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Download - Werkstatt Ökonomie

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mus. Der Vertrag sieht einen europäischenAußenminister vor, der EU-Mittel(zum Beispiel für Entwicklungszusammenarbeitoder humanitäre Hilfe)zur Finanzierung der GemeinsamenAuswärtigen Sicherheits- und Verteidigungspolitikverwenden könnte(Artikel I-39 und I-40; siehe S. 26).Der Verfassungsentwurf enthält zudemeine Solidaritätsklausel (Artikel I-42), 7in der festgelegt wird, dass „die Unionund ihre Mitgliedsstaaten gemeinsamim Geiste der Solidarität handeln, wennein Mitgliedsstaat von einem Terroranschlagoder einer Katastrophe natürlichenoder menschlichen Ursprungsbetroffen ist. Die Union mobilisiert alleihr zur Verfügung stehenden Mittel,einschließlich der ihr von den Mitgliedsstaatenbereitgestellten militärischenMittel, um:(a)– terroristische Bedrohungen inHoheitsgebieten von Mitgliedsstaatenabzuwenden;– die demokratischen Institutionenund die Zivilbevölkerung voretwaigen Terroranschlägen zuschützen;– im Falle eines Terroranschlagseinen Mitgliedsstaat auf Ersuchenseiner politischen Organe innerhalbseines Hoheitsgebiets zuunterstützen;(b)– im Falle einer Katastrophe einenMitgliedsstaat auf Ersuchen seinerpolitischen Organe innerhalbseines Hoheitsgebiets zu unterstützen.“7 Vertragsentwurf zur Gestaltung einer Verfassungfür Europa. Durch Konsens vom EuropäischenKonvent am 13. Juni und 10. Juli2003 angenommen und dem Präsidenten desEuropäischen Rates am 18. Juli 2003 in Romvorgelegt. Teil I, Titel V, Kapitel II: BesondereBestimmungen, Artikel 42: Solidaritätsklausel.http://europa.eu.int/futurum/constitution/part1/title5/chapter2/index_en.htmDer europäische Außenminister wärefür die gesamten außenpolitischenAktivitäten Europas, einschließlich derHandels-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitiksowie der Entwicklungsundhumanitären Hilfe, zuständig. DerVertrag sieht eine neue Form der Zusammenarbeitvor, die sich insbesondereauf Zusammenarbeit mit Nachbarländernrichtet. Es geht dabei unteranderem um politische Maßnahmen imZusammenhang mit Migration und verstärkterSicherheit an den neuenAußengrenzen der EU.Wachsendes DemokratiedefizitDie Position und Rolle des europäischenAußenministers ist einer der zentralennoch offenen Verhandlungspunkteim Verfassungsvertrag. Der am meistenfavorisierte Vorschlag sieht den Außenministerin einer Doppelfunktion alsVizepräsident der mächtigen EuropäischenKommission und als Ministervor. Bisher gab es noch keine überzeugendenVorschläge, wie man dieRechenschaftspflicht und Kontrolle derAktivitäten dieses „Supermanns“ oderdieser „Superfrau“ verfahrensmäßigsicherstellen könnte angesichts derDoppelfunktion, die verschiedene Verfahreneröffnet, die großenteils nacheigenem Gutdünken eingesetzt werdenkönnen (Artikel I-27; siehe S. 26).Außerdem ist keine Kontrollfunktiondes Europäischen Parlaments in Bezugauf die Aktivitäten des europäischenAußenministers vorgesehen.Uneinigkeit herrscht über den Verfassungsvertragvor allem wegen der Rolledes Rates der Europäischen Union oderder Europäischen Kommission bei derUmsetzung der EU-Außenpolitik.„Föderalisten“ befürworten eine stärkereRolle der Europäischen Kommission,während die „Föderalismusgegner“ einegestärkte Funktion des EU-Rates favorisieren.In beiden Fällen wird jedochdas Demokratiedefizit weiter wachsenund zur Zentralisierung der außenpolitischenEntscheidungsprozesse ohneentsprechendes Gegengewicht oderKontrolle beitragen.Die europäischen Nichtregierungsorganisationen(NRO) haben sich aktiv indie Verhandlungen zum Verfassungsvertrageingebracht. Die Kampagne„act4europe“ („Handeln für Europa“)wurde von der ZivilgesellschaftlichenKontaktgruppe ins Leben gerufen, inder sich NRO aus den Bereichen Menschenrechte,Umwelt, Soziales und Entwicklungmit den Gewerkschaften zusammengetan haben. Die Kampagne„act4europe“ drängt auf mehr demokratischeKontrollen, Transparenz undzivilen Dialog und fordert gezielte wirtschaftliche,umwelttechnische und sozialpolitischeMaßnahmen, die Nachhaltigkeitanstreben.Der Verfassungsentwurf und dieMillenniums-EntwicklungszieleAuf Druck zivilgesellschaftlicher Gruppensind einige wichtige Grundsätze inden Verfassungsentwurf aufgenommenworden, die im Zusammenhang mit denUN-Millenniums-Entwicklungszielen(MDGs) stehen. Dabei geht es um• Armutsbeseitigung: Im Vertragwird der Beseitigung der Armuteine wichtige Rolle zugewiesen, dieals vorrangiges Ziel der Entwicklungshilfedefiniert wird. Gleichzeitigwird Armutsbeseitigung alseines der vorrangigen Ziele in denAußenbeziehungen der EU festgeschrieben.• Kohärenz: Im Verfassungsvertragist der Grundsatz verankert, dassalle, die Entwicklungsländer betreffenden,politischen MaßnahmenArmutsbeseitigung als Entwicklungszielberücksichtigen sollen.• Unabhängigkeit: Der Vertrag siehtdeutlich unabhängige Rechtsgrundlagenfür die Entwicklungszusammenarbeitund für humanitäre Hilfevor, die politisch nicht den Außenbeziehungender EU untergeordnetwerden dürfen.Social Watch Report Deutschland / 25

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