mus. Der Vertrag sieht einen europäischenAußenminister vor, der EU-Mittel(zum Beispiel für Entwicklungszusammenarbeitoder humanitäre Hilfe)zur Finanzierung der GemeinsamenAuswärtigen Sicherheits- und Verteidigungspolitikverwenden könnte(Artikel I-39 und I-40; siehe S. 26).Der Verfassungsentwurf enthält zudemeine Solidaritätsklausel (Artikel I-42), 7in der festgelegt wird, dass „die Unionund ihre Mitgliedsstaaten gemeinsamim Geiste der Solidarität handeln, wennein Mitgliedsstaat von einem Terroranschlagoder einer Katastrophe natürlichenoder menschlichen Ursprungsbetroffen ist. Die Union mobilisiert alleihr zur Verfügung stehenden Mittel,einschließlich der ihr von den Mitgliedsstaatenbereitgestellten militärischenMittel, um:(a)– terroristische Bedrohungen inHoheitsgebieten von Mitgliedsstaatenabzuwenden;– die demokratischen Institutionenund die Zivilbevölkerung voretwaigen Terroranschlägen zuschützen;– im Falle eines Terroranschlagseinen Mitgliedsstaat auf Ersuchenseiner politischen Organe innerhalbseines Hoheitsgebiets zuunterstützen;(b)– im Falle einer Katastrophe einenMitgliedsstaat auf Ersuchen seinerpolitischen Organe innerhalbseines Hoheitsgebiets zu unterstützen.“7 Vertragsentwurf zur Gestaltung einer Verfassungfür Europa. Durch Konsens vom EuropäischenKonvent am 13. Juni und 10. Juli2003 angenommen und dem Präsidenten desEuropäischen Rates am 18. Juli 2003 in Romvorgelegt. Teil I, Titel V, Kapitel II: BesondereBestimmungen, Artikel 42: Solidaritätsklausel.http://europa.eu.int/futurum/constitution/part1/title5/chapter2/index_en.htmDer europäische Außenminister wärefür die gesamten außenpolitischenAktivitäten Europas, einschließlich derHandels-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitiksowie der Entwicklungsundhumanitären Hilfe, zuständig. DerVertrag sieht eine neue Form der Zusammenarbeitvor, die sich insbesondereauf Zusammenarbeit mit Nachbarländernrichtet. Es geht dabei unteranderem um politische Maßnahmen imZusammenhang mit Migration und verstärkterSicherheit an den neuenAußengrenzen der EU.Wachsendes DemokratiedefizitDie Position und Rolle des europäischenAußenministers ist einer der zentralennoch offenen Verhandlungspunkteim Verfassungsvertrag. Der am meistenfavorisierte Vorschlag sieht den Außenministerin einer Doppelfunktion alsVizepräsident der mächtigen EuropäischenKommission und als Ministervor. Bisher gab es noch keine überzeugendenVorschläge, wie man dieRechenschaftspflicht und Kontrolle derAktivitäten dieses „Supermanns“ oderdieser „Superfrau“ verfahrensmäßigsicherstellen könnte angesichts derDoppelfunktion, die verschiedene Verfahreneröffnet, die großenteils nacheigenem Gutdünken eingesetzt werdenkönnen (Artikel I-27; siehe S. 26).Außerdem ist keine Kontrollfunktiondes Europäischen Parlaments in Bezugauf die Aktivitäten des europäischenAußenministers vorgesehen.Uneinigkeit herrscht über den Verfassungsvertragvor allem wegen der Rolledes Rates der Europäischen Union oderder Europäischen Kommission bei derUmsetzung der EU-Außenpolitik.„Föderalisten“ befürworten eine stärkereRolle der Europäischen Kommission,während die „Föderalismusgegner“ einegestärkte Funktion des EU-Rates favorisieren.In beiden Fällen wird jedochdas Demokratiedefizit weiter wachsenund zur Zentralisierung der außenpolitischenEntscheidungsprozesse ohneentsprechendes Gegengewicht oderKontrolle beitragen.Die europäischen Nichtregierungsorganisationen(NRO) haben sich aktiv indie Verhandlungen zum Verfassungsvertrageingebracht. Die Kampagne„act4europe“ („Handeln für Europa“)wurde von der ZivilgesellschaftlichenKontaktgruppe ins Leben gerufen, inder sich NRO aus den Bereichen Menschenrechte,Umwelt, Soziales und Entwicklungmit den Gewerkschaften zusammengetan haben. Die Kampagne„act4europe“ drängt auf mehr demokratischeKontrollen, Transparenz undzivilen Dialog und fordert gezielte wirtschaftliche,umwelttechnische und sozialpolitischeMaßnahmen, die Nachhaltigkeitanstreben.Der Verfassungsentwurf und dieMillenniums-EntwicklungszieleAuf Druck zivilgesellschaftlicher Gruppensind einige wichtige Grundsätze inden Verfassungsentwurf aufgenommenworden, die im Zusammenhang mit denUN-Millenniums-Entwicklungszielen(MDGs) stehen. Dabei geht es um• Armutsbeseitigung: Im Vertragwird der Beseitigung der Armuteine wichtige Rolle zugewiesen, dieals vorrangiges Ziel der Entwicklungshilfedefiniert wird. Gleichzeitigwird Armutsbeseitigung alseines der vorrangigen Ziele in denAußenbeziehungen der EU festgeschrieben.• Kohärenz: Im Verfassungsvertragist der Grundsatz verankert, dassalle, die Entwicklungsländer betreffenden,politischen MaßnahmenArmutsbeseitigung als Entwicklungszielberücksichtigen sollen.• Unabhängigkeit: Der Vertrag siehtdeutlich unabhängige Rechtsgrundlagenfür die Entwicklungszusammenarbeitund für humanitäre Hilfevor, die politisch nicht den Außenbeziehungender EU untergeordnetwerden dürfen.Social Watch Report Deutschland / 25
Artikel des EU-Verfassungsentwurfes, die Sicherheitsfragen gewidmet sind*Artikel I-151. Die Zuständigkeit der Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- undSicherheitspolitik erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtlicheFragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich derschrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik (...).Artikel I-272. Der Außenminister der Union leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.Er oder sie trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der gemeinsamenAußenpolitik bei und führt sie im Auftrag des Ministerrates durch. Er handeltebenso im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.3. Der Außenminister der Union ist einer der Vizepräsidenten der EuropäischenKommission. Er oder sie ist dort mit den Außenbeziehungen und der Koordinierungder übrigen Aspekte auswärtigen Handelns der Union betraut. Bei der Wahrnehmungdieser Zuständigkeiten (...) unterliegt er den Verfahren, die für die Arbeitsweise derKommission gelten.Artikel I-394. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Außenminister derUnion und von den Mitgliedsstaaten mit den einzelstaatlichen Mitteln und denender Union durchgeführt.Artikel I-401. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteilder Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union die auf zivileund militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese Weise kanndie Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung,Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit gemäß denGrundsätzen der Charta der Vereinten Nationen auf sie zurückgreifen. (...)4. Europäische Beschlüsse zur Durchführung der Gemeinsamen Sicherheits- undVerteidigungspolitik, einschließlich der Beschlüsse über die Einleitung einerMission nach diesem Artikel, werden vom Ministerrat einstimmig auf Vorschlag desAußenministers der Union oder eines Mitgliedsstaates erlassen. Der Außenministerder Union kann gegebenenfalls gemeinsam mit der Kommission den Rückgriff aufeinzelstaatliche Mittel sowie Instrumente der Union vorschlagen.Artikel III-2101. Die im Artikel I-40 (1) vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung dieUnion auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsameAbrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben dermilitärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und derErhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung,einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierungder Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung desTerrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung fürDrittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.* Diese vom Europäischen Konvent zur Zukunft Europas vorgeschlagenen Artikel bedürfen noch vorihrem Inkrafttreten der Zustimmung einer Regierungskonferenz (bestehend aus den Staatschefs aller25 Mitgliedsstaaten der EU). Es kann davon ausgegangen werden, dass die Regierungskonferenz denendgültigen Verfassungsvertrag Ende 2004 billigen wird.• alle Entwicklungsländer: DerVertrag sieht vor, dass die EU-Entwicklungspolitikden für die Zusammenarbeitmit allen Entwicklungsländernverbindlichen zentralenRahmen darstellt. In jüngsterZeit stieg der Druck, sich entwicklungspolitischauf die Länder Afrikas,der Karibik und dem Pazifik zubeschränken. Die EuropäischeKommission versuchte, die für dieZusammenarbeit mit asiatischenund lateinamerikanischen Ländern(ALA) freiwerdenden Mittel imKampf gegen den Terrorismus zuverwenden.Alle Grundsätze haben außergewöhnlicheBedeutung, weil sonst eine Rechtsgrundlageentstehen würde, der zufolgeInstrumente der Zusammenarbeit mitEntwicklungsländern zugunsten derSicherheits- und Verteidigungsinteressender EU sowie vermeintlicher Anforderungenin der Terrorismusbekämpfungumgewidmet werden könnten.Im Januar 2004 billigte der Rat aufInitiative der irischen PräsidentschaftSchlussfolgerungen für die Wirksamkeitauswärtigen Handelns der EU. Siebeschäftigten sich mit drei spezifischenThemen:• Führerschaft der EU bei der multilateralenBehandlung von Entwicklungsthemen;• verbesserte Wirksamkeit der EU-Entwicklungshilfe und• Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.Die Schlussfolgerungen 8 beinhaltenunter anderem die folgenden Verpflichtungen:• Die EU und ihre Mitgliedsstaatensetzen sich dafür ein, dass die Reformder UN auch Anstrengungenumfasst, die es dem Wirtschafts-8 Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen.Schlussfolgerungen. Brüssel,26. Januar 2004.Social Watch Report Deutschland / 26
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