite 126 und 127: an die Fondsgesellschaft abgetreten
- Seite 128 und 129: 10.4.2.1.1 MietobjektMietobjekt ist
- Seite 130 und 131: 10.4.2.2 Mieteintrittsverpflichtung
- Seite 133 und 134: angebote abzulehnen. Durch die Verg
- Seite 135 und 136: 11. Steuerliche Grundlagen11.1 Vorb
- Seite 137 und 138: spielsweise eine Fremdfinanzierung,
- Seite 139 und 140: Bei prognosegemäßem Verlauf der I
- Seite 141: 11.4 Besteuerung in der Nutzungspha
- Seite 145 und 146: 12. Vertragspartner und personelleV
- Seite 147 und 148: aufgeführten Fondsmodelle waren zu
- Seite 149 und 150: Ausschüttungin %kumuliert seitEmis
- Seite 151 und 152: Ausschüttungin %kumuliert seitEmis
- Seite 153 und 154: Persönlich haftenderGesellschafter
- Seite 155 und 156: 12.6 TreuhandkommanditistFirmaGesch
- Seite 157 und 158: 12.9 Steuerberater der Fondsgesells
- Seite 160 und 161: Kapitalerhöhung gemäß § 4 infor
- Seite 162 und 163: Angebots des Anlegers zum Abschluss
- Seite 164 und 165: (3) Wird der Kapitalanteil zzgl. Ag
- Seite 166 und 167: cher Personen mit Teilen der Gesch
- Seite 168 und 169: Weg erklärt haben, die notwendigen
- Seite 170 und 171: ditisten, des Beirats oder auf Antr
- Seite 172 und 173: § 21Vergütung des Komplementärs(
- Seite 174 und 175: Gesellschafter Auszahlungen vorzune
- Seite 176 und 177: d) er durch Gesellschafterbeschluss
- Seite 178 und 179: § 30Handelsregistervollmacht und -
- Seite 180 und 181: 14. Treuhandvertragzwischender in d
- Seite 182 und 183: und Pflichten des Treuhänders aus
- Seite 184 und 185: zw. zum Beginn des 01.01. eines Jah
- Seite 186 und 187: § 15Sonderwerbungskosten1. Der Tre
- Seite 188 und 189: Der geschäftsführende Kommanditis
- Seite 190 und 191: Der Erbfall ist dem geschäftsführ
- Seite 192 und 193:
Wichtige HinweiseHaftungsansprüche
- Seite 194 und 195:
16.2.9 Die Gründungsgesellschafter
- Seite 198:
Real I.S. AGGesellschaft fürImmobi