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Artikel III-218 des Verfassungsentwurfes bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit*1. Den Rahmen für die Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeitbilden die Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns derUnion. Die Politik der Union und die Politik der Mitgliedsstaaten auf dem Gebietder Entwicklungszusammenarbeit ergänzen und verstärken sich gegenseitig.Hauptziel der Unionspolitik in diesem Bereich ist die Bekämpfung und auf längereSicht die Beseitigung der Armut. Bei der Durchführung politischer Maßnahmen,die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielender Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.2. Die Union und die Mitgliedsstaaten kommen den im Rahmen der VereintenNationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenenZusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.* Vertragsentwurf über eine Verfassung für Europa, ebenda. Teil III, Titel V, Kapitel IV: Zusammenarbeitmit Drittstaaten und Humanitäre Hilfe, Sektion 1: Entwicklungszusammenarbeit.http://europa.eu.int/futurum/constitution/part3/title5/chapter4/section1/index_en.htmund Sozialrat der UN (ECOSOC)ermöglichen, seine Rolle wirksamerauszufüllen;• Im Rahmen der internationalenArchitektur wird sich die EU füreine stärker abgestimmte HandelsundEntwicklungspolitik zwischender UN, der WTO und den Bretton-Woods-Institutionen aussprechen.Die EU und ihre Mitgliedsstaatenwerden außerdem Anstrengungenunternehmen, um umfassend sicherzustellen,dass die Verwaltungsstrukturender Bretton-Woods-Institutionen die Belange der Entwicklungsländerwiderspiegeln.• Die Verwirklichung der MDGs istein Hauptanliegen sowohl der EUwie der internationalen Gemeinschaftim Allgemeinen. Die von denEU-Mitgliedsstaaten auf der UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierungin Monterrey 2002(Financing for Development) eingegangenenVerpflichtungen verdeutlichendie Führungsrolle der Unionbei den internationalen Anstrengungenzur Erreichung der MDGs.Der Rato „ist sich einig, dass weitere Anstrengungenim Laufe des Jahres2004 notwendig sind, um sicherzustellen,dass die von den Mitgliedsstaatenauf der Monterrey-Konferenz eingegangenen Verpflichtungenzu umfangreichererEntwicklungshilfe auch umgesetztwerden;o wird sicherstellen, dass die EU ineiner guten Ausgangslage ist, umbei der internationalen Bestandsaufnahmeüber die MDGs imJahr 2005 eine führende Rolleübernehmen zu können;o ist überzeugt, dass das Engagementder EU zur Erreichung derMDGs sich in allen Bereichender EU-Politik und in ihren Entscheidungenüber die Verwendungvon Mitteln widerspiegelnsollte“.Europas zukünftige HaushaltsverhandlungenErste Vorschläge für den nächstenHaushaltsplan (2007-2013) wurdenAnfang 2004 von der EuropäischenKommission vorgelegt. 10 Das Hauptziel10 Kommission der Europäischen Gemeinschaften,COM(2004)101. Aufbau einer gemeinsamenZukunft; finanzielle und politische Perspektivender erweiterten Union im Zeitraum2007-2013. Brüssel, 10. Februar 2004.im auswärtigen Bereich besteht darin,„dass Europa sich konsequent in derRolle eines globalen Partners darstellt,der – durch seine Grundwerte inspiriert– regionale Verantwortung übernimmt,Entwicklung fördert und einen Beitragzur zivilen und strategischen Sicherheitleistet“.Die Kommission schlägt vor, dass dieAuswärtige Politik für den Zeitraum2007 bis 2013 in drei getrennt voneinanderfinanzierte Teile gegliedert werdensollte:EU-Nachbarschaftspolitik: Auf derGrundlage verschiedener Vorschlägeseitens des Präsidenten der EuropäischenKommission, Romano Prodi, undneuer Bestimmungen im Verfassungsentwurfbezüglich des direkten UmfeldsEuropas entwickelt die EU einebesondere Politik gegenüber denNachbarländern. Das sollte mehrStabilität in Europa bringen, birgt aberauch das Risiko, dass Mittel für dieArmutsbekämpfung in Entwicklungsländernzu den Nachbarn Europasumgeleitet werden.Die EU als Partner für nachhaltigeEntwicklung: Der Vorschlag unterstreichtdie Rolle der EU in der Armutsbekämpfungund ihr Engagementfür die MDGs als zentralem Ziel ihrerPolitik der Entwicklungszusammenarbeit.Entsprechend werden Entwicklungs-und humanitäre Hilfe mit derGASP, mit Handel, Erweiterung undBeziehungen zu den Nachbarländernzusammen als zentrale Elemente derauswärtigen Beziehungen der EU aufgeführt.Damit hält man sich an denbisher auf der EU-Regierungskonferenzerreichten Konsens über den Vertrag zueiner Verfassung Europas. In AnerkennungEuropas als eine „führendeHandelsmacht“ unterstreicht die Kommissiondie Notwendigkeit, dass dieser„globale Wirtschaftsakteur“ bei multilateralenHandelsvereinbarungen miteiner Stimme spricht. Nach AussageSocial Watch Report Deutschland / 27

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